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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich habe mich heute hier angemeldet, da es immer wahrscheinlicher wird, dass ich auch von Hart 4 betroffen werde. Ich arbeite momentan noch Vollzeit bei einer Maklerin im Büro, jedoch ist dieser Betrieb kurz vor dem Ende. Seit Dezember 2008 ist meine Chefin permanent mit meinen Gehältern im Rückstand. Immer wieder bezahlt sie zwar mal etwas, aber jetzt zum 1. Juli ist es zwischenzeitlich auf einen Rückstand von 4 Gehältern aufgelaufen. Für mich ist das finanziell nun absolut nicht mehr tragbar, zumal meine Chefin mir eigentlich sowohl am 10. Juni, als auch heute je ein volles Gehalt bezahlen wollte, dieser Zusage aber nicht nachgekommen ist. Ich spiele nun mit dem Gedanken fristlos zu kündigen und mich arbeitslos zu melden und auch ALG zu beantragen. Dies darf ich rechtlich ja machen und mir droht bei diesem immensen Gehaltsrückstand ja auch keine Sperrfrist. Nun ist es aber so, dass ich momentan nur knapp über 1200 Euro brutto verdiene, was netto gerade mal 900.- Euro sind. Der Arbeitslosengeld 1 Rechner zeigte mir an, dass ich nur ungefähr 536.- Euro Arbeitslosengeld zu erwarten habe. Das reicht natürlich nirgens hin, zumal ich 295.- Euro Miete zahle und monatlich 85.- Euro Nebenkosten habe und für Strom, Telefon, Essen, Kleidung etc. würd da nicht wirklich viel übrig bleiben. Natürlich habe ich mich informiert und weiss, dass ich ergänzendes ALG 2 beantragen kann. Dazu habe ich nun ein paar Frage und hoffe auch gute Antworten: 1. Kann ich das ergänzende ALG 2 direkt mit beantragen, wenn ich das ALG1 beantrage? Ich muss da ja das monatliche Einkommen angeben und da müsste ich dann ja das ALG1 angeben. Wenn ich jetzt das ALG2 gleich mit dem ALG1 beantrage, weiss ich ja noch gar nicht, wieviel ALG1 ich letztendlich wirklich bekomme 2. Ich habe einen derzeit einen kleinen Nebenjob. Ich putze in der Firma neben uns die Büroräume. Ich habe einen Vertrag mit dieser Firma, laut dem ich 9 Stunden im Monat arbeiten muss und eine Vergütung von 100.- Euro netto monatlich bekomme. Kann ich diese 100 Euro netto bei der Berechnung des ALG1 mit angeben, so dass sich mein ALG1-Anspruch erhöht? Ich mache diesen Job allerdings erst seit Mai 2009. Und wie wirken sich die 100.- Euro auf das ergänzende ALG2 aus, sofern ich diesen Job weiter behalten kann? Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn mir der ein oder andere ein bisschen was dazu sagen könnte, denn das Thema Hartz 4 ist für mich absolut neu! Vielen Dank schonmal |
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#2
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| 1. Du kannst ergänzendes ALG II beantragen, wenn die Höhe Deines ALG I bekannst ist. Das geht aber bei der BA recht zügig. 2. Den Nebenjob hast Du ja dann noch, ist ja eine andere Firma. Ergo kannst du den nicht mit angeben bzgl. des ALG I. Beim ALG I darfst Du max. 165 Euro dazuverdienen. Beim ALG II sind 100 Euro grundsätzlich frei, darüberhinaus 20% bis 800 Euro usw (Zuverdienstregelung).
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Zitat:
Wenn ich das richtig verstanden hab, und meine Berechnungen stimmen, dann müsst ich demnach quasi ca. 536 ALG1 bekommen + 196 Euro ergänzendes ALG2 und die 100 Euro dürft ich einfach so behalten und würd dann insgesamt auf 832.- Euro kommen? Wenn das wirklich so wäre, könnt ich gut damit leben. Dann wär das ja nur minimal weniger, wie ich jetzt bekomme (bzw. dank meiner Chefin grad ja nicht bekomme) |
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