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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#11
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| Sanktion, nicht Sperrzeit. Ist natürlich reichlich kurzfristig. Fakt ist jedoch, dass dir schlichtweg niemand zu 100% sagen kann, dass du was bekommst. Mach deinen Antrag nochmal formlos schriftlich und begründe, warum du unbedingt zumindestens im ersten Monat eine Fahrkostenbeihilfe brauchst. Hast du zur Not Verwandte oder Bekannte, wo du dir was leihen kannst? Würde ggf. der Arbeitgeber dir einen Lohnabschlag zahlen? Turtle |
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#12
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| ich kann mir unter den Umständen ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass das NICHT bewilligt wird. Bei der Arge sollten ja eigentlich denkende Menschen sitzen. Habe ich ehrlich gesagt auch noch nicht anders erlebt. Selbstverständlich müssen die alles überprüfen, rein theoretisch kann ja jeder irgendwelche Geschichten erzählen. Sollte das wider Erwarten so sein, dass der Vermittler rumspinnt, was ich mir aber wirklich nicht vorstellen kann, ruf sofort einen Anwalt an. Im Zweifelsfalle sollte das in Deiner Situation ohne weiteres durchsetzbar sein. |
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#13
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| Zitat:
warum nur eine sanktion und keine sperrzeit??? sicher erhalte ich dann wieder eine sperrzeit!!!! Ich habe das bereits schon mitgemacht... habe eine sperrzeit und eine sanktion erhalten warum sollte das dieses mal anders sein ?? das verstehe ich nicht |
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#14
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| Sperrzeiten gibt es nur beim Alg1 und Sanktionen gibt es beim Alg2. Anscheinend hast du ja gar keinen Anspruch auf Alg1, deswegen kannst du auch keine Sperrzeit erhalten.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#15
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| Sicher habe ich anspruch auf ALG II Bin doch erst offizell seid juni 2009 Arbeitslos Bin aufstocker... also nornalerweise bekomme ich Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 daher auch eine Sperrzeit und eine Sanktion Sperzeit vom Arbeitsamt 3 monate .. wenn ich die Arbeit kündige aufgrund der Fahrtkosten ... und durch die sperrzeit tritt automatisch auch eine sanktion ein von der Arge |
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#16
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| Realitätsverlust? Du schriebst: Zitat:
Da du kein ALG 1 mehr bekommst, kannst du auch keine SPERRZEIT erhalten. Die gibt es im ALG 2 nicht. Turtle |
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| alg, fahrtkosten, wohnung |
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