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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 27.05.2010, 12:47
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Beiträge: 9
Standard Gerichtstermin im EU-Ausland,was ist mir der ARGE

Hallo ihr Lieben, ich weiß nicht so recht ob der Thread hier reinpasst.
Meine Frage ist bisschen komplex, ich bekomme Hartz4 und würde zur Zeit einen 1 EUR Job machen, wenn ich nicht schon seit langer Zeit meine AU's hätte, was ist wenn ich eine Vorladung zu einem Gerichtstermin im Ausland bekomme ?? Muss mich die ARGE an dem Termin teilnehmen lassen? Werde ich weiterhin mein Regelsatz und Gelder für meine Whg bekommen.

Wer hätte befriedigende Antworten für mich

LG Ciuciuca
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  #2  
Alt 27.05.2010, 12:51
Benutzerbild von ubu
ubu ubu ist offline
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Eine befriedigende Antwort wird dir da wohl nur deine ARGE geben können.
Was haben die denn zu der Frage gesagt ?
__________________
Schöne Grüße
ubu
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  #3  
Alt 27.05.2010, 12:52
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Melde die Ortsabwesenheit bei der ARGE an - und dann sollte es gut sein. Als Begründung reicht ein Gerichtstermin, sollte man zumindest meinen.
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  #4  
Alt 27.05.2010, 13:31
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Beiträge: 4.204
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Zitat:
Zitat von Ciuciuca Beitrag anzeigen
Hallo ihr Lieben, ich weiß nicht so recht ob der Thread hier reinpasst.
Meine Frage ist bisschen komplex, ich bekomme Hartz4 und würde zur Zeit einen 1 EUR Job machen, wenn ich nicht schon seit langer Zeit meine AU's hätte, was ist wenn ich eine Vorladung zu einem Gerichtstermin im Ausland bekomme ?? Muss mich die ARGE an dem Termin teilnehmen lassen? Werde ich weiterhin mein Regelsatz und Gelder für meine Whg bekommen.

Wer hätte befriedigende Antworten für mich

LG Ciuciuca
Ja, da du zur Zeit "deine AU's" machst müßtest du erstmal nicht mehr deine AU's machen und dann einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen.

Denn sonst müßte die Krankheit ja von einer besonderen Art sein die dich daran hindert am Ort einer Arbeitsgelegenheit nachzugehen aber dennoch im Ausland einen Gerichtstermin wahrzunehmen.

Und ob die ARGE bei einer Unterbrechung deiner AU's dann dir die Genehmigung erteilt ist vom grünen Tisch aus schwer zu beurteilen.

Ohne Genehmigung der Ortsabwesenheit entfällt die Rechtsgrundlage für ALG II Bezug.
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  #5  
Alt 27.05.2010, 13:41
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Ja, da du zur Zeit "deine AU's" machst müßtest du erstmal nicht mehr deine AU's machen und dann einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen.

Denn sonst müßte die Krankheit ja von einer besonderen Art sein die dich daran hindert am Ort einer Arbeitsgelegenheit nachzugehen aber dennoch im Ausland einen Gerichtstermin wahrzunehmen.

Und ob die ARGE bei einer Unterbrechung deiner AU's dann dir die Genehmigung erteilt ist vom grünen Tisch aus schwer zu beurteilen.

Ohne Genehmigung der Ortsabwesenheit entfällt die Rechtsgrundlage für ALG II Bezug.
Seit wann heißt denn AU = zu Hause bleiben müssen? Wie üblich redest Du dummes Zeug!
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  #6  
Alt 27.05.2010, 13:47
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Habe grade mal bei der ARGE angerufen,die wusste auch nicht so genau, hatte was gefaselt von wegen 3 Wo Urlaub, aber ein oder mehrere längerer Gerichtstermine können doch normalerweise nicht über Urlaub abgerechnet werden,wenn ich in Deutschland als zeuge geladen werde muss ich doch hin, das ist doch im Auslang das gleiche und wenn ich dort nicht direkt ein Dolmetscher habe kann das sich doch hinziehen, da reichen doch dann die 3 Wo Urlaub sowie so nicht, was ist dann zumindest mit meinen Mietzahlungen
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  #7  
Alt 27.05.2010, 14:03
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Wenn Du zu dem Gerichtstermin geladen bist, dann hat das mit Urlaub nicht's zu tun, zumindest nicht in Deutschland. Pikant aber wird diese Frage dadurch, dass Du als deutscher Arbeitnehmer für die Zeit des gerichtstermins keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hättest (dafür gibt's dann z.B. Zeugengeld, Verdienstausfall). Ob hier eine Fortzahlung des ALG II möglich ist - keine Ahnung. Der "Urlaub" könnte also für Dich die günstigere Lösung sein, da gibt's das ALG II.

Andererseits, Gerichtstermine die sich über mehr als 3 Wochen hinziehen, zumindest hier ist das recht selten. Das es da eng wird, seh ich nicht so ohne weiteres.
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  #8  
Alt 27.05.2010, 14:16
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  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub für ALG-2-Empfänger.
  • Wer Leistungen bezieht, muss prinzipiell immer für die ARGE erreichbar sein.
  • Dennoch können ALG II Empfänger einen Antrag auf "Ortsabwesenheit" stellen.
Bedingung: Durch den Antrag dürfen Arbeitsaufnahme, eine Förderungsmaßnahme oder ähnliches nicht in Gefahr geraten. Im vorliegenden Fall läuft eine Arbeitsgelegenheit die nur durch AU's im Augenblick unterbrochen wird.

Wer also zuerst ein Angebot zu einer solchen Maßnahme erhalten halt und dann den Ortsabwesenheitsantrag stellt wird i.d.R. abgelehnt.

Ob hier wegen eines Gerichtstermins eine Ausnahme gemacht wird kann wie gesagt vom grünen Tisch aus nicht beurteilt werden. Eine dreiwöchige Abwesenheit wegen eines angeblichen Gerichtstermins ist wohl außerhalb der Betrachtung.
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  #9  
Alt 27.05.2010, 16:49
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Beiträge: 210
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..wer bezahlt eigentlich die Reise zum Gerichtstermin, Fahrt, Übernachtung usw.?

Und ist dein Erscheinen überhaupt notwendig, könnte mir vorstellen, dass eine Einvernahme in Deutschland durch Polizeibeamte den gleichen Effekt hat, deine Aussage kann ja in die dortige Sprache übersetzt werden.

Könntest du der Verhandlung überhaupt folgen, wenn es sich um ein anderssprachiges Land handelt.

Zitat:
Seit wann heißt denn AU = zu Hause bleiben müssen? Wie üblich redest Du dummes Zeug!

Die Krankenkasse muss zustimmen, wird sie nicht gefragt oder gibt keine Zustimmung könnte der Versicherungsschutz aufgehoben werden, falls sie im Ausland oder auf der Fahrt dorthin einen Unfall hat, oder sonst krank wird.

Loni
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  #10  
Alt 27.05.2010, 17:07
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 110
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Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub für ALG-2-Empfänger
Mag ja richtig sein aber dann müßte ja ein Aufstocker immer ohne seine Familie Urlaub machen und sich beim Amt abmelden. Oder eine Mutter mit Kindern durfte dann ja so lange ihren Wohnort nicht verlassen wie sie Leistungen bekommt . Ich möchte mal deine Antwort hören wenn deine Kinder dich Fragen: Pappa warum fahren alle mal in den Urlaub nur wir nicht ? Ich bin der Meinung da Grundsätzlich nein sagen ist falsch.
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Stichworte
ausland, gerichtstermin, hartz4 problem, vorladung

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