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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 12.12.2008, 11:40
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Beiträge: 360
Standard Frage zur Berechnung des befristeten Zuschlages

Ich erhalte seit Juli 08 ALG II. Im ersten Monat war die Höhe des ALG II 280€, da ich noch eine Restgehalt erhielt, ab August dann 600€ Hinzu kommt seit Juli ein Zuschlag von 440€ (Höchstgrenze bei 2 Kindern in der BG). Dieser errechnte sich nach dem ALG II-Bezug des ersten Monats und blieb seitdem bei dieser Höhe. Nun wird im Februar unsere erwachsene Tochter, die zwar zur HG nicht aber zur BG gehört ausziehen. Frage: Wird in diesem Fall der Zuschlag neu berechnet ? Und wenn ja, bleibt dieser Zuschlag auch in der Höhr bestehen, wenn sich aufgrund von höherem EInkommen der ALG II-Betrag später wieder verringert,d.h. die Differenz zum vorigen ALG I größer wird, oder wird dann ebenfalls neu berechnet ?. Ich hoffe das war verständlich und ich danke Euch für Eure Antworten
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  #2  
Alt 15.12.2008, 09:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 360
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Wollte mit diesem Beitrag den Thread noch mal nach oben holen, da ich mir doch noch eine Hoffnung auf meine Frage erhoffe. Solte meine Schilderung der Umstände nicht verständlich sein bitte Rückmeldung.
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  #3  
Alt 15.12.2008, 09:19
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Nur wenn dein Partner/deine Partnerin die BG verlässt, wäre der Zuschlag neu zu berechnen. Nicht aber beim Auszug des Kindes.

Turtle
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  #4  
Alt 15.12.2008, 11:15
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Beiträge: 360
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Danke für die Info. Kannst Du mir noch den Absatz finden wo das im SGB III nachzulesen ist ?
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  #5  
Alt 15.12.2008, 12:04
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Im SGB II, nicht III.

Ganz normal im Gesetzestext zu § 24 SGB II steht das.

Turtle
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