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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich beziehe seit einiger Zeit Hartz IV und nehme zum 01.02.2009 eine Beschäftigung auf (endlich!!!!) Allerdings nur für 20 Stunden in der Woche, so dass ich eine Zuzahlung erhalte. Die Arbeitsstelle ist einige Kilometer von meinem Wohnort entfernt und wenn ich die Fahrkarte noch von dem wenigen Geld bezahlen soll, behalte ich kaum noch Geld zum Leben übrig. Kann mir jemand sagen, ob ich die Erstattung der Fahrtkosten beantragen kann??? Während des Praktikums war das möglich, nur ist mir nicht klar, ob das auch bei Festanstellung geht. Ich freue mich auf eine Antwort. LG Tina |
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#2
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| SGB III § 54 Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung [....] (4) Als Fahrkostenbeihilfe können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. [...]
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort, Mandy. Weißt du, ob ich die Formulare dafür online bekomme oder muss ich dafür zur Agentur???? LG Tina |
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#4
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| Die gibts nicht online.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Der Antrag muss VOR der Aufnahme der Beschäftigung gestellt werden.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| Hallo, arbeite 25 Stunden die Woche und bekomme Fahrtkostenzuschuß in Höhe von 76€. Meine Arbeit ist 25 km entfehrnt. Vorher haben die immer die KFZ Versicherung übernommen und 30€ Fahrtkosten bezahlt. Das funktioniert schon so seid 3 Jahren... Vieleicht hilft Dir dass. Habe das mit der Dame vom Jobcenter so geklärt ... ohne Anträge. Musst halt nur nachweisen wie Du fährst, d.h. Auto auf Dich zugelassen oder Busverbindung und Fahrtkosten Monatskarte.... Gruß |
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#7
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| Zitat:
sorry,die sind weggefallen. §§ 53 bis 55 SGB 3 - Einzelnorm Es gibt jetzt Vermittlungsbudget (VB) :http://www.arbeitsagentur.de/zentral...P-Anlage-1.pdf
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#8
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| Gibt es eigentlich eine Höchstgrenze für Fahrkostenbeihilfe? Wenn man eine Arbeitstelle antritt die z.B. 90km weit weg ist, dann wären das ja 90x2=180x0,2€=36€ pro Tag? |
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#9
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| Gesetzlich konkret nicht. Aber es sind immer die wirtschaflichsten Leistungen zu erbringen. Und wenn eine Förderung mit Trennungskostenbeihilfe bei 2. Wohnsitz günstiger ist, können Fahrkosten nur in dieser Höhe übernommen werden (früher 260 € mtl., jetzt im Ermessen des Amtes)
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#10
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| Aha, danke! Wenn man allenstehend ist, wäre also auch ein sofortiger Umzug wirtschaftlicher? |
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