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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 05.11.2009, 19:36
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Blödsinn, jetzt tu nicht so doof! Wir diskutieren überhaupt nicht darüber, was zum Zeitpunkt des Erbfalls (2003) war, sondern über dein:

Zitat:
Achso, meine Erstantragstellung war 2005 und ich habe nicht mehr daran gedacht diese Festanlage mit anzugeben.
Also, was 2005 war. Da hattest du das Vermögen. Du hast es nicht angegeben, so dass du dadurch erreicht hast, dass man dir ALG 2 als Beihilfe und nicht als Darlehen gewährt hat! Das ist Betrug oder zumindestens eine Ordnungswidrigkeit.

Du verschweigst der Behörde Vermögen und regst dich jetzt darüber auf, dass sie es nun anrechnen, wo du es verwerten kannst. Du bist vielleicht lustig.

Turtle
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  #12  
Alt 05.11.2009, 19:41
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Registriert seit: 05.11.2009
Beiträge: 3
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wenn dein Vermögen mit Festanlage über den Freibeträgen lag, als du ALG II beantragt hast, könnte es damit noch Probleme (Rückforderung) geben. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt kein Einkommenzufluss, sondern nur eine Umwandlung bestehenden Vermögens vor.
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erbe, hartz iv

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