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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 13.07.2010, 10:07
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Frage Familienzusammenführung!?

Halllo,
der Kv und ich leben getrennt,aber beide in Berlin. Der KV bei seinem Vater. Unser Sohn lebt bei mir.
Ich bekomme Hartz 4 und der Kv hat einen festen Job.
Nun sind wir uns wieder näher gekommen und wir möchten zusammen leben.
Seine Wohnung bekommt er zum 1.08. und er hat sie bereis ausreichend groß gewählt,wegen dem Kleinen(3 Zimmer 73qm).
Nun möchte ich zu ihm ziehen. Das nennt man dann wohl Familienzusammenführung.
Meine Miete müßte ich ja noch bis ende oktober weiterzahlen(Kündigungsfrist).
Bezahlt das JobCenter die Miete für die Monate weiter? weil ich das gar nicht bezahlen kann!
Ich warte momentan auf die Kündigungsbestätigung meiner Wohnbaugesellschaft.
Das Job Center,so hab ich mal durchgerechnet,spart durch die zusammenführung dann ca 300 euro.
wie läuft das ab?
bin für alles dankbar.
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  #2  
Alt 13.07.2010, 10:26
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Also ich gründe ab Oktober mit meinem LG eine Bedarfsgemeinschaft und habe auch Einkommen. Die Doppelmiete die leider entsteht geht zu meinen Lasten, da war mit dem SB nicht zu verhandeln. Sparen tun die auch, weil die Hälfte die gemeinsamen Wohnung billiger ist, als die Wohnung die mein LG jetzt hat. Als Bedarfsgemeinschaft resp. Familie muss Dein Partner eh für Dich aufkommen, also mal durchrechnen, ob sich das überhaupt rechnet.
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  #3  
Alt 13.07.2010, 10:39
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Wie? "ob sich das rechnet".
wir möchten eine familie sein und auch als solche zusammenleben.
wenn ich die situation so belasse,also die wohnung hier behalte,mich aber ständig,weil wir ja zusammen sein wollen,bei ihm aufhalte, bin ich ein sozialbetrüger.
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  #4  
Alt 13.07.2010, 10:52
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Das nenne ich rühmlich, für viele ist das ein noGo
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  #5  
Alt 13.07.2010, 11:15
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass ARGE hier eine doppelte Miete bezahlt. Die werden sagen, das hätte man besser planen können.
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  #6  
Alt 13.07.2010, 11:18
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Denke ich mir auch, aber was die sagen ist die eine Seite und was gesetzlich Fakt ist, ist noch mal die andere Sache. Aber da hab ich keinen Plan
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  #7  
Alt 13.07.2010, 11:42
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Zitat:
Die Doppelmiete die leider entsteht geht zu meinen Lasten, da war mit dem SB nicht zu verhandeln.
Mit Recht! Um eine Unterkunft zu haben, benötigt man nicht zwei Wohnungen. Immerhin entnehme ich Deinem Posting, dass Du nicht ernsthaft erwartet hast, dass die Allgemeinheit für eine Doppelmiete aufkommt.

Zitat:
wir möchten eine familie sein und auch als solche zusammenleben.
Welch wohltuendes Bekenntnis in einer Zeit, in der es immer mehr darum zu gehen scheint,

Zitat:
ob sich das überhaupt rechnet.
Zur Eingangsfrage: Leistungen nach dem SGB II werden nach Bedürftigkeit berechnet und ausgezahlt. Wenn ab dem 01.08. durch den Zusammenzug eine neue Bedarfsgemeinschaft entsteht, in der einer der Partner Einkommen hat, wird eben neu gerechnet. Entweder das Einkommen reicht (nach Bereinigung) für alle drei Personen, oder aber es reicht nicht. Dann gäbe es aufstockendes ALG II, um die Deckungslücke zwischen Einkommen und Bedarf zu schließen.
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  #8  
Alt 13.07.2010, 11:54
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Zur Ergänzung noch:

Oder anstatt ALG2 wird man auf Wohngeld und Kinderzuschlag verwiesen
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  #9  
Alt 13.07.2010, 12:08
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Die Umzugskosten meines LG gehen übrigens auch zu meinen Lasten, weil es ein freilwilliger Umzug ist, aber das kann man auch gut mit Freunden stemmen.
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  #10  
Alt 13.07.2010, 12:45
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Zitat:
Zitat von Gesa Beitrag anzeigen
aber das kann man auch gut mit Freunden stemmen.
Wie lange habe ich das hier im Forum schon nicht mehr gelesen !!!!!
Wenn´s um Hilfe beim Umzug geht, haben nämlich die meisten keine Freunde
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