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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hi ihr da draussen, bekomme Hartz 4, die Arge hat mir vorgeschlagen Aufgrund meiner chronischen Erkrankung eine Reha-Umschulung anzufangen, alles eingeleitet und durch Bildungsgutschein der Argentur für Arbeit der Reha-Stelle genehmigt. Maßnahme hat begonnen. Rehaberater sagt ich hätte recht auf Fahrgeld, dieses wird auch mit monatlich 358 € ausgezahlt von der Agentur für Arbeit. Wird dieses Geld was einem monatlich überwiesen wird angerechnet wenn die Fahrkarte weniger kosten würde und man kein eigenes Auto hat, aber mit einem anderen Auto das man von einem Freund geliehen bekommt um zu der Umschulung hin zu kommen angerechnet auf Hartz 4? Oder wird es generell angerechnet bis zur höhe zur eigentlichen Fahrkarte? Gefördert werde ich nach § 33 SGB IX. Nächste Frage: Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit sagt mir ich hätte Anspruch auf Mehrbedarf, das wäre ein Betrag von circa 122 € monatlich. Arge soll bezahlen laut Aussage vom Rehaberater. Antrag bei Arge abgegeben .. Abgelehnt!! Begründung: Ein Mehrbedarf nach § 21 Abs.4 SGB II kann nur dann gewährt werden wenn die dazu nötigen Voraussetzungen vorliegen. Entweder muss ein Bescheid gemäß § 33 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGBIX) vorliegen, oder in Verbindung mit § 16 SGB II ein Schwerbehindertenausweis vorhanden sein. Beides ist hier nicht der Fall. Somit kann der Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 4 SGBII nicht gewährt werden. Habe Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit informiert und der legt nun gemeinsam mit mir Widerspruch ein bzw. ich kann mich auf ihn Berufen. Text lautet: Ich bin ein erwerbsfähiger behinderter Bedürftiger. Mir wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX bewilligt, damit habe ich Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Absatz 4 SGB II. Mein zuständiger Rehaberater bei der Agentur für Arbeit ist Herr ...... Für zu stellende Fragen können sie sich gerne an Herrn ..... wenden. Komischerweise bekomme ich einen Mehrbedarf bewilligt wenn es um meine Ernährung geht, meine Krankheit ist chronisch somit hab ich anspruch auf Mehrbedarf von knapp 26 € monatlich. Dazu brauche ich auch komischerweise keinen Behindertenausweis. Kann ja wohl nicht angehen das man erst als Behindert anerkannt wird sobald man den Schein offiziell dafür hat und die ärztlichen Gutachten bzw. Attest nicht zählen? Bin doch nicht gezwungen mir beim Versorgungsamt nun einen Behindertenausweis ausstellen zu lassen nur um an das Geld zu kommen was mir zusteht laut Aussage des Rehaberaters nur weil die Arge sich weigert?!!!! ![]() Hab ich damit Erfolg oder nicht? Und die Fahrtkosten werden die angerechnet oder nicht? Hoffe euch genügend Informationen gegeben zu haben zu meinen Fall!? ![]() Liebe Grüße und Recht herzlichen Dank im Voraus für eure Mühen. Die Unsichere Claudia |
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#2
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| schnief .. den beitrag mal kurz wieder hochpusch .. hab immer noch keine Antwort bekommen von der Arge ..kann mir denn wirklich niemand Antwort geben auf meine Fragen? Im Voraus Danke Claudia |
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