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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 17.12.2009, 20:31
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Standard Gekündigt

Hallo,
ich arbeite seit dem 7. Oktober in einer Zeitarbeitsfirma....arbeitszeit mo-Fr. von 08-17 Uhr..leider mußte ich in der Zeit bis heute öfter früher gehen, war wegen meinem kranken Kind auch bisher schon 5 Tage zu Hause...bin alleinerziehend und habe einen 3 Jährigen Sohn..seit Mittwoch sitze ich nun mit meinem Kind wieder zu Hause weil er Magen-Darm hat. Nun habe ich per Telefon heute erfahren das mir morgen gekündigt wird..ist eine fristlose kündigung zulässig und wie mache ich das nun mit der Arge..muß ich das Schriftstück abwarten oder kann ich da schon einen antrag stellen..bekomme ja nun seit dem 01.12 keine Leistungen mehr...es war ja nicht meine Absicht aber ich glaube ich habe mir doch zuviel vorgenommen, da mein Sohn ja sehr oft krank ist...er hat öfter mit der Luft und auch sonst werde ich öfter vom Kiga angerufen weil er was hat...ich weiß im moment nicht weiter...darf mir die Arge nun leistungen verweigern?

Lg
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  #2  
Alt 17.12.2009, 21:16
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Beiträge: 3.120
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Du kannst sofort Antrag stellen, Sanktion bekommst Du nicht, wenn Dir gekündigt wird. Das Kündigungsschreiben kannst Du dann nach Erhalt einreichen.
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  #3  
Alt 18.12.2009, 06:39
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Beiträge: 2.744
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Wegen der Kündigung solltest Du zur Gewerkschaft gehen. Die Kündigung dürfte nicht rechtens sein, fristlos schon mal überhaupt nicht.
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  #4  
Alt 18.12.2009, 09:20
Benutzerbild von holly8
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Beiträge: 466
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Zitat:
Zitat von Jessper Beitrag anzeigen
Hallo,
ich arbeite seit dem 7. Oktober in einer Zeitarbeitsfirma....arbeitszeit mo-Fr. von 08-17 Uhr..leider mußte ich in der Zeit bis heute öfter früher gehen, war wegen meinem kranken Kind auch bisher schon 5 Tage zu Hause...bin alleinerziehend und habe einen 3 Jährigen Sohn..seit Mittwoch sitze ich nun mit meinem Kind wieder zu Hause weil er Magen-Darm hat. Nun habe ich per Telefon heute erfahren das mir morgen gekündigt wird..ist eine fristlose kündigung zulässig?

Lg
Hat sie wirklich fristlos gesagt? Oder hast du das missverstanden und sie oder er sagte, die Kündigung geht morgen raus. Was nicht bedeutet, dass die Kündigung selbst schon morgen in Kraft tritt.

Hast du immer einen Krankenschein für deinen Sohn abgegeben?
__________________
Gruß holly
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  #5  
Alt 18.12.2009, 14:47
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Beiträge: 11
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Hallo,
ja ich habe es mißverstanden..ich bin fristgemäß gekündigt wurden..diese ist zum 24.12 gültig. Mo-Mi noch arbeiten und dann bin ich arbeitslos.

Nein, ich habe Bescheid gegeben und eine Kopie der Krankschreibung über meinen Sohn vorgelegt. Das Original habe ich an die Krankenkasse geschickt.

In dem Schreiben steht das ich mich innerhalb von 3 Tagen bei der Arge arbeitssuchend melden muss. Auch bei Alg 2? Kann man das auch telefonisch? Ich soll ja noch die 3 Tage arbeiten und die haben ja immer nur bis 12:30 auf..Und der Brief kam heute per Express aber da hatte die Arge schon dicht..

Lg
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  #6  
Alt 18.12.2009, 16:37
Benutzerbild von holly8
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Beiträge: 466
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Zitat:
Zitat von Jessper Beitrag anzeigen
In dem Schreiben steht das ich mich innerhalb von 3 Tagen bei der Arge arbeitssuchend melden muss. Auch bei Alg 2? Kann man das auch telefonisch? Ich soll ja noch die 3 Tage arbeiten und die haben ja immer nur bis 12:30 auf..Und der Brief kam heute per Express aber da hatte die Arge schon dicht..

Lg
Telefonisch nein. Der Arbeitgeber muss dich eigentlich dafür freistellen.
Wenn nicht, dann meldest du dich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
__________________
Gruß holly
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