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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 31.10.2009, 08:22
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Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 16
Standard Fahrtkosten übernahme ohne bezug von ALGII

Um ehrlich zu sein weiß ich garnicht ob ich hier richtig bin ..

Also ich war bis zum 04.10.2009 ein sogenannter aufstocker und nun beziehe ich aber alles von der arge.

Nun habe ich einen Job bekommen und ich frage mich wie ich die fahrtkosten bezahlen soll da ich jetzt vermutlich aus dem Bezug rausfalle weil ich "zu viel" verdiene.

der neue Arbeitsplatz ist 70km entfernt. habe ich dennoch anspruch drauf das die Fahrtkosten von der Arge übernommen wird bzw zumindestens einen teil der fahrtkosten??

oder ist jetzt das Arbeitsamt für mich zustandig???

Also mir würden Monatlich 240€ an Fahrtkosten entstehen wenn ich mit dem Bus und Zug Fahre bin dann aber mindesten 2 std unterwegs.

mit dem PKW wäre ich nur 45 min unterwegs... jedoch wäre die kosten für die Fahrt dann höher!!

sicherlich könnte ich umziehen ... das hatte mir damals der bearbeiter der Arge auch gesagt aber ich muss auch die Kündigungsfristen einhalten doch dann würden ja bei weitem mehr kosten entstehen...

um ehrlich zu sein .. frage ich mich gerade ob das sinn macht die neue stelle anzunehmen aber ich bin froh das ich endlich arbeit habe... ja hört sich komisch an aber es ist so..

Mir ist bewusst das die privaten Intressen nicht berücksichtigt werden.. Ich habe zwei Hunde.. und jetzt eine Wohnung zu finden wo ich zwei hunde halten darf ist schwirig besondern in der Großstadt und ich habe eine freundin ... die aber auf keinen fall umziehen möchte...



also gibt es möglichkeiten das ich weiter unterstützung erhalte bezüglich der fahrtkosten ??
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  #2  
Alt 31.10.2009, 10:38
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Zitat:
ich frage mich wie ich die fahrtkosten bezahlen soll da ich jetzt vermutlich aus dem Bezug rausfalle weil ich "zu viel" verdiene.
Wenn du zuviel verdienst, dann kannst du -wie jeder andere Mensch, der arbeitet auch- doch deine Fahrkosten mit dem Geld bezahlen, das du verdienst?! Oder steh ich auf dem Schlauch???

Turtle
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  #3  
Alt 31.10.2009, 10:40
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Ich bin auch noch auf der Suche nach jemanden, der meine Fahrtkosten zur Arbeit bezahlt.......
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #4  
Alt 31.10.2009, 10:53
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Beiträge: 16
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es geht darum das ich ja zur zeit nichts habe..

sicher kann ich dann mit meinem lohn die kosten zahlen.. aber erst nachdem ich lohn bekommen habe...

mir geht das jetzt auch nicht um eine dauerhafte unterstützung sondern ehr um eine einmalige sache .. das ich bis zum ersten lohn es überbrücken kann wenn ihr versteht was ich meine..


man wird doch sonst immer gefördert damit man eine neue arbeit aufnimmt bzw um die arbeitlosigkeit zu beenden ...

hört sich dumm an aber .. es kann doch nicht sein das ich die arbeit nicht annehmen kann wegen den kosten der Fahrt zum arbeitsplatz


also noch mal es geht nur um die überbrückung zum ersten lohn
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  #5  
Alt 31.10.2009, 10:55
Benutzerbild von Turtle1972
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Dann lass dich bei deinem Vermittler beraten, ob eine Leistung aus dem Vermittlungsbudget für den Monat der Arbeitsaufnahme bzw. bis zur ersten Lohnzahlung möglich ist. Da das Vermittlungsbudget keine festen Leistungen so wie früher bei Mobilitätshilfen nennt, ist das alles Verhandlungssache.

Turtle
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  #6  
Alt 31.10.2009, 11:42
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also ist das so eine "kann leistung"

kann muss aber nicht


das heisst also..

wenn ich die arbeit annehme , und ich meinem vermitler sage das ich unterstützung brauche für die fahrt bis zum ersten lohn... er es aber ablehnt ... und ich die arbeit aufgrundessen ablehne bzw kündige .. muss ich wieder mit einer sanktion bzw sperrzeit rechnen ...


dann wäre ich in der situation .. das ich arbeite will .. mir auch die "möglichkeit" gegeben wird aber ich nicht gefördert werde....
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  #7  
Alt 31.10.2009, 11:55
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Das klärt man ja auch, BEVOR man die Arbeit aufnimmt...

Turtle
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  #8  
Alt 31.10.2009, 19:17
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genau freitag nachmittag habe ich die zusage erhalten...

freitags ist der sachbearbeiter nicht da...

und das arbeitsamt.. nun man kommt ja nur noch an der hotline raus... und die konnten mir nichts dazu sagen die werden es dem sachbearbeiter weiterleiten .. ich werd dienstag angerufen..

also wie soll ich das vorher klären..

PS ich hatte denvorstellungstermin freitag morgen ...
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  #9  
Alt 01.11.2009, 11:25
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Wann beginnt denn der Arbeitsvertrag?

Turtle
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  #10  
Alt 01.11.2009, 12:00
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ich soll den Arbeitsvertrag Montag unterschreiben...

aber ich habe vorab eine bestätigung per email erhalten das ich die stelle erhalte... ( und auch telefonisch bestätigt bekommen)

klar wenn ich jetzt sage das ich die stelle nicht an trete .. kann die firma das dem Arbeitesamt melden... und ich erhalte eine sperrzeit!!!
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alg, fahrtkosten, wohnung

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