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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ich erhalte seit Juli 08 ALG II. Im ersten Monat war die Höhe des ALG II 280€, da ich noch eine Restgehalt erhielt, ab August dann 600€ Hinzu kommt seit Juli ein Zuschlag von 440€ (Höchstgrenze bei 2 Kindern in der BG). Dieser errechnte sich nach dem ALG II-Bezug des ersten Monats und blieb seitdem bei dieser Höhe. Nun wird im Februar unsere erwachsene Tochter, die zwar zur HG nicht aber zur BG gehört ausziehen. Frage: Wird in diesem Fall der Zuschlag neu berechnet ? Und wenn ja, bleibt dieser Zuschlag auch in der Höhr bestehen, wenn sich aufgrund von höherem EInkommen der ALG II-Betrag später wieder verringert,d.h. die Differenz zum vorigen ALG I größer wird, oder wird dann ebenfalls neu berechnet ?. Ich hoffe das war verständlich und ich danke Euch für Eure Antworten |
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#2
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| Wollte mit diesem Beitrag den Thread noch mal nach oben holen, da ich mir doch noch eine Hoffnung auf meine Frage erhoffe. Solte meine Schilderung der Umstände nicht verständlich sein bitte Rückmeldung. |
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#3
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| Nur wenn dein Partner/deine Partnerin die BG verlässt, wäre der Zuschlag neu zu berechnen. Nicht aber beim Auszug des Kindes. Turtle |
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#4
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| Danke für die Info. Kannst Du mir noch den Absatz finden wo das im SGB III nachzulesen ist ? |
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#5
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| Im SGB II, nicht III. Ganz normal im Gesetzestext zu § 24 SGB II steht das. Turtle |
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