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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 30.07.2009, 16:30
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Registriert seit: 25.07.2009
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Standard freibeträge - kinder und auto

hallo,

haben kinder auch freibeträge bei alg2
als lebensjahr x 150,- eur

und wie ist es mit dem auto
als alg 2 empfänger sollte das auto nicht mehr wert als 7500,- haben
wie wird dieser wert ermittelt?
und wenn das auto mehr an wert hat, wird es auf meine freibeträge mit umgewälzt?

alex
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  #2  
Alt 30.07.2009, 16:48
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Beiträge: 5.840
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Für Kinder gilt vom Grundsatz her auch 150 € pro Lebensalter plus 750 €. Der Freibetrag beträgt aber mind. 3850 € ab Geburt. Somit muss man erst ab 21 richtig rechnen.

Der Wert des Autos errechhnet sich aus Zeitwert (z.B. nach Schwackeliste) minus Verbindlichkeiten (Kredit). Was über 7500 € liegt geht ins verwertbare Vermögen ein (wird also vom Freibetrag abgezogen).
__________________
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  #3  
Alt 30.07.2009, 19:21
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Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 50
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ok, so viel haben die kinder zum glück nicht :-)
aber komisch, ich habe ein alg2 rechner von brinkmann in excel da werden nur 750,- bei den kinder anerkannt? bei mir die 150 pro jahr plus 750 eur

kann man untereinander das geld auf die freibeträge verteilenn, so das alle freibeträge voll ausgeschöpft sind?

alex
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  #4  
Alt 30.07.2009, 19:25
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Beiträge: 3.305
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Die Eltern können ihr Vermögen auf die Kinder umlegen, umgekehrt die Kinder aber nicht auf die Eltern.
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  #5  
Alt 30.07.2009, 19:33
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also wenn ich ein wenig mehr habe gebe ich das an und die arge schlägt es bei den kindern mit drauf, wenn die nicht so viel haben?

alex
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  #6  
Alt 31.07.2009, 05:44
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Zitat:
Zitat von alex70 Beitrag anzeigen
also wenn ich ein wenig mehr habe gebe ich das an und die arge schlägt es bei den kindern mit drauf, wenn die nicht so viel haben?

alex
Geht nicht. Lt. Hinweisen zu § 12 SGB II "Eine Übertragung nicht ausgeschöpfter Freibeträge der Eltern auf das Vermögen der Kinder bzw. nicht ausgeschöpfter Freibeträge von Kindern auf das Vermögen der Eltern ist nicht möglich."

Ausnahme sind nur die 750 €- Freibeträge: "Der Freibetrag für notwendige Anschaffungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 wird nicht dem Inhaber des Vermögens zugeordnet. Die Freibeträge werden für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft addiert und den vorhandenen Vermögenswerten gegenübergestellt; soweit Kinder ihren Vermögensfreibetrag nicht ausschöpfen, können ihre Freibeträge nach Nr. 4 demzufolge den Eltern zugerechnet werden und umgekehrt."
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  #7  
Alt 31.07.2009, 07:52
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Beiträge: 50
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danke gerald!

jetzt habe ich gelesen auf den arge seiten, das es alg2 nur für 6 monate gibt?

alex
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  #8  
Alt 31.07.2009, 08:23
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Wenn Du dann keinen Folgeantrag für weitere 6 Monate stellst ist das zutreffend. ALG II muss nämlich alle 6 Monate neu beantragt werden.

Angela
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  #9  
Alt 31.07.2009, 08:35
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Beiträge: 50
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ach so, danke!

mal noch eine frage, kann man vorab schon mal zur arge gehn und mal alles durchrechnen lassen von den? bin zwar nach meinen berechnungen noch 200,- eur entfernt von der bedürftigkeit aber ich möchte wissen was man bekommt um sich schon mal drauf einstellen zu können.
ich hatte ja schon mal im anderen trade wegen den zuschuss zu meiner privaten renten und krankenversicherung gefragt. so richtig weiss es ja auch keiner hier. und wenn ich nur ein teil der mtl. kosten bekomme, muss ich mir was einfallen lassen. von was soll ich dann leben wenn das aerge geld schon für meine privaten kranken und rentenv. drauf geht weil ich die zum teil selber zahlen muss.

alex
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  #10  
Alt 31.07.2009, 09:48
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Beiträge: 1.122
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Hi,

benutze doch den ALG II Rechner auf dieser HP.

Waren Sie unmittelbar vor Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert, können Sie einen Zuschuss bis maximal 124,32 € für Ihre Krankenversicherung plus die Aufwendungen für eine angemessene Pflegeversicherung erhalten.

Der Zuschuss wird nicht gezahlt, wenn es in der Bedarfsgemeinschaft bereits ein krankenversicherungspflichtiges Mitglied gibt und eine Familienversicherung erfolgen kann.

Der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist abhängig vom jeweiligen zugrunde zu legenden Versicherungszweig: 40,80 € (Deutsche Rentenversicherung Bund, Regionalträger) beziehungsweise 54,12 € (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See).

Personen, die vor Beginn des Bezuges in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert waren, können bei Befreiung von der Versicherungspflicht einen Zuschuss zu den Beiträgen erhalten.

Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden direkt an den Sozialversicherungsträger überwiesen.

Sozialversicherungen bei Bezug von Arbeitslosengeld II

__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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