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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 01.11.2009, 13:02
Benutzerbild von Turtle1972
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Sanktion, nicht Sperrzeit. Ist natürlich reichlich kurzfristig. Fakt ist jedoch, dass dir schlichtweg niemand zu 100% sagen kann, dass du was bekommst.

Mach deinen Antrag nochmal formlos schriftlich und begründe, warum du unbedingt zumindestens im ersten Monat eine Fahrkostenbeihilfe brauchst.

Hast du zur Not Verwandte oder Bekannte, wo du dir was leihen kannst? Würde ggf. der Arbeitgeber dir einen Lohnabschlag zahlen?

Turtle
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  #12  
Alt 01.11.2009, 22:12
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ich kann mir unter den Umständen ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass das NICHT bewilligt wird. Bei der Arge sollten ja eigentlich denkende Menschen sitzen. Habe ich ehrlich gesagt auch noch nicht anders erlebt. Selbstverständlich müssen die alles überprüfen, rein theoretisch kann ja jeder irgendwelche Geschichten erzählen.

Sollte das wider Erwarten so sein, dass der Vermittler rumspinnt, was ich mir aber wirklich nicht vorstellen kann, ruf sofort einen Anwalt an. Im Zweifelsfalle sollte das in Deiner Situation ohne weiteres durchsetzbar sein.
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  #13  
Alt 02.11.2009, 19:36
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Sanktion, nicht Sperrzeit. Ist natürlich reichlich kurzfristig. Fakt ist jedoch, dass dir schlichtweg niemand zu 100% sagen kann, dass du was bekommst.

Mach deinen Antrag nochmal formlos schriftlich und begründe, warum du unbedingt zumindestens im ersten Monat eine Fahrkostenbeihilfe brauchst.

Hast du zur Not Verwandte oder Bekannte, wo du dir was leihen kannst? Würde ggf. der Arbeitgeber dir einen Lohnabschlag zahlen?

Turtle

warum nur eine sanktion und keine sperrzeit???


sicher erhalte ich dann wieder eine sperrzeit!!!! Ich habe das bereits schon mitgemacht... habe eine sperrzeit und eine sanktion erhalten warum sollte das dieses mal anders sein ?? das verstehe ich nicht
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  #14  
Alt 02.11.2009, 21:14
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Beiträge: 1.664
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Sperrzeiten gibt es nur beim Alg1 und Sanktionen gibt es beim Alg2.

Anscheinend hast du ja gar keinen Anspruch auf Alg1, deswegen kannst du auch keine Sperrzeit erhalten.
__________________
Jette
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  #15  
Alt 03.11.2009, 19:47
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Sicher habe ich anspruch auf ALG II

Bin doch erst offizell seid juni 2009 Arbeitslos

Bin aufstocker... also nornalerweise bekomme ich Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2

daher auch eine Sperrzeit und eine Sanktion


Sperzeit vom Arbeitsamt 3 monate .. wenn ich die Arbeit kündige aufgrund der Fahrtkosten ...

und durch die sperrzeit tritt automatisch auch eine sanktion ein von der Arge
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  #16  
Alt 03.11.2009, 23:21
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Registriert seit: 20.11.2008
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Realitätsverlust?

Du schriebst:

Zitat:
Also ich war bis zum 04.10.2009 ein sogenannter aufstocker und nun beziehe ich aber alles von der arge.
Wenn du jetzt ALLES von der ARGE beziehst, also NUR ALG 2, dann gäbe es bei der Arbeitsaufgabe evtl. eine SANKTION. Weil es im SGB II nur Sanktionen gibt.

Da du kein ALG 1 mehr bekommst, kannst du auch keine SPERRZEIT erhalten. Die gibt es im ALG 2 nicht.

Turtle
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alg, fahrtkosten, wohnung

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