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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Anliegen und hoffe das mir jemand einen Rat bekommen geben kann oder vielleicht schonmal sowas ähnliches hatte: Eine Bekannte von mir möchte sich 300 Euro von mir leihen, die ich natürlich wiederbekomme. Da diese Bekannte auch wenig Geld bekommt wird dies Raten weise geschehen, nehmen wir als Beispiel: 100 Euro im Monat. Das Geld soll natürlich auf das Konto drauf wo es abgegangen ist (wo auch das Hartz4 Geld draufkommt). Nun meine Frage: Kann da was passieren wenn man als Verwendungszweck schreibt: Geld vom so und so vielten ausgeliehen etc.? Weil dann sehen die ja das es das Geld ist was man der Bekannten geliehen hat, oder?? Davon abgesehen fordern die eh nie die Kontoauszüge an, aber ich glaub die können auch so aufs Konto zugreifen oder? Vielleicht könnt Ihr mir Tipps geben, wie man das am besten macht oder ob mein Beispiel schon so ok ist! Schonmal vielen Dank im Voraus |
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#2
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| Wenn das einwandfrei über Kontobewegungen nachvollziehbar ist, sollte das keine Probleme bringen. |
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#3
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| Außerdem sollte man (unabhängig von H4) immer einen schriftlichen DArlehensvertrag machen. Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Wir machen sogar innerhalb der Familie schriftliche Verträge. So beugt man Mißverständnissen und Ärger vor (nicht, daß wir schonmal irgendwie Ärger gehabt hätten). |
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