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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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Alt 04.02.2012, 12:00
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Beiträge: 6
Standard Fahrtkostenerstattung wird immer verspätet erstattet

Hallo,
Seit Oktober 2010 befinde ich mich in einer 3 Jährigen Umschulungsmaßnahme über Bildungsgutschein (Amt Pro Arbeit). Den praktischen Teil der Ausbildung absoviere ich in meinen Wohnort- den theoretischen Teil in der 36 Km entfernten Schulungsstätte. Ich erhalte Fahrtkostenerstattung für die Theoriezeit sowie auch für die 5 Km bis zur Ausbildungstätte. Die Fahrtkostenerstattung reiche ich während der Theoriezeiten 14Tägl. ein, zumal ich von der Schule den Antrag immer erst bestätigen lassen muss (Stempel und Unterschrift der Schule). Die Fahrtkosten während der Praxiszeit reiche ich alle 4 Wochen ein, weil die Kosten dafür nicht so hoch sind. Nun ist es so, dass ich ALGII beziehe für mich und meine 14 Jährige Tochter. Das heißt, nach Abzug aller Fixkosten (Miete, Strom, etc.) bleibt nicht viel. Hinzu kommen noch Kindergeld und 120 Unterhalt für meine Tochter (wenn diese denn auch tatscählich mal geleistet werden, weil der Kindesvater nicht regelmäßig zahlt!).
Es ist aber immer so, dass wenn ich alle 14 Tage die Fahrkosten einreiche, es oftmals bis zu 3 Wochen andauert, bis ich die Erstattung tatscählich auf meinem Konto habe. Anrufe bzw. Vorsprechen beim zuständigen Fallmanager beschleunigen es auch nicht, dass die Erstattung mir schneller zur Verfügung stehen. D.h. ich habe diesmal am 11. Januar einen Antrag für Fahrtkostenerstattung abgegeben und habe es bis heute den Betrag noch nicht erhalten. Das ist ein ziemlicher Spagat für mich, denn leiste ich so von dem ALG II Betrag den wir für zum Leben brauchen, für Benzin, und das bei den Benzinpreisen. Öffentliche Verkehrsmittel sind leider ausgeschlossen, ebenso wie Fahrgemeinschaft, weil ich einzige Teilnehmerin aus dem Ort bin. Somit rutsche ich regelmäßig mit dem Konto ins Minus.
Nun meine Frage: Ein anderer Kursteilnehmer absolviert die gleiche Ausbildung auch über Bildungsgutschein und ist auch ALG II Bezieher . Er sagt, das ihm die Fahrtkosten für die gesamte Ausbildungszeit immer schon im Voraus geleistet werden- er braucht keinen monatlichen Antrag stellen. Allerdings wohnt er in einem anderen Kreis. Geht das so wirklich? Es würde die Sache für mich vereinfachen.
Wieso geht das in meinem Fall nicht auch so? Wenn ich jedesmal vom Regelsatz noch 244€ pro Monat (das ist der tatsächliche Satz den ich für 4 Wochen an Fahrtkosten erstattet bekomme während der Theoriezeit) nur für Benzin ausgeben muss, bleibt nicht viel übrig für den Rest des Monats. Im Endeffekt ist es ja gut, das Fahrtkosten erstattet werden, aber eigentlich zahle ich bei den Benzinpreisen noch drauf- und das bekomme ich nicht erstattet.
Bin ratlos und denke schon daran die Ausbildung abzubrechen, weil die Situation so für mich nicht mehr tragbar ist. Oder kann mir jemand einen Rat geben?

Sollte das Thema hier im falschen Forum gepostet sein, bitte verschieben, danke

LG Dreamy
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  #2  
Alt 04.02.2012, 12:19
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Beiträge: 6
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Zitat:
Zitat von dreamy8 Beitrag anzeigen
Hallo,
Wenn ich jedesmal vom Regelsatz noch 244€ pro Monat (das ist der tatsächliche Satz den ich für 4 Wochen an Fahrtkosten erstattet bekomme während der Theoriezeit) nur für Benzin ausgeben muss, bleibt nicht viel übrig für den Rest des Monats. Im Endeffekt ist es ja gut, das Fahrtkosten erstattet werden, aber eigentlich zahle ich bei den Benzinpreisen noch drauf- und das bekomme ich nicht erstattet.
Bin ratlos und denke schon daran die Ausbildung abzubrechen, weil die Situation so für mich nicht mehr tragbar ist. Oder kann mir jemand einen Rat geben?

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LG Dreamy
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