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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! Ich habe eine kurze Frage zum ALG 2 -Antrag (aufstockend zum ALG 1): Ich habe mir den Antrag am 7.10. abgeholt, bekam aber heute erst den Bescheid vom Arbeitsamt, wieviel ALG 1 ich bekomme, den ich für den Antrag auf ALG 2 brauche... Nun möchte ich den ALG 2 -Antrag morgen endlich abgeben, aber wie ist es mit den Kontoauszügen der letzten 3 Monate, zählen hier die letzten 3 Monate vor dem 7.10. oder vor heute? Und wie sieht es mit dem Vermögen aus, ich hatte zwischen dem 7.10. und heute Geburtstag, zählt für die Berechnung der Höchstgrenze das "alte" Alter oder das jetzige? Was passiert, wenn ich mehr "Vermögen" habe als die Grenze, bekomme ich dann erstmal gar kein ALG 2 oder nur weniger? |
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#2
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| Die 3 Monate vor dem 7.10 sowie die aktuellen Kontoauszüge wirst du einreichen müssen. Für das Vermögen zählt bis zum Wechsel des Alters die alte Grenze, danach natürlich die neue. Wenn du mehr Vermögen hast als das Schonvermögen wäre, dann bekommst du kein ALG 2. Dann wird dein Antrag abgelehnt. Du musst vom Vermögen leben bzw. -wenn die Freibeträge für Altersvermögen nicht ausgeschöpft sind- einen Teil des Vermögens mit Verwertungsausschluss anlegen und einen neuen Antrag stellen. Turtle |
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#3
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| Denn wenn Dein Antrag abgelehnt wird, weil Du noch zu viel Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung hattest, hast Du vielleicht schon 2 Monate verloren. Obwohl Du vielleicht nur wenig drüber warst. Stelle also genau Deine Vermögenswerte zusammen, und vergleiche mit dem Schonvermögen. Bedenke dabei, daß Schulden (z.B. Kredite oder auch Dispo) NICHT mit Vermögenswerten bei der Berechnung der ARGE verrechnet werden. (leider Fakt !) Also dann erst Schulden begleichen, bevor der Antrag gestellt wird. |
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| Stichworte |
| antrag, vermögen |
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