| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hi, ich könnte demnächst einen Teilzeitjob (20 Stunden pro Woche, 1000 EUR brutto) annehmen, habe ich dann Anspruch auf Sozialhilfe ? Ich bin ledig, 40 Jahre alt, keine Kinder. Kann ich zusätzlich Wohngeld beantragen ? Muss ich einen 2. Job annehmen weil ich nur 20 Stunden die Woche arbeite ? Was ist mit dem Vermögen meiner Eltern und Geschwister, geht das Sozialamt da ran (Unterhaltspflicht) ? Fragen über Fragen... Danke schonmal im voraus, techno |
|
#2
| |||
| |||
| Mit 40 keine Lust mehr zum arbeiten? |
|
#3
| ||||
| ||||
| Nein, denn Sozialhilfe ist für Erwerbsunfähige. Bei dir käme aufstockend Alg II oder Wohngeld in Frage. ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#4
| ||||
| ||||
| Und die Betonung liegt auf ODER, denn im ALG II sind die Kosten für Miete bereits enthalten. Beim Wohngeld "zwingt" Dich auch niemand einen weiteren Job anzunehmen, beim ALG II schon.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#5
| ||||
| ||||
| Mit ALG 2 siehts doch schlecht aus, man sehe sich den anderen Thread des Users an... zuviel Vermögen. Was im Endeffekt bedeutet, dass er es mit Lohn, Wohngeld und "falls das zum Leben nicht reicht, das noch benötigte Geld vom Vermögen nehmen" versuchen muss. Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Anspruch auf Sozialhilfe? | Ttena | Grundsicherung - Sozialhilfe | 4 | 18.02.2010 16:35 |
| BaFÖG o. Sozialhilfe, Anspruch? | hstbob123 | BAföG Antrag und Anspruch | 1 | 29.09.2009 16:47 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Anspruch auf Hartz IV bei 1900€ Brutto | 6824silke | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 4 | 14.02.2009 06:05 |
| Frage zur : aufstockenden Sozialhilfe | Verstehnixmehr | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 17.12.2008 07:47 |
| ALG II Anspruch bei Teilzeitjob nach §15 Abs.5 BEEG ? | zzeuzz | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 4 | 11.12.2008 05:55 |