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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo ihr Lieben, ich weiß nicht so recht ob der Thread hier reinpasst. Meine Frage ist bisschen komplex, ich bekomme Hartz4 und würde zur Zeit einen 1 EUR Job machen, wenn ich nicht schon seit langer Zeit meine AU's hätte, was ist wenn ich eine Vorladung zu einem Gerichtstermin im Ausland bekomme ?? Muss mich die ARGE an dem Termin teilnehmen lassen? Werde ich weiterhin mein Regelsatz und Gelder für meine Whg bekommen. Wer hätte befriedigende Antworten für mich LG Ciuciuca |
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#2
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| Eine befriedigende Antwort wird dir da wohl nur deine ARGE geben können. Was haben die denn zu der Frage gesagt ?
__________________ Schöne Grüße ubu |
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#3
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| Melde die Ortsabwesenheit bei der ARGE an - und dann sollte es gut sein. Als Begründung reicht ein Gerichtstermin, sollte man zumindest meinen. |
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#4
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| Zitat:
Denn sonst müßte die Krankheit ja von einer besonderen Art sein die dich daran hindert am Ort einer Arbeitsgelegenheit nachzugehen aber dennoch im Ausland einen Gerichtstermin wahrzunehmen. Und ob die ARGE bei einer Unterbrechung deiner AU's dann dir die Genehmigung erteilt ist vom grünen Tisch aus schwer zu beurteilen. Ohne Genehmigung der Ortsabwesenheit entfällt die Rechtsgrundlage für ALG II Bezug. |
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#5
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| Zitat:
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#6
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| Habe grade mal bei der ARGE angerufen,die wusste auch nicht so genau, hatte was gefaselt von wegen 3 Wo Urlaub, aber ein oder mehrere längerer Gerichtstermine können doch normalerweise nicht über Urlaub abgerechnet werden,wenn ich in Deutschland als zeuge geladen werde muss ich doch hin, das ist doch im Auslang das gleiche und wenn ich dort nicht direkt ein Dolmetscher habe kann das sich doch hinziehen, da reichen doch dann die 3 Wo Urlaub sowie so nicht, was ist dann zumindest mit meinen Mietzahlungen |
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#7
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| Wenn Du zu dem Gerichtstermin geladen bist, dann hat das mit Urlaub nicht's zu tun, zumindest nicht in Deutschland. Pikant aber wird diese Frage dadurch, dass Du als deutscher Arbeitnehmer für die Zeit des gerichtstermins keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hättest (dafür gibt's dann z.B. Zeugengeld, Verdienstausfall). Ob hier eine Fortzahlung des ALG II möglich ist - keine Ahnung. Der "Urlaub" könnte also für Dich die günstigere Lösung sein, da gibt's das ALG II. Andererseits, Gerichtstermine die sich über mehr als 3 Wochen hinziehen, zumindest hier ist das recht selten. Das es da eng wird, seh ich nicht so ohne weiteres. |
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#8
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Wer also zuerst ein Angebot zu einer solchen Maßnahme erhalten halt und dann den Ortsabwesenheitsantrag stellt wird i.d.R. abgelehnt. Ob hier wegen eines Gerichtstermins eine Ausnahme gemacht wird kann wie gesagt vom grünen Tisch aus nicht beurteilt werden. Eine dreiwöchige Abwesenheit wegen eines angeblichen Gerichtstermins ist wohl außerhalb der Betrachtung. |
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#9
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| ..wer bezahlt eigentlich die Reise zum Gerichtstermin, Fahrt, Übernachtung usw.? Und ist dein Erscheinen überhaupt notwendig, könnte mir vorstellen, dass eine Einvernahme in Deutschland durch Polizeibeamte den gleichen Effekt hat, deine Aussage kann ja in die dortige Sprache übersetzt werden. Könntest du der Verhandlung überhaupt folgen, wenn es sich um ein anderssprachiges Land handelt. Zitat:
Loni |
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#10
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| Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub für ALG-2-Empfänger Mag ja richtig sein aber dann müßte ja ein Aufstocker immer ohne seine Familie Urlaub machen und sich beim Amt abmelden. Oder eine Mutter mit Kindern durfte dann ja so lange ihren Wohnort nicht verlassen wie sie Leistungen bekommt . Ich möchte mal deine Antwort hören wenn deine Kinder dich Fragen: Pappa warum fahren alle mal in den Urlaub nur wir nicht ? Ich bin der Meinung da Grundsätzlich nein sagen ist falsch. |
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| Stichworte |
| ausland, gerichtstermin, hartz4 problem, vorladung |
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