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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe einen "Job als Freiberufliche angenommen". Für mich eine Möglichkeit endlich wieder in meinem Job tätig zu sein, nur halt nicht angestellt und zusätzlich Berufserfahrung zu sammeln. Leider werde ich von dem Verdienst bestimmt die ersten 2 Jahre nicht leben können, drum habe ich mit der ARGE soweit alles geklärt. Ich bekomme mein ALGII weiter und wir machen monatlich Kassensturz. Ich muss aber zur Berechnung der Werbungskosten ein Fahrtenbuch führen, da ich im Aussendienst tätig bin und die pauschalen Werbungskosten nicht nutzbar sind. Der "Mann von der ARGE" sagte noch, dass ich jeden einzelnen Kilometer von daheim zu Kunde 1, von da zu Kunde 2, von da zu Kunde 3 und von da wieder Heim in ein Fahrtenbuch schreiben soll. Soweit ist das für mich kein Problem. Finanzamt-taugliche Software gibts ja auch. Nun aber meine Fragen: Ich habe ein uraltes Auto (17 Jahre, 1x vollgetankt = doppelter Wert ).1. Muss ich auch den Kilometerstand täglich vermerken oder reichen die gefahrenen "Berufs"-Kilometer? 2. Zum Abschreiben gibts bei dem Auto ja nix mehr....was muss ich in irgendeiner Weise noch beachten Ich möchte halt gleich alles richtig machen und die ARGE sowie das Finanzamt unter einen Hut bekommen. Darum auch noch folgende Frage: Muss ich Tankquittungen/Parkzettel auch aufheben, also beides, Kilometer, evtl. Kilometerstand und Quittungen? Oder reichen die Kilometer? Sicherlich gibts so Kurse von der/über die ARGE, die auf Selbständigkeit vorbereiten, die gehen 3 Monate (oder waren es 3 Wochen?) oder so...aber mein Job kam halt sehr schnell, und ehrlich gesagt, wollte ich lieber gleich loslegen statt erst irgendwo einen Kurs zu besuchen, mir den Hosenboden platt zu sitzen und der Job wäre dann weg gewesen.... (Für Warnende: es ist ein solider und anständiger Job, kein MLM, ich kann diesen Job halt selbstständig machen oder halt als Angestellte - als Angestellte will mich keiner - also so rum...auch wenns mit "dem großen Geld" halt länger dauert...) Falls ich hier falsch bin bitte verschieben. Danke |
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#2
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| Ganz kurz: Finanzamtssicheres Fahrtenbuch, dazu gehören auch die Kilometerstände. Auf jeden Fall jede noch so klitzekleine Quittung aufheben, die von der ARGE anerkannten Pauschalen decken auf keinen Fall Deine Fahrtkosten. Also musst Du die Gesamtkosten abrechnen und für Deine Privatfahrten kannst Du dann die Pauschale von € 0,10 pro Privatkilometer rechnen. |
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#3
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| Danke schön. Habe dazu noch eine Frage: ich habe keine 100.000er-Kilometeranzeige - nur 10.000er.....ich weiss also WIRKLICH nicht, ob mein Auto 158.000 oder 258.000 runter hat. Ich habe es 2004 gebraucht gekauft und war damals schon froh, dass ich nen fahrbaren Untersatz hatte um zu einer Weiterbildung der Agentur zu kommen. Zudem geht der Tageskilometerzähler nicht (drehzahlmesser auchnicht und neue Stoßdämpfer wären auch toll.....ich hör hier besser auf - kicher), was aber nicht ganz so gravierend ist, schätze ich. Was mach ich da? |
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#4
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| Zitat:
Kilometerstand laut Anzeige Fahrtbeginn: 98.345 Fahrtende: 98.455 = 110 km Fahrt zu Kunde X in Ölhausen - geschäftlich Fahrtbeginn: 98.455 Fahrtende: 98.500 = 45 km Fahrt zu Kunde Y in Wasserburg - geschäftlich Fahrtbeginn: 98.500 ..... Dafür gibt es bestimmt irgendwo brauchbare Excel-Tabellen o.ä. zu kostenlosen Download. Wichtig ist, der Kilometerstand musss lückenlos nachweisbar sein und es sollte recht einfach auseinander zu halten sein, geschäftlich und privat. |
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