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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 07.12.2008, 18:13
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Beiträge: 13
Standard Gekündigte Versicherung/ durch ARGE als Zufluß bewertet

Hallo,
ich habe eine fondsgebundene Lebensversicherung gekündigt und der Betrag, ca 700 Euro, wurde mir ausgezahlt. Als ich vor ca. 6 Monaten meinen Erstantrag bei der Arge eingereicht hatte, hatte ich diese Versicherung als Vermögen angegeben - weiteres Vermögen ist/war nicht vorhanden. Nun habe ich der Arge diesen Zufluß gemeldet und bin sicher davon ausgegangen, dass das Zuflußprinzip hier nicht greift. Ich habe bei meiner schriftlichen Mitteilung in dieser Sache auch auf die Wissensdatenbank SGBII Artikel 10043 zu Para. 12 hingewiesen, ausserdem habe ich der Arge mitgeteilt, dass ich die Kündigung der Versicherung vorgenommen habe, um wichtige Gegenstände wie Computer, notwendige Haushaltsgeräte sowie ein Bett erwerben zu können. Leider wird der Zufluß jetzt aber doch mit den Leistungen der Arge verrechnet, d.h. die nächsten 3 Monate wird die Leistung um jeweils ca. 250 Euro reduziert. Telefonische anfragen verliefen fruchtlos - eine Mitarbeiterin der Arge teilte mir lediglich mit, dass meine Kündigung der Lebensversicherung nicht mit dem Artikel aus der Wissendatenbank vergleichbar sei. Warum diese beiden Fälle nicht miteinander vergleichbar sind, konnte oder wollte sie mir aber nicht sagen...

Kann mir bitte jemand weiterhelfen ob ich a) richtig damit liege, dass das Zuflußprinzip hier nicht zur Geltung kommen dürfte und wie ich b) am besten vorgehe.

Ich würde mich sehr über Unterstützung in dieser Angelegenheit freuen.

lg, lollipop
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  #2  
Alt 07.12.2008, 19:01
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Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 3
Standard

Meines Erachtens nach ist das kein Einkommen, sondern Vermögensumwandlung und dürfte dir nicht angerechnet werden. Du hast ja den Betrag als Vermögen angegeben. Verstehe nicht, warum dir das jetzt als Einkommen gewertet wird.

LG
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  #3  
Alt 07.12.2008, 19:09
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
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Sehe ich wie RosaliesMama, das war eine Vermögensumwandlung und hätte nicht angerechnet werden dürfen. Also Widerspruch einlegen, oder erst mal versuchen, das in einem Gespräch zu ändern. Aber die Widerspruchsfrist nicht aus dem Auge verlieren.
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