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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 05.11.2009, 12:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2009
Beiträge: 4
Standard Festanlage im Erbe,ausgezahlt bei Bezug von Hartz IV

ich weis nicht ob mir Recht geschieht und bitte Sie deshalb um Hilfe.
Ich bin bis heute Hartz IV Empfänger gewesen, da mir die Leistung eingestellt wurde.
Um es besser auszudrücken, im Jahr 2003 starb mein Vater von dem ich Erbe bekam.Zu diesem Zeitpunkt bezog ich keine Leistung des Arbeitsamtes.
In dieser Erbschaft war eine Festanlage enthalten die nicht auflösbar war sondern erst jetzt zur Auszahlung kam da die Laufzeit beendet war.
Da ich Arbeitslosengeld II Empfänger bin habe ich es dem Arbeitsamt gemeldet, in dem Glauben das als Vermögen berücksichtigt wird und ich mit einem Freibetrag rechnen kann da dieser nicht überschritten worden wäre.
Nun ist aber die Leistung eingestellt worden da es mir als Einkommen berechnet worden ist.
Nun meine Frage: ,,Ist es richtig das Erbe bei Hartz bezug als Einkomme zählt obwohl ich das Erbe 2003 antrat, ein Teil aber erst jetzt ausgezahlt wurde?"
Achso, meine Erstantragstellung war 2005 und ich habe nicht mehr daran gedacht diese Festanlage mit anzugeben.
Bitte helfen Sie mir weil ich mich nicht so richtig auskenne und die Gesetzestexte sehr verworren sind.
Vielen dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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  #2  
Alt 05.11.2009, 12:23
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.840
Standard

Einkommen ist alles was während des Leistungsbezuges zufließt. Somit ist die Anrechnung als Einkommen richtig.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 05.11.2009, 15:27
Benutzerbild von Turtle1972
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Sehe ich nicht so. Er war doch seit 2003 Eigentümer des Vermögens. Es ist doch einfach nur für ihn jetzt erst verfügbar. Also im Prinzip eine Umwandlung von nicht verfügbarem Vermögen in verfügbares.

Die Frage wäre, ob nicht wegen der Höhe des damals nicht verfübaren Vermögens das ALG 2 nicht nur als Darlehen gewährt hätte werden dürfen.

Turtle
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  #4  
Alt 05.11.2009, 15:32
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Beiträge: 418
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Zitat:
Zitat von Hotte69 Beitrag anzeigen
Achso, meine Erstantragstellung war 2005 und ich habe nicht mehr daran gedacht diese Festanlage mit anzugeben.
Bitte helfen Sie mir weil ich mich nicht so richtig auskenne und die Gesetzestexte sehr verworren sind.
Vielen dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Und da wird es Probleme geben.
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  #5  
Alt 05.11.2009, 15:41
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Man sollte zuende lesen. Das erklärt, wieso es keine darlehensweise Gewährung war. Nun ja, dann bleibt es ja gleich, ob man jetzt einstellt oder die Entscheidungen von 2005 aufhebt und zurückfordert. Letztendlich riecht es tatsächlich extra noch nach Owig oder Betrugsanzeige.

Das finde ich im Übrigen immer toll: Erst werden falsche Angaben gemacht und dann wird sich darüber aufgeregt, was passiert, wenn die Behörde es mitbekommt....

Turtle
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  #6  
Alt 05.11.2009, 15:50
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 418
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Man sollte zuende lesen. Das erklärt, wieso es keine darlehensweise Gewährung war. Nun ja, dann bleibt es ja gleich, ob man jetzt einstellt oder die Entscheidungen von 2005 aufhebt und zurückfordert. Letztendlich riecht es tatsächlich extra noch nach Owig oder Betrugsanzeige.

Das finde ich im Übrigen immer toll: Erst werden falsche Angaben gemacht und dann wird sich darüber aufgeregt, was passiert, wenn die Behörde es mitbekommt....

Turtle
Tja,man legt sein Geld an und hört dann nie wieder etwas davon,wie soll man sich da auch noch erinnern können?
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  #7  
Alt 05.11.2009, 16:07
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Henry Beitrag anzeigen
Tja,man legt sein Geld an und hört dann nie wieder etwas davon,wie soll man sich da auch noch erinnern können?
Geld kann zwar nicht sprechen, aber im allgemeinen gibt es jährliche Zinsbescheinigungen.
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  #8  
Alt 05.11.2009, 17:26
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Zitat:
Zitat von henry Beitrag anzeigen
tja,man legt sein geld an und hört dann nie wieder etwas davon,wie soll man sich da auch noch erinnern können?
da ist glaube ich etwas falsch verdtanden worden!!!
Ich habe zur zeit des erbes keinen bezug vom amt bekommen.
Wenn man in arbeit ist muss man das erbe dem amt nicht melden!
Zum bessern verstädnis; ich habe zu dem zeitpunkt des erbes keine leistungen vom arbeitsamt erhalten! Ich bin ab 2005 in die arbeitslosigkeit gegagen!!
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  #9  
Alt 05.11.2009, 17:35
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Zitat:
Zitat von Henry Beitrag anzeigen
Tja,man legt sein Geld an und hört dann nie wieder etwas davon,wie soll man sich da auch noch erinnern können?
Ich würde mir mal alles richtig durchlesen und dann so etwas schreiben.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt überhaupt keinen Zugriff auf dieses Geld.
Deshalb auch Festanlage.
Als nächstes habe ich es ja dem Amt gemeldet. Nur nicht 2005 als ich mich arbeitslos meldete.Und in diesen Formularen steht nichts das man Vermögen auf das man kein Zugriff hat angeben sollte.Als nächstes war auch kein Betrag bekannt.
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  #10  
Alt 05.11.2009, 19:08
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Beiträge: 4
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da ist glaube ich etwas falsch verstanden worden!!!
Ich habe zur zeit des erbes keinen bezug vom amt bekommen.
Wenn man in arbeit ist muss man das erbe dem amt nicht melden!
Zum bessern verständnis; ich habe zu dem zeitpunkt des erbes keine leistungen vom arbeitsamt erhalten! Ich bin ab 2005 in die arbeitslosigkeit gegangen!!
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