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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 01.07.2010, 13:18
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Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 38
Standard Familienversicherung Arge

Hallo,

wir (Mann und ich + 3 Kinder, davon eins gemeinsam, die anderen beiden hab ich mit in die Ehe gebracht) bekamen bis gestern ergänzend Alg2. Ab heute dann nicht mehr, sollten Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. Kinderzuschlag ist bereits bewilligt,Wohngeldantrag läuft noch. Nun bin ich ja nicht mehr krankenversichert. Das heisst, ich muss mich und die Kinder über meinen Mann krankenversichern.

Bei mir und 2 Kindern kein Problem. Ein Kind bekommt aber Unterhalt vom leibl. Vater. Das Kind kann leider nicht mit familienversichert werden. Laut Krankenkasse ist der Unterhalt höher als das, was wir fürs Kind monatlich übrig haben.

Der leibl. Vater kann das Kind nicht familienversichern, er lebt im Ausland (Österreich) und da ist es wohl nicht möglich (seine Aussage).

Nun war ich heut beim Jugendamt und die haben gesagt, die ARGE muss das Kind weiterversichern. Ich solle dort einen Antrag stellen, brauche aber erst die schriftliche Ablehnung der Krankenkasse.

Kann ich diesen Antrag bei der ARGE formlos stellen, was muss ich für Unterlagen einreichen?

Laut Jugendamt muss die ARGE das Kind weiterversichern, die werden sich dann aber mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und fordern, dass das Kind bei meinem Mann mitversichert wird.

Sollte das alles nicht klappen, soll ich einen Antrag beim Amt für soziale Dienste stellen. Dazu brauch ich aber die Ablehnung der ARGE. Und ob der Antrag dann bewilligt wird, ist fraglich.

Ich frag mich echt, wie das enden soll? Irgendjemand muss doch das Kind versichern. Wir leben in Deutschland, hier besteht Versicherungspflicht. Ja aber privat kann ich das Kind nicht versichern, wovon auch, hab ja kein Einkommen.

LG Sandra
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  #2  
Alt 01.07.2010, 14:19
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von Sandra1974 Beitrag anzeigen
Das Kind kann leider nicht mit familienversichert werden. Laut Krankenkasse ist der Unterhalt höher als das, was wir fürs Kind monatlich übrig haben.
Ich weiß ja nicht wieviel Unterhalt das Kind bekommt, aber vielleicht hilft ja das hier als Argumentationshilfe bei der KV.

Zitat:
Hinweis:

Falls nach der ersten Berechnung festgestellt wird, dass das Mitglied das Stief- oder Enkelkind nicht überwiegend unterhält, muss eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der Natural- und Betreuungsleistungen erfolgen. Dabei sind der Wert der Haushaltsführung (2010: 1.479,00 EUR) und der Wert der Kinderbetreuung (2010: 78,00 EUR je Kind) anzusetzen.
Familienversicherung - Stiefkinder und Enkel - TK-Lex
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 02.07.2010, 12:12
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Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 38
Standard

Danke für die Antwort.
Kannst Du mir den Hinweis genauer erläutern? Ich werd daraus nicht wirklich schlau.

LG Sandra
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Stichworte
arge, familienversicherung, krankenkasse

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