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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 09.03.2010, 09:32
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Böse Frau Hartz IV, Ausbildungsgehalt angerechnet?

Hallo,

Meine Frau und unser Sohn beziehen zur Zeit Hartz IV und ich mache eine einjährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer, für die ich nur 146 Euro monatlich bekomme. Ich werde beim Hartz IV meiner Frau nicht berücksichtigt, da ich für meinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich bin.
Im Oktober beginne ich eine Ausbildung zum Krankenpfleger und bekomme eine Ausbildungsvergütung von Brutto 799 Euro. Dieses Geld soll dann aber laut Hartz IV-Amt bei meiner Frau angerechnet werden. Ist das wirklich so und wenn ja, wie viel wird angerechnet?
Ich versteh das einfach nicht? Wie können die sagen ich muss selbst für mich sorgen, und wenn ich das dann schaffe, rechnen die das Geld direkt wieder an und meine Frau bekommt weniger?

Danke schonmal für eure Hilfe

MfG Roland84
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  #2  
Alt 09.03.2010, 09:54
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
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Zitat:
Zitat von Roland84 Beitrag anzeigen
Hallo,
Dieses Geld soll dann aber laut Hartz IV-Amt bei meiner Frau angerechnet werden. Ist das wirklich so und wenn ja, wie viel wird angerechnet?
Wie Erwerbseinkomen, also vom Brutto 100 € Grundfreibetrag und vom Rest 20 % frei.


Zitat:
Zitat von Roland84 Beitrag anzeigen
Ich versteh das einfach nicht? Wie können die sagen ich muss selbst für mich sorgen, und wenn ich das dann schaffe, rechnen die das Geld direkt wieder an und meine Frau bekommt weniger?
Ihr seid nun einmal eine Bedarfsgemeinschaft, wo jeder für den anderen einzustehen hat.

Warum du bisher nicht berücksichtigt wirst: Wenn die Altenpflegehelferausbildung dem Grunde nach Bafög-fähig ist, dann bist du per Gesetz vom Alg II ausgeschlossen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 13.03.2010, 02:48
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
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Die 1jährige Altenpflegerhelfer-Ausbildung ist aber nicht förderungsfähig, daher steht ihm weiter ALG II zu.
Schleunigst einen BAföG-Ablehnungsbescheid besorgen und der ARGE vorlegen.
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ausbildung, hartziv, lebensunterhalt

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