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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 22.09.2011, 12:38
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Registriert seit: 22.09.2011
Beiträge: 2
Standard Gewerbeanmeldung bei Hartz4

Hallo,

ich bin Hartz4 Empfänger und möchte ein Gewerbe anmelden um endlich von diesem Hartz4 weg zu kommen. Eine gute Idee liegt vor, die auch absolut realistisch ist, da ein guter bekannter ebenfalls mit der gleichen Idee gut davon leben kann. Ich denke das ich nach ca. 2 Jahren davon selbstständig leben kann und dann auch kein Hartz4 mehr benötigen werde.
Ich werde sicher nicht von Anfang an ohne zusätzliche Unterstützung von der ARGE, davon leben können.
Ich muss dazu sagen, da das Einstiegsgeld oder wie es sich auch schimpft eine kann Leistung ist, werde ich dieses mit Sicherheit nicht von meinem Sachbearbeiter erhalten. Zum anderen ist mir der ganze Aufwand der ARGE, Pläne etc. vorzulegen viel zu umständlich. Also werde ich darauf verzichten, da ich nicht viel investieren müsste, da ich einen PC habe und für ein paar Kleinigkeiten würde ich von einem guten Freund Unterstützung bekommen.

Jetzt nun meine Fragen.

1. Ist es möglich ohne Zustimmung der ARGE ein Gewerbe anzumelden und dieses auch auszuführen?

2. Wäre ich komplett Sozialversichert (Kranken- und Rentenversichert) in der Zeit wo ich mich finanziell noch nicht selbst trage? Und bekomme ich den Differenzbetrag von der ARGE erstatte der mir zu meinem Regelunterhalt fehlt? Beispiel: Regelsatz der ARGE beträgt incl. Wohnkosten 745€. Gewinn durch selbstständige Arbeit 345€. 745€-345€ = 400€
Würde ich jetzt in diesem Beispiel die 400€ von der ARGE bekommen?

3. Muss ich mich in dieser Zeit der Selbstständigkeit weiterhin um Stellen kümmern?

Ich muss noch dazu sagen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen in meinem Beruf nur sehr eingeschränkt arbeiten kann, und dass es unrealistisch ist, wie mir auch die Vergangenheit gezeigt hat, mit meiner Einschränkung einen Job in diesem Bereich zu bekommen. Für die ARGE ist es aber kein Grund mir eine Umschulung zu gewähren, da ich ja trotzdem mit viel Glück einen Job finden könnte. Dies ist genauso, wie wenn ich sagen würde, jeder von uns hat die Möglichkeit einen 6er im Lotto zu bekommen. Grundsätzlich richtig, aber auf diesen 6er im Lotto möchte ich nicht mehr länger warten und möchte endlich selbst was tun.

Ich wäre über Antworten von euch sehr dankbar, falls ihr euch auch nicht mit dem Thema auskennt könnt ihr mir vielleicht auch sagen an wem ich mich mit meinem Anliegen wenden könnt, dass wäre auch schon eine große Hilfe.

Vielen Dank an euch im Voraus.
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  #2  
Alt 22.09.2011, 12:54
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

1. Ja.

2. Krankenversichern muss du dich dann privat oder freiwillig gewerblich. Inwieweit das JC dir die vollen Kosten als Bedarf berücksichtigt oder nur einen Zuschuss leistet, musst du abklären. Solange dich dein Gewerbe nicht ernährt, gibt es aufstockend ALG 2.

3. Wenn es das Jobcenter will: ja.

Turtle
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  #3  
Alt 22.09.2011, 15:54
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Registriert seit: 22.09.2011
Beiträge: 2
Standard

vielen, vielen Dank für deine Antwort. Kannst du mir vielleicht noch sagen wo ich dafür telefonische oder persönliche Unterstüzung bekomme?
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Stichworte
gewerbeanmeldung, selbstständigkeit

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