Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09.02.2010, 17:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 2
Standard Gewerbetreibende mit Kind - Ist Harz 4 möglich?

Ich betreibe seit 6 Monaten einen eigenen Laden, der bisher gut anläuft, von dem ich aber noch nicht leben kann. Meine Tochter ist 3. Mein Freund und ich haben uns nun getrennt (er hat mich bisher mitfinanziert). Was passiert nun, wenn ich eine eigene Wohnung für meine Tochter und mich suche? Kann ich Harz 4 beantragen? Oder kommt das Arbeitsamt dann an und will, dass ich meinen Laden schliesse? Gibt es weitere Unterstützung wie Wohngeld, Kinderzuschuß o.ä.? Ich freue mich über Hilfe und Tipps!
Danke und Gruß, Anna
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 09.02.2010, 17:25
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

In erster Linie muss die Unterhaltsfrage noch geklärt werden. Unterhalt ist staatl. Leistungen vorrangig. ALG II wäre auch für Selbständige theoretisch möglich (hängt natürlich von weiteren Faktoren ab), allerdings gibt es in dem Falle Wohngeld und Kinderzuschlag nich noch obendrauf. Entweder die eine oder die andere Variante. Das musst Du durchrechnen lassen, welche von beiden für Dich besser ist.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.02.2010, 17:52
Benutzerbild von ND86
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 57
Standard

Hi!

Grundsätzlich (denke ich) kann man aber sagen, dass du vorrangig erstmal alle anderen Möglichkeiten nutzen solltest bzw. "musst" (wie z. B. Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhalt ggf. Unterhaltsvorschuss), da es sich dabei um vorrangige Leistungen im Sinne des SGB II handelt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.02.2010, 17:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 2
Standard

Unterhalt für meine Tochter, nicht für mich, wir sind ja nicht verheiratet. Oder muss er das trotzdem zahlen?
Danke für die Antwort.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 09.02.2010, 17:57
Benutzerbild von ND86
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 57
Standard

Also Unterhalt ist nicht so mein Thema, aber ich denke nicht, dass er für dich Unterhalt zahlen muss, da ihr ja nicht verheiratet ward.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alleinerziehend, gewerbe, selbständig

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wieviel KU an volljährigen Schüler ginaxyz Kindesunterhalt 43 06.08.2010 12:54
Alleinerziehend / Alleinstehend Was kann ich beantragen, Rentner, ein Kind und schwanger AhnungsloseMama Grundsicherung - Sozialhilfe 15 22.01.2010 01:01
Fahrkosten wegen Umgang mit Kind wastun Hartz IV 4 - ALG II 2 12 16.12.2009 09:20
Unterhaltszahlung bei nicht-eheichem Kind und Hartz IV Jogolui Unterhaltsrecht allgemein 4 08.10.2009 08:20


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:35 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0