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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Da ich aktuell in einer Sache vor dem Sozialgericht Stellung nehmen muss, würde ich mir gerne hier ein paar Ideen anhören. Es geht um folgendes: Die Tochter der Antragsstellerin erhält kein BAföG für ihre kostenpflichtige Ausbildung zur PTA (Pharmazeutisch Technische As.), da sie laut BAföG-Amt ihre Förderungshöchstdauer überschritten hat. (zwei jahre schulische Ausbildung in der höheren Berufsfachschule mit anschließdendem 6 monatigem praktikum. danach ein Jahr BOS zum erlangen der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg). Nun wird ihr das BAföG welches sie nicht erhält dennoch fiktiv VOLL angerechnet. Das dies nicht in Ordnung ist spuckt mir google in Form der kleinen Anfrage an den Bundestag heraus. Demnach sollte es in dieser richtung keine Probleme geben vor Gericht. Aber was ich anzweifle: Darf zusätzliches Einkommen welches in der BG erzielt wird auf das fiktive BAföG angerechnet werden? Sollte das fiktive BAföG hier nicht im Sinne der ARGE als "freibetrag" angesehen werden um vorsorglich Maßnahmen zu ergreifen, dass entsprechende Tochter ihre Ausbildung fortsetzen kann um nicht wieder in die Arbeitslosigkeit zu fallen? Gerne würde ich eure Meinung hierzu hören. Über den laufenden Fall vor dem Sozialgericht werde ich euch auf dem laufenden halten. |
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#2
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| Naja, das Bafög darf nicht angerechnet werden, wenn sie auch nichts erhält. Liegt denn nicht der Ablehnungsbescheid vom Bafög bei der Arge vor? Und deine zusätzliche Frage wegen dem zusätzlichen Einkommen verstehe ich nicht. Kannst du das nochmal näher erläutern?
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#3
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| Worauf soll denn das fiktive BAföG angerechnet werden?. Die Ausblidung ist dem Grunde nach BAföG-fähig, sie bekommt aber kein BAföG. Traurig, aber nicht so selten. Angerechnet werden aber kann da nichts. Ob Sie eventuell einen Anspruch auf Unterkunftskosten hat nach SGB II, weiß ich nicht. |
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#4
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| Es wird aber fiktiv als Einkommen angerechnet, da die Ausbildung sonst mit Mitteln des ALG II finanziert werden würde. Da ihre Ausbildung aber dem Grunde nach Förderungsfähig ist, erhält sie auch kein ALG II. So lautet zumindest die Formulierung des Arbeitsamtes. Finde ich auch einleuchtend. Das BAföG-Amt schreibt "Sind sind dem Grunde nach NICHT förderungsfähig, da Sie Ihre Förderungshöchstdauer überschritten haben." Dieses Schreiben liegt der ARGE auch vor. Diese beziehen sich in dem Rechtsstreit auch nur darauf und sind überhaupt nicht auf den Punkt der Ausbildungskosten eingegangen obwohl die Klage hauptsächlich deswegen erhoben wurde. Was ich meine ist: Die ARGE könnte (wenn sie denn wollte), wenn sie denn schon das BAföG fiktiv anrechnet, das Einkommen welches in der BG erzielt wird, erstmal auf das fiktive BAföG anrechnen, so dass das (fiktive) BAföG als zusätzlicher Freibetrag angesehen werden kann um die Ausbildung der Tochter mit Mitteln aus der BG zu finanzieren. |
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#5
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| Ich bin nicht blond und verstehe dennoch kein Wort. ![]() Die Tochter bekommt kein Bafög, aber auch kein ALGII und gegen den letzteren Umstand wird gerichtlich vorgegangen? |
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#6
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| Ich verstehe es (vereinfacht) dahingehend - und kann das nicht glauben: Papa und Mama erhalten ALG II Im Haushalt wohnt studierende Tochter, die kein BAFöG erhält. ARGE kommt jetzt auf die Idee, bei Papa und Mama ein fiktives BAföG als Einkommen anzurechnen, damit Papa und Mama ja nicht auf die Idee kommen könnten, das Studium ihrer Tochter aus dem ALG II von Papa und Mama zu finanzieren. Wenn das richtig verstanden ist - ich hab ja schon einiges Hirnrissiges von ARGEn gehört, aber das läge im Rennen um den ersten Platz doch ziemlich weit vorne. |
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#7
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| Nee Clownfisch was er mit fiktiver Anrechnung meint, sind wohl die 1/3 der KDU und die Regelleistung, die Tochter ja selber zahlen müsste. Wenn jetzt Mama und Papa nebenbei arbeiten gehen, soll das Geld dann wohl erstmal bei der Tochter ohe Einkommen angerechnet werden und nicht bei den Eltern, wo ja alles oberhalb des Freibetrages angerechnet werden würde. |
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#8
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| Zitat:
Und ich habe schon befürchtet, ich hätte die Frage nach einer Bastelanleitung für den ALGII-Bescheid falsch verstanden. |
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#9
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| @Floeckchen Ja so ungefähr ist es richtig. Ich fasse mal vereinfacht zusammen: Mutter und Sohn erhalten ALG II, Vater EU-Rente, Tochter besucht eine (kostenpflichtige) Berufsfachschule um dort eine Ausbildung auszuüben und erhält kein BAföG mehr (Förderungshöchstdauer durch eine vorangegangene Ausbildung und BOS bereits erreicht). ARGE rechnet hier aber das BAföG fiktiv an, da Tochter ja sonst normale Regelleistungen erhalten würde, was ja aber nicht sein "darf", da sie ja in einer BAföG-Fähigen Ausbildung steckt und nur deshalb kein BAföG erhält, da sie ihre Förderungshöchstdauer überschritten hat. Geklagt wird jetzt, da hier sogar das fiktive BAföG komplett als Einkommen angerechnet wird UND weil die Ausbildungskosten nicht in Betracht gezogen werden (Schulgebühren, Fahrkosten etc.). |
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#10
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| Zitat:
Denn was du schreibst, macht keinen Sinn, wenn die Tochter kein Bafög erhält wegen Überschreitung der Regelstudienzeit, hat sie dennoch keinen Anspruch auf ALGII. Sie kann sich ja ggf. einen Bildungskredit aufnehmen um ihre Lebenshaltungskosten inkl. Mietanteil zu decken. |
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