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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Konnte dieses Thema nirgends finden. Hier meine Frage. Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer muss seinen Lohn mit Hartz 4 aufstocken. Dazu muss er ja regelmäßig persönlich bei der betreffenden Behörde erscheinen. Dazu kommen noch verschiedene Termine bei anderen Behörden, Banken, früheren Arbeitgebern usw., um die nötigen Bescheinigungen beizubringen. Außerdem muss ein erheblicher Zeitaufwand für das Ausfüllen der Formulare berücksichtigt werden. Nach meiner Meinung wäre es hier grob unbillig, wenn der gebeutelte Arbeitnehmer dies in seiner Freizeit machen müsste. Oder noch krasser, wenn er während der Arbeitszeit einen Termin betreffs Hartz 4 wahrnehmen muss und dafür die Stunden abgezogen bekommt. Der Arbeitgeber profitiert ja vom Hungerlohn seines Arbeitsnehmers und sollte deshalb verpflichtet werden, alles zu übernehmen, was mit der Aufstockung zu tun hat. Konkret müsste er den Arbeitnehmer für die Behördengängen bezahlt freistellen und ihm beim Ausfüllen des Antrags helfen. Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung oder liege ich mit meinem Rechtsempfinden total daneben? |
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#2
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| Da liegst Du völlig daneben. Ich glaube kaum, dass es einen Arbeitgeber interessiert, wann und ob Du Deine behördlichen Termine wahrnimmst. Für ihn bist Du ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag, an den Du Dich zu halten hast, ergo von xxx bis xxxx zu arbeiten. Alles andere ist Deine Privatsache.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Tatsächlich kann man froh sein, wenn man vom AG zeitnah und korrekt ausgefüllt ( bei wechselndem Einkommen jeden Monat erneut ) die extra für ALG2 vorgesehene Verdienstbescheinigung erhält. Da das für den AG dauernden Sackgang darstellt, zu dem er gesetzlich verpflichtet ist, kannst du dir ausmalen, wen er zuerst kündigt, wenn es mal an der Zeit ist - dich oder den, der ihm nicht diesen Mehraufwand verursacht. |
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#4
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| I.d.R. reichen dem Amt auch bei wechselndem Einkommen monatlich die Lohnzettel bzw. Gehaltsnachweise oder aber auch Kontoauszüge.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Ich werde diese Frage bei Gelegenheit mal offiziell an das Kunden-Reaktions-Management stellen und dann berichten. Bisher bestand man darauf... |
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#6
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| Ok, das der AG beim Ausfülllen der Anträge helfen soll, finde ich auch übertrieben. Aber er sollte dann wenigstnes diese Einkommensbescheinigungen pünktlich ausfüllen. Auch bei den Terminen sehe ich es nicht ganz ein das dies meine Privatvergnügen sein soll. Die Öffnugnszeiten des Job Centers richten sich eigentlich zum größten Teil nur auf die arbeitslsoe Schicht des ALG II Empfängers ein. Da wäre es dann schon gut wenn das Job Cenrer dem Aufstocker und dem AG hilft in dem mehr Öffnungszeiten auch am Nachmittag angeboten werden. Dann müsste z.B. der AG weniger "Rücksicht" auf meine Job Center Termine nehmen. Angela |
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#7
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| Bei der hiesigen ARGE gibt es extra Sprechzeiten/ Sprechtage für Berufstätige.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| Also bei unserer ARGE ist nur der Donnerstag wo noch 14 - 18 Uhr geöffnet ist. Aber es kann ja nicht sein das der Aufstocker nur 1x die Woche einen Termin wahrnehmen kann. Mir ist es ab und an auch schon passiert das ich mehrmals die Woche als Aufstocker zum Amt musste. Gut ich hatte Gleitzeit. Aber manch ein Aufstocker hat das nicht. Angela |
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#9
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| Hallo Angela, ich weiß häufig einfach nicht, wann meine Kunden arbeiten müssen. Bei vielen ändert sich das auch regelmäßig (z.B. Schichtdienst). Also lade ich ein und vertraue darauf, dass der Kunde in der Lage ist sich zu melden, wenn er mit dem Termin ein Problem hat. Bisher habe ich immer eine Lösung gefunden, wenn ein Kunde aufgrund seiner Berufstätigkeit eingeschränkte Verfügbarkeit hat - ein Termin zwischen 7:00 morgens und 18:00 abends läßt sich meistens finden. (und nein, ich arbeite nicht jeden Tag so lange, aber es läßt sich einrichten, wenn es notwendig ist). Was ich nicht verstehen kann, sind Menschen, die zu ihrem Termin kommen, sich bitter beklagen, dass sie doch jetzt arbeiten müssten und wie schwierig es doch war den Termin einzuhalten - und es vorher nicht schaffen mich auf meiner auf der Einladung angegebenen direkten Durchwahl anzurufen und den Termin zu verschieben. Ich finde es übrigens durchaus sinnvoll nicht jeden Tag bis 17:00 oder 18:00 Uhr aufzuhaben - an den Donnerstag nachmittagen ist bei uns immer Großkampftag, allerdings war in den letzten 3 Wochen bei mir definitiv nicht ein einziger Berufstätiger. Liebe Grüße, Siebenstern |
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#10
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| Ähem...ich hab da mal ne Verständnisfrage... was wollt ihr von dem Aufstocker???? Warum ist es vonnöten, daß einer, der nur aufgrund seiner Einkommenstruktur in den Bezug von ALG II fällt und ansonsten Vollzeit arbeitet, bei der ARGE antanzt??? |
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| arbeitgeber, aufstocker, hartz, vollzeit |
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