Blödsinn, jetzt tu nicht so doof! Wir diskutieren überhaupt nicht darüber, was zum Zeitpunkt des Erbfalls (2003) war, sondern über dein:
Zitat:
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Achso, meine Erstantragstellung war 2005 und ich habe nicht mehr daran gedacht diese Festanlage mit anzugeben.
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Also, was 2005 war. Da hattest du das Vermögen. Du hast es nicht angegeben, so dass du dadurch erreicht hast, dass man dir ALG 2 als Beihilfe und nicht als Darlehen gewährt hat! Das ist Betrug oder zumindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Du verschweigst der Behörde Vermögen und regst dich jetzt darüber auf, dass sie es nun anrechnen, wo du es verwerten kannst. Du bist vielleicht lustig.
Turtle