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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 01.06.2010, 03:12
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Rotes Gesicht Führerschein verschwiegen

Habe im ALG2-Antrag nicht angegeben das ich einen Führerschein habe, habe dann auch beim Sachbearbeiter die Frage nach Führerschein verneint. Weil ich keinen Job als Fahrer wollte, oder auch nicht 50 km zur Arbeit pendeln wollte.
Ich fahre nicht gern Auto, das stresst mich zu sehr. Jetzt mache ich mir Gedanken, was mein Verschweigen des Führerscheins für Folgen haben kann.
Vieleicht treffe ich eines Tages mein Sachbearbeiter an einer Ampel, o.Ä.
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  #2  
Alt 01.06.2010, 05:14
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Es wird wohl auf jeden Fall Deinen Sachbearbeiter davon überzeugen, dass Du nicht wirklich nach Arbeit suchst, da ein Führerschein (außer in gebietlichen Ausnahmen) bei den meisten AG verlangt wird. Insbesondere bei ANÜ geht zumindest bei mir in der Gegend ohne FS kaum etwas. Außerdem hast Du ihn wohl nicht nur verschwiegen, sondern Deinen pAp auf die Frage nach einem FS aktiv angelogen - ist nicht besonders gut für das Verhältnis zueinander, wenn es raus kommt.

Leider kann so ein Verhalten wohl meistens nicht sanktioniert werden, da es soweit mir bekannt keine Unterlagen gibt, in denen z.B. Führerscheine verbindlich angegeben werden müssen. (ich habe mir aber nun mal wieder vorgenommen, sowas zu entwerfen, damit ein Kunde mich wenigstens schriftlich belügen muss). Wenn Du irgendwelche Unterlagen abgegeben hast, in denen Du absichtlich das Falsche angekreuzt hast, wäre zu überlegen, ob es sich um eine generelle Verweigerung Arbeit anzunehmen handelt, die dann zu sanktionieren wäre.

Zu behaupten, dass Autofahren halt stresst, und deshalb seine Vermittlungschancen deutlich zu verschlechtern ist einfach nur das Allerletzte.
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  #3  
Alt 01.06.2010, 08:41
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Zitat:
Zitat von Siebenstern Beitrag anzeigen
Insbesondere bei ANÜ geht zumindest bei mir in der Gegend ohne FS kaum etwas. Außerdem hast Du ihn wohl nicht nur verschwiegen, sondern Deinen pAp auf die Frage nach einem FS aktiv angelogen - ist nicht besonders gut für das Verhältnis zueinander, wenn es raus kommt.
Was ist denn ANÜ?

Ansonsten stimme ich vollstens zu!
Habe im Bekanntenkreis ein ALG II-Pärchen. Beide haben ein Auto (neu! Abwrackprämie!) und entsprechend einen Führerschein. Wurde ebenfalls bewusst nicht angegeben ("Wieso, so bin ich doch kaum vermittelbar!")
__________________
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Die anderen den Schuldigen.
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  #4  
Alt 01.06.2010, 08:45
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Zitat:
Zitat von DieFrauDesBassisten Beitrag anzeigen
Was ist denn ANÜ?
Arbeitnehmerüberlassung (Leih-/Zeitarbeit, Personalleasing). Liest sich schöner als AÜG
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  #5  
Alt 01.06.2010, 08:45
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Beiträge: 678
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Zitat:
Zitat von Idiotenwiese Beitrag anzeigen
Arbeitnehmerüberlassung (Leih-/Zeitarbeit, Personalleasing).
Merci! Wieder was gelernt
__________________
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Die anderen den Schuldigen.
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  #6  
Alt 01.06.2010, 13:49
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Beiträge: 125
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@ fritzje

deinen beitrag hatte ich heut morgen um 4.00 schon gelesen
aber auf grund meines guten nerven zustandes habe ich verzichtet um die uhrzeit was zu schreiben
aber nun bin ich gestresst vom dienst und AUTO fahren
in meinen augen bist du das letzte und ich nenne dich hier sogar einen
SOZIAL SCHMAROTZER
wenn ich daran denke das ich für jemand wie dich mitarbeiten muß
kommt mir alles hoch
von mir würdest du nicht einen cent bekommen auf grund deiner lüge
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  #7  
Alt 01.06.2010, 15:43
Benutzerbild von Spejbl
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Beiträge: 919
Standard Zum Thema Führerschein verschwiegen.

Immerhin machst du dir jetzt wenigstens darüber einen Kopf. Nun, ohne Blessuren wirst du nun wahrscheinlich nicht davonkommen. Es ist auch unbequem und ggf. peinlich, aber langfristig das Beste wäre es, hier klar Schiff zu machen.
Ich meine, man sollte dir durchaus noch die Chance geben, umzukehren; macht aber nur Sinn, wenn, wie gesagt, die Umhehr echt ist! Und von dir Klar Schiff gemacht wird. Nur, du musst dich entscheiden. Und du bist in der Beweislast.
Anderenfallst wirst du dich mehr und mehr verstricken. Dann kann es echt böse werden. Und diese Alternative ist doch Sch... , oder ??
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
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  #8  
Alt 01.06.2010, 16:39
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Beiträge: 210
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mal eine Frage an die Experten,

es scheint offenbar öfters mal der Fall zu sein, dass der Führerschein verschwiegen wird.

Könnte nicht eine Abfrage bei der zuständigen Behörde erfolgen, wenn ALG 2 Empfänger den Führerschein verneinen.

Wenn dann im Gesetz noch eine Sperre dafür vermerkt würde, ginge diese Lügenspiel schnell vorbei.

Loni
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  #9  
Alt 01.06.2010, 17:27
Benutzerbild von holly8
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Beiträge: 466
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Mal abgesehen vom Threadersteller, nützt der Führerschein kaum etwas, wenn derjenige kein Auto hat. Noch ist es keine Pflicht, sich ein Auto anzuschaffen, dass man sich eventuell nicht leisten kann. Und deshalb ist da auch eine Sanktion nicht drin.
__________________
Gruß holly
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  #10  
Alt 01.06.2010, 17:34
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Registriert seit: 01.06.2010
Beiträge: 3
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ich stell hier eine Frage und werde beleidigt und zur Sau gemacht, warum?
Was ist das für ein Forum hier? Habe ich euch beleidigt? Sachlich argumentieren nicht möglich? geschafft 53? . Soviel Zorn warum? Nur wegen dem Führerschein? Bei euch piepts wohl?
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