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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Werde in kürze geschieden und bin bis dahin noch familienversichert bei meinem (Noch-)Mann. Nach der Scheidung brauche ich eine Kankenversicherung. Ich bekomme seit der Trennung 2010 Hartz IV. Nur Welche Versicherung darf ich nehmen? Gibt es bestimmte Sachenauf die ich achten muss? (z.B. Beitragssatz wie hoch?, art der Krankenkasse?) Das keine zusatzleistungen vom Jobcenter übernommen werden ist mir klar. Kann ich meine tochter (6 Jahre) mit bei mir versichern? danke für eure hilfe! |
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#2
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| Du kannst jede gesetzliche Krankenversicherung wählen (achte vielleicht nur drauf, dass diese keinen Zusatzbeitrag erhebt). Das Kind kann bei dir familienversichert werden, es kann aber auch beim Vater in der Familienversicherung sein. Kurz vor der Scheidung solltest du Kontakt zu der Krankenversicherung deiner Wahl aufnehmen, damit man dir entsprechende Unterlagen zusendet, die du dann nach dem Scheidungstermin bei der Arge einreichen kannst.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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| Stichworte |
| hartz 4, krankenkassenbeitrag, krnakenkasse, scheidung |
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