| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe eine Frage zur Anrechnung von Vermögen: Ich möchte ein Haus verkaufen, dass ich mir vor ca. 3 Jahren gekauft habe (ca. 18 000 EUR). Ich hatte geerbt und wir wollten es ausbauen (es ist unbewohnt und müsste saniert werden). Doch dann ist alles anders gekommen. ![]() Mein Mann und ich bekommen hartz IV, ich bin aber auch freiberuflich tätig. Ich bin im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Wird dann nur ein Schonbetrag auf mich oder auch auf meinen Mann angerechnet? Noch etwas: Bevor ich staatliche Unterstützung benötigte, habe ich ca. 1,5 Jahr bei der Familie meines Mannes im Ausland gelebt. Dort habe ich gearbeitet, aber das Geld reichte nicht, um alles Lebenshaltungskosten und Anschaffungen zu bezahlen. Meine Schwiegergoßmutter hat ausgeholfen und mir Geld geborgt (10 000 EUR). Nun möchte sie das Geld gern zurückhaben. Darf ich die Schulden von dem Erlös aus dem Hausverkauf begleichen? Vielen Dank im Voraus für die Antworten!!! |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wenn Ihr schon ALG II bekommt, dann habt Ihr das Haus doch bereits als Vermögen angeben müssen. Oder habt Ihr das nicht getan? Wenn Ihr es jetzt verkauft, wird nix angerechnet, weil es eine Vermögensumwandlung ist.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#3
| |||
| |||
| Ja, ich habe das Haus angegeben, ich bin aber erst seit Ende letzten Jahres im Grundbuch eingetragen, da ich eien Teilbetrag in Raten bezahlt habe. Die Eintragungsnachricht habe ich der Arge geschickt, aber nichts von ihnen gehört... |
|
#4
| |||
| |||
| Habe ich vielleicht noch nicht richtig verstanden. Wie hast du das hingekriegt, während H4 Bezug eine etliche Tausend € teure Immobilie zu kaufen? Und dann die liebe Schwiegergroßmama im Ausland. Die dich unterstützt hat als du im Ausland gewohnt hast. 10000 Euro in 18 Monaten. |
|
#5
| |||
| |||
| Hallo, habe vor dem Bezug von Hartz IV geerbet und den Kaufvertrag für das Haus unterschrieben (15 000 EUR). Das meiste habe ich beim Kauf bezahlen können, einen kleinen Betrag habe ich während des H4-Bezug abgezahlt - von meiner regelleistung, auch wenns hart war, konnte ja nicht mehr zurück, das Haus musste erstmal bezahlt werden, bevor mans nun wieder verkaufen kann. Was meinst Du wegen der Schwiegergroßmama? |
|
#6
| |||
| |||
| Dann verstehe ich nicht warum die Immobilie die du vor dem H4 Bezug gekauft hast nicht erst verwertet werden mußte ehe es Sozialgelder gibt. |
|
#7
| |||
| |||
| solange wie ich sie noch nicht komplett bezahlt hatte, war ich noch nicht im Grundbuch. Demzufolge konnte ich noch nicht verkaufen - wurde mir gesagt. Erstmal musste ich ja wirklicher eigentümer werden... |
|
#8
| |||
| |||
| Zitat:
Stutzig macht aber etwas ein Vermögen von € 15 - 18.000 bei Antragstellung. Das ist bei 2 Personen schon ziemlich hart an der Grenze des "Erlaubten". Zum Darlehen durch die Verwandtschaft: Wenn dieses Darlehen z.B. durch eine Grundschuld auf das Häuschen besichert ist, dann wäre diese Grundschuld zunächst einmal aus dem Erlös zu löschen - die Verwandschaft bekäme ihr Geld also auf jeden Fall zurück. Gleichzeitig wäre durch die Grundschuld natürlich auch der Wert des Vermögens gemindert, das Häuschen könnte also nicht mehr mit z.B. € 18.000 als Vermögen angesetzt werden, sondern nur noch mit € 8.000,00. Auch wenn keine Grundschuld eingetragen ist, wenn der Erlös für das Haus als komplett als nicht anrechenbare Vermögensumwandlung anzusehen ist, ihr also mit Haus nicht oberhalb der Vermögensfreibeträge liegt, könnt ihr natürlich von diesem Geld das Darlehen der Schwiegereltern zurückzahlen. Es ist ganz allein Eure Entscheidung, was ihr mit Eurem Vermögen macht. |
|
#9
| |||
| |||
| Zitat:
Das Haus ist doch angabengmäß drei Jahre vor ALGII Bezug gekauft worden, aber so richtig erst im Zeitraum des ALGII Bezuges. Deswegen war zum Zeitpunkt ALGII Antragstellung kein Vermögen da. |
|
#10
| |||
| |||
| Das ist vielleicht juristisch etwas trickreich, ich sehe da aber kein Problem. Auch wenn vor der Antragstellung kein Eintrag ins Grundbuch erfolgte, war doch eine entsprechender Teilanspruch auf die Eintragung vorhanden - und der war Vermögen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| anrechnung von vermögen, hartz iv, vermögen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Vermögen aufbrauchen - Grenzen | Basinus | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 28.10.2009 20:56 |
| Vermögen | TiestoGD | Hartz IV 4: U 25 | 14 | 16.06.2009 11:56 |
| Frage zu vermögen Zufluss. | jenskiam | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 3 | 13.06.2009 09:18 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Eine Frage zum Thema Unterhalt | Schnuffel1972 | Unterhaltsrecht allgemein | 13 | 24.12.2008 13:39 |