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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 28.03.2009, 10:08
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Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 12
Standard Fahrtkosten bei Weiterbildung

Habe heute meinen Bescheid für die Fahrtkosten bekommen und vielleicht übersehe ich was. Mir ist nicht klar, wie sich die Fahrtkosten zusammensetzen bzw. wie die auf die Rechnung gekommen sind. Meine Vermutung, sie sind falsch berechnet, aber vielleicht irre ich mich ja.

Ich habe als Fahrtkosten das Sozialticket beantragt (33,50 €). Mein Bescheid sieht so aus.

Fahrkosten
Zeitraum vom 23.02.2009 bis 28.02.2009 22,33 €
Zeitraum vom 01.03.2009 bis 31.05.2009 100,50 € (entspricht 3 x mal Sozialticket)
Zeitraum vom 01.06.2009 bis 05.06.2009 11,17 €

Ich hatte schon die Überlegung ob die für die einzelnen Tage mir nur Einzelfahrscheine bewilligt haben. Kommt aber auch nicht richtig hin. Ein Einzelticket kostet in Berlin 2,10 € und eine Wochenkarte ca. 24 €.

Vielleicht kann mir einer von euch sagen, wie die darauf gekommen sind.

Denn gerade in der letzten Woche entspricht das ja nicht den Fahrtkosten, die ich tatsächlich haben.
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  #2  
Alt 30.03.2009, 06:57
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Standard

Sie haben dir 4 Sozialtickets bewilligt, da du ja reichlich drei Monate in der Maßnahme bist. Da die Zahlung aber immer für Kalendermonate erfolgt, wurde das eine Ticket auf dieTeilmonate Febr. und Juni aufgeteilt.

Frage ist nun, wie die Gültigkeit des Tickets ist: Wenn es für Zeitmonate gilt (das erste wäre dann vom 23.02.-22.03.) ist die Rechnung richtig. Wenn es das Ticket nur für reine Kalendermonate gibt, stimmt die Rechnung nicht. Dann müssten Febr. und Juni extra gerechnet weren.
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  #3  
Alt 31.03.2009, 20:33
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Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 12
Standard

Man kann das Sozialticket nur Monatsweise vom 1. bis zum letzten benutzen.

vor allem gibt es keine Wochenkarte für Sozialticket und auch keine Einzelfahrscheine.

Müssten mir dann nicht die tatsächlich entstehenden Kosten erstattet werden?

Oder bin ich der gelackmeierte, weil ich von vornherein gesagt habe, dass ich mir sowieso das Sozialticket kaufe.

Mit 11 kann ich keine ganze Woche zu Weiterbildung fahren.
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  #4  
Alt 01.04.2009, 05:59
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Zitat:
Zitat von bine1971 Beitrag anzeigen
Müssten mir dann nicht die tatsächlich entstehenden Kosten erstattet werden?
Wenn die Tickets wirklich nur für Kalendermonate gelten, muss man dir für Febr. und Juni die tasächlchen Kosten zahlen.
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  #5  
Alt 01.04.2009, 15:45
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Beiträge: 12
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Also darf ich wieder mal einen Widerspruch schreiben. Denn telefonisch bekomme ich nur gesagt, dass ist so.

Super hab ja nichts besseres zu tun. Bin inzwischen echt genervt von denen, bis jetzt haben die es noch nie geschafft irgendwas bei mir richtig zu rechnen.
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  #6  
Alt 02.04.2009, 05:51
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§ 81 (2) SGB III: "Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, ..."

Also müssen die tatsächlichen Kosten übernommen werden.
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  #7  
Alt 02.04.2009, 20:54
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Ok Danke, dann werde ich mal einen Widerspruch einlegen. Telefonisch bin ich nicht durchgekommen bzw. es wird mir seit einer Woche gesagt, ich werde zurückgerufen.

Und da ich in der Schule nicht fehlen kann, werde ich das ganze schriftlich machen.
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  #8  
Alt 03.04.2009, 18:11
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Bei uns wird es so gezahlt:
Zahl der Maßnahmetage Anteiliger Monatsbetrag
15-31 3/3
07-14 2/3
01-06 1/3
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  #9  
Alt 04.04.2009, 07:25
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Zitat:
Zitat von xaninchen Beitrag anzeigen
Bei uns wird es so gezahlt:
Zahl der Maßnahmetage Anteiliger Monatsbetrag
15-31 3/3
07-14 2/3
01-06 1/3



Das ist richtig, aber mit dem Anteiligen Betrag, kann ich aber in der letzten Woche mir keine Wochenkarte oder Einzeltickets kaufen und irgendwie muss ich ja da hin kommen. Oder soll ich vielleicht laufen?
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  #10  
Alt 04.04.2009, 08:35
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Du, ich habe das nicht beurteilt, ich habe nur geschrieben, wie es bei uns gehandhabt wird.
Ich persönlich fände es besser, wenn der Träger die Fahrkarten kauft und dann ausgibt, statt das Geld so blöde anteilig anrechnen zu müsse. Die Vorgabe macht halt das Amt, bezogen auf gesetzliche Grundlagen (meine es sit die Reistekostenverordnung, weil es aber nicht genau), und die Träger müssen es umsetzten.
Versuche es mit deinem Wiederspruch, vielleicht sieht die Rechtstelle es ja auch so.
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