Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.07.2009, 11:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 5
Standard Frage wohnung zu teuer was kann man tun?

Hallo eine Frage, ich bin Mami geworden vor kurzem und bin alleinerziehend. da ich damals gut verdient hatte habe ich mir eine teure Wohnung für 800 Euro angemietet, jetzt bin ich in elternzeit für 2 Jahre und danach gehe ich ganz normal wider arbeiten, Das Arge will aber (musste ergänzend es beantragen, da das elterngeld nicht reicht), dass ich meine Miete kürze oder Sie berechnen mir nur die Miete was mir und meinem Kind zusteht und hat mir schon eine Frist gesetzt 6 Monate. das würde ich gern von euch wissen, was kann ich tun, dass ich die volle Miete weiter bezahlt bekomme.

Bin zur Zeit bei einem Neurologen/Psychiater. reicht es aus wenn der Arzt mir eine Bescheinigung ausstellt, dass ich zur Zeit aus psyischen gründen nicht ausziehen kann, würde das ausreichen, dass die ARGE mir weiterhin die volle miete bezahlt oder habt Ihr andere Ideen? Ich bedanke mich für eure hilfe, weil ich ja nach 2 jahren wieder arbeiten gehe, wäre es schwachsinn auszuziehen. gebe doch meine wohnung nicht auf, nur weil ich ein kind habe.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.07.2009, 11:45
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von Mami2221 Beitrag anzeigen
gebe doch meine wohnung nicht auf, nur weil ich ein kind habe.
Das siehst du falsch. Der Staat ist nur nicht bereit, dir deine Luxuswohnung über eine angemessene Zeit hinaus zu bezahlen, weil dein Einkommen nicht reicht.

Das Kind kann nichts für deine finanzielle Fehlplanung.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.07.2009, 11:48
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Ob das Attest ausreicht, kann man in Unkenntnis der attestierten Beschwerden sicherlich nicht abschätzen.

Wie hoch ist die Differenz zwischen angemesser und tatsächlicher Miete? Wenn du dir vorher 800 Euro Miete leisten konntest, musst du doch auch entsprechend verdient haben, wie hoch ist das Elterngeld? Was ist mit dem Kindesvater und Betreuungsunterhalt für dich?

Ich fürchte, dass man dir auf Dauer eine Wohnung von 800 Euro nicht bezahlt. Du musst dann die Differenz selbst zahlen oder wirklich umziehen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 23.07.2009, 11:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 5
Standard

also eine luxuswohnung sieht anders aus. ist halt in der stadt, daher teurer.
aber das kann ja nicht sein, dass man mit kind benachteiligt ist, nur weil man 2 jahre bei seinem kind sein möchte.
und eine finanzielle fehlplanung ist das auch nicht! verdiene nach 2 jahren ja wieder genug.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 23.07.2009, 11:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 5
Standard

der vater ist unbekannt.
elterngeld bekomme ich 600 € (die haben ja 12 monate gerechnet und ich habe erst ein halbes jahr in der jetzigen firma gearbeitet, davor war ich in ausbildung, daher so wenig)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 23.07.2009, 11:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 5
Standard

mir würde mit kind nur eine wohnung bis ca. 550 € zustehen und hier bekommt man nur schrottwohnungen für den preis. habe mir genug früher angeschaut.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 23.07.2009, 12:01
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wenn du erst seit einem halben Jahr soviel verdienst, dann bist du doch sicherlich gerade erst eingezogen, von einem Azubilohn wirst du jedenfalls eine 800 Euro Wohnung nicht bezahlt haben können. Wenn du also vor einem halben Jahr oder noch später eingezogen bist, wusstest du schon, dass du schwanger bist und sie dir dann nicht leisten kannst, tust es aber trotzdem? Schönen Schrank auch.

Wie schon gesagt, ob es dir gefällt oder nicht: die 800 Euro wird dir niemand auf Dauer bezahlen. Wenn du die 250 Euro jeden Monat aufbringen kannst, kannst du da wohnen bleiben, ansonsten schau dich mal nach einer "Schrottwohnung" um. Da ich davon ausgehe, dass ca. 80% bis 90% aller Hilfeempfänger in angemessenen Wohnungen leben, wüsste ich nicht, wieso diese "Schrottwohnungen" nicht auch dir zumutbar sind.

Zum "Vater unbekannt" sag ich mal lieber nichts. Dies entspricht in den seltensten Fällen der Wahrheit.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 23.07.2009, 12:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 5
Standard

ne das war etwas anders.
ich habe dort angefangen, bin halt umgezogen und ein paar wochen später wusste ich erst, das ich schwanger bin. etwas blöd gelaufen.
aber ich bin arbeitslos! wenn ich arbeitslos wäre, müsste ich ja umziehen, da es ja auf längerer zeit wäre, aber so.
du kennst die wohnungen nicht hier, da muss man aufpassen nicht abgestochen zu werden. und das ist nicht übertrieben!
aber danke für die antworten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 23.07.2009, 12:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 157
Standard

vielleicht hättest du dann in der Zeit, in der du gut verdienst hast, entsprechende Rücklagen bilden sollen? Oder du legst jetzt den anrechnungsfreien Teil des Elterngeldes für die Zeit zurück, in der die Arge diese unangemessenen Kosten nicht mehr übernehmen wird? Oder du fängst eben nicht erst nach zwei Jahren wieder an zu arbeiten?

Ansonsten ist dem, was Turtle geschrieben hat, nicht viel hinzuzufügen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 23.07.2009, 12:15
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
du kennst die wohnungen nicht hier, da muss man aufpassen nicht abgestochen zu werden. und das ist nicht übertrieben!
Also sind die von der ARGE betreuten Personen, die in angemessenen Wohnungen leben allesamt Zombis - lebende Tote?

Ey, merkst du nicht, dass das Tränendrüsenkanalgedrücke hier nicht funktioniert? Du möchtest 250 Euro im Monat vom Steuerzahler zusätzlich. Das ist nunmal nicht drin. Es gibt keinen Grund, warum es dir besser gehen sollte als anderen Hilfebedürftigen in deiner Lage. Die Gedanken des Bezahlens hättest du dir vorher machen sollen. Besonders auch im Hinblick auf den Kindesvater, der dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet wäre. Der Steuerzahler ist doch keine Melkkuh.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Auch eine Frage zur Genehmigung der Wohnung jenskiam Kosten der Unterkunft 4 16.07.2009 09:31
Frage wohnung ist angemessen? melli1983 Kosten der Unterkunft 7 17.05.2009 21:08
Alleinerziehend / Alleinstehend frage zum Antrag auf Harz 4 Kosten und Wohnung Mami20 Kosten der Unterkunft 1 05.04.2009 20:35
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) umzugskosten in neue wohnung Annabelle69 Kosten der Unterkunft 1 28.01.2009 06:12
Umzug, ein ALG 2´er und ein student !Hallo, ich hab mal eine Frage an all die Hartz Petsch Kosten der Unterkunft 8 23.01.2009 21:18


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:10 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0