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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 20.01.2009, 13:02
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Beitrag Getrenn Leben

Werend und nach der Scheidung zusammen wohnen und leben.Wie verhallt es sich die Finanzielle Seite.Welche vorgaben hat das Gesetz. Wenn einer der Partner Rentner ist .Die Frau in Elternzeit ist und noch Hartz 4 bekommt, Wo sind die gesetzlichen vor und nachteile.Wie regelt sich das mit einem gemeinsamen Kind.Im Haushalt leben noch 2Kinder aus einer vorrigen Ehe.Wann muss mann es dem job-Center melden- wahrend der Zeit des getrennt Leben,oder erst nach der Scheidung.
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  #2  
Alt 20.01.2009, 13:19
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Sorry aber ich versteh dich nicht wirklich.....Getrennt lebend und weiterhin zusammen lebend oder wie ???
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  #3  
Alt 20.01.2009, 14:24
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ja, wir leben getrent in einem Wohnung
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  #4  
Alt 20.01.2009, 14:29
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Getrennt leben ist mitzuteilen...allerdings glaubt einem das so gut wie niemand in der gleichen Wohnung....Die muss schon sehr gross sein, damit das glaubwürdig ist....Besser ist einer zieht aus....
Ob der Rentner Unterhalt zahlen kann hängt von der Rentenhöhe ab...

Gruß
Enibas
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  #5  
Alt 20.01.2009, 14:33
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Rentenhöhe ca 800eur, ist nicht viel...
Ausziehen ist in unsere lage nicht so einfach...
Danke fur die Antwort
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  #6  
Alt 20.01.2009, 15:02
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Zumal ja auch das gemeinsame Kind mit im Haushalt lebt, wird es so gut wie unmöglich sein da nach zuweisen, dass ihr keine BG seit.
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  #7  
Alt 20.01.2009, 16:26
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no ja, viel mehr weis ich jetzt nicht...in prenzip weniger als voher
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  #8  
Alt 20.01.2009, 18:54
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Ort: Land der Horizonte
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Solange noch gemeinsam in der Wohnung gelebt wird, wird man die Trennung nicht glaubhaft einschätzen. Soll heißen, dass die Frau weiterhin "nur" auf 316 € Regelleistung Anspruch hat, 3 Mal Sozialgeld für die Kinder, sowie 4/5 der Unterkunftskosten. Davon werden dann die Einkünfte abgezogen, wie Kindergeld, evtl. Unterhalt für die Kinder aus der vorherigen Beziehung usw.

Die Rente steht erstmal zur Deckung des Bedarfs (316 € + 1/5 Unterkunftskosten) des Rentners zur Verfügung. Der Teil, der nicht für den Bedarf benötigt wird, wird bei der Frau und den Kindern als Einkommen angerechnet.

Beispiel:
Regelleistung Rentner: 316 €
Mietanteil Rentner: 150 €
Gesamtbedarf: 466 €

Rente: 800 €
abzgl. Versicherungspauschale: 30 €
anrechenbare Rente: 770 €

Gesamtbedarf: 466 €
- anr. Rente: 770 €
Einkommensüberhang: 304 €

Die Rente liegt damit 304 € über dem Bedarf und dieser Betrag wird dann bei Frau und Kindern angerechnet.
__________________
Jette
------------------------
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  #9  
Alt 21.01.2009, 09:40
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Danke sehr!!
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