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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.02.2011, 18:16
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Beiträge: 1
Standard Freibetrag bei Erwerbstätigkeit

Hallo. Kann mir jemand an einem beispiel vorrechnen, wie sich jetzt ab 2011 der freibetrag bei erwerbstätigkeit errechnet. Neu ab 2011 ist ja wohl das 3-stufen modell.
Fb 1-20% 100-1000 (max 900 Eur)
Fb 2-10% 1000-1200 (max 200 Eur)
Fb 3-10% 1200-1500 (max 300 Eur)
Angenommener brutto-verdienst 1600 Eur.Ein kind in der bedarfsgemeinschaft. Hoffe mir kann jemand helfen. Vielen dank schon mal im voraus.
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  #2  
Alt 02.02.2011, 19:00
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Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Hauseigener Rechner bei Sozialhilfe24.de

Es gibt hier bei Sozialhilfe24.de einen hauseigen Hartz - IV - Rechner.

Einfach mal Alles eingeben und sehen, was rauskommt.

ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
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  #3  
Alt 29.03.2011, 18:21
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Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 1
Standard Freibetrag bei Erwerbstätigkeit

Hallo Reiner,
die 3 Stufen sind neu und zwar ist die erste Stufe von 100-1000€ = 20% frei also 180€ die nicht angerechnet werden.
Bei der 2 Stufe die von 1000-1200€ = 10% frei also 20€ die nicht angerechnet werden.
Bei der 3 Stufe die von 1200-1500€ ist nur für Empfänger die mindestens ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft haben, dann wären noch einmal 30€ frei.
Alles, was über 1500 brutto einkommen ist, wird nicht mehr berücksichtigt.
Also in deinem Beispiel wären 100€ Grundfreibetrag + 180€ + 20€ + 30€ frei zusammen also 330€ was zu gleich der Höchstfreibetrag ist den man bekommen kann.
Wenn du also 1600 brutto hast und netto ca. 1100€ werden nur 770€ berücksichtigt die euch vom Amt angerechnet und von dem Bedarf abgezogen werden.
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Stichworte
erwerbstätigkeit, freibetrag

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