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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 21.01.2009, 18:22
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Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 2
Standard Fahrtkosten bei Arbeitsaufnahme

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

Ich beziehe seit einiger Zeit Hartz IV und nehme zum 01.02.2009 eine Beschäftigung auf (endlich!!!!) Allerdings nur für 20 Stunden in der Woche, so dass ich eine Zuzahlung erhalte.

Die Arbeitsstelle ist einige Kilometer von meinem Wohnort entfernt und wenn ich die Fahrkarte noch von dem wenigen Geld bezahlen soll, behalte ich kaum noch Geld zum Leben übrig.

Kann mir jemand sagen, ob ich die Erstattung der Fahrtkosten beantragen kann??? Während des Praktikums war das möglich, nur ist mir nicht klar, ob das auch bei Festanstellung geht.

Ich freue mich auf eine Antwort.

LG Tina
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  #2  
Alt 21.01.2009, 18:31
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

SGB III § 54 Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung

[....]

(4) Als Fahrkostenbeihilfe können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden.
[...]
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 21.01.2009, 18:36
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Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 2
Standard

Danke für die schnelle Antwort, Mandy.

Weißt du, ob ich die Formulare dafür online bekomme oder muss ich dafür zur Agentur????

LG Tina
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  #4  
Alt 21.01.2009, 18:37
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Die gibts nicht online.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 21.01.2009, 18:37
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Der Antrag muss VOR der Aufnahme der Beschäftigung gestellt werden.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #6  
Alt 21.01.2009, 20:24
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Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 7
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Hallo,

arbeite 25 Stunden die Woche und bekomme Fahrtkostenzuschuß in Höhe von 76€. Meine Arbeit ist 25 km entfehrnt.
Vorher haben die immer die KFZ Versicherung übernommen und 30€ Fahrtkosten bezahlt. Das funktioniert schon so seid 3 Jahren... Vieleicht hilft Dir dass. Habe das mit der Dame vom Jobcenter so geklärt ... ohne Anträge. Musst halt nur nachweisen wie Du fährst, d.h. Auto auf Dich zugelassen oder Busverbindung und Fahrtkosten Monatskarte....
Gruß
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  #7  
Alt 21.01.2009, 20:30
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
SGB III § 54 Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung

[....]

(4) Als Fahrkostenbeihilfe können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden.
[...]
Hi Mandy,

sorry,die sind weggefallen.

§§ 53 bis 55 SGB 3 - Einzelnorm

Es gibt jetzt Vermittlungsbudget (VB) :http://www.arbeitsagentur.de/zentral...P-Anlage-1.pdf
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #8  
Alt 11.06.2009, 12:24
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Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 6
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Gibt es eigentlich eine Höchstgrenze für Fahrkostenbeihilfe? Wenn man eine Arbeitstelle antritt die z.B. 90km weit weg ist,
dann wären das ja 90x2=180x0,2€=36€ pro Tag?
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  #9  
Alt 11.06.2009, 12:32
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
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Gesetzlich konkret nicht. Aber es sind immer die wirtschaflichsten Leistungen zu erbringen. Und wenn eine Förderung mit Trennungskostenbeihilfe bei 2. Wohnsitz günstiger ist, können Fahrkosten nur in dieser Höhe übernommen werden (früher 260 € mtl., jetzt im Ermessen des Amtes)
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #10  
Alt 11.06.2009, 12:58
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Registriert seit: 30.12.2008
Beiträge: 6
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Aha, danke! Wenn man allenstehend ist, wäre also auch ein sofortiger Umzug wirtschaftlicher?
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