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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 09.10.2009, 12:07
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Standard Fahrtkosten

Hi Leidensgenossen,

komme gerade aus dem Soz-Center wg mehrerer Widersprüche.

Ich: Hartz 4 meine Lebenspartnerin Verkäuferin mit ca. 1050 Nettoeinkommen.

Bezüglich der Fahrtkosten teilt mir die Sachbearbeiterin mit, dass lediglich 0,06 Euro je einfache Fahrt zur Arbeit angerechnet wird. Ich bin eigentlich davon ausgegangen das 0,2 Euro berechnet wird.
Fahrtstrecke 25Km einfache Wegstrecke. Kommen insgesamt auch mit den ominösen 0,06 über die Pauschalierten 100,00.

Auf Rückfrage von mir: die 0,06 ist Anweisung vom Kreis
( Optionskommune )

Ist das so korrekt vom Kreis

Gruss
aus dem Land der schiefen Bäume
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  #2  
Alt 09.10.2009, 19:41
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Beiträge: 1.122
Standard

Zitat:
Fahrtstrecke 25Km einfache Wegstrecke. Kommen insgesamt auch mit den ominösen 0,06 über die Pauschalierten 100,00.
Hi,

musst du mir mal vorrechnen, dass man mit 25 Km einfache Wegstrecke * 0,06 € die 100 € Pauschale überschreitet.

25 Km*0,06 €*19 Tage = 28,90 €

Die Bundesagentur für Arbeit geht in ihrer Verwaltungspraxis von einer jahresdurchschnittlichen Anzahl von 19 Arbeitstagen pro Monat aus. Individuelle abweichende Fahrtage können aber berücksichtigt werden.

Die 0,06 € ist allerdings falsch, richtig ist 0,20€.

1) Als Pauschbeträge sind abzusetzen

3.von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

b)zusätzlich bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung,

§ 6 ALG II VO

Mit Hilfe dieses Einkommensrechners können Sie ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Einkommensrechner

__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 09.10.2009, 22:24
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Beiträge: 22
Standard Fahrtkosten

TOP 3 Berechnung Einkommen

08. 2009 gem. Gehaltsabrechnung Fa. Aldi Netto Euro 1.219,08 (Brutto 1787,23)
./. 20% von 100,00 – 800,00 Euro 140,00
./. 10% von 800,00 -1200,00 Euro 40,00

./. nachweisliche tatsächliche Kosten der Erwerbstätigkeit

Fahrtkosten 0,2 X 25KM einfache Fahrt 20 Tage Euro 100,00

Mehraufwand Verpflegung 2 X pro Woche
Abwesenheit von 8.30 – 20.45Euro 6,00 Euro 48,00

Werbungskostenpauschbetrag Euro 15,33

KFZ-Versicherung Euro 303,64 1/12 Euro 25,30

KFZ-Steuern Euro 211,00 1/12 Euro 17,92

Versicherungspauschale Euro 30,00


Erwerbseinkommen Sabine Frey Euro 802,53
================================================== =================

Top 4 Berechnung

Errechneter Bedarf Euro 646,00
KDU Euro 344,68
./. Überschuss Mieterträge Euro 40,21
./. Erwerbseinkommen Sabine Frey Euro 802,53


Verbleibender Bedarf Euro 147,91



In dieser Berechnung sind die angemessenen Heizkosten noch nicht berücksichtigt.
Ausgehend von einem Betrag von ca. Euro 80,00 mtl. erhöht sich der Betrag entsprechend.
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  #4  
Alt 09.10.2009, 22:38
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Danke für die Bestätigung. Der Kreis NF macht sowieso seine eigene SBG 2 Gesetzgebung. Die 0,06 sind eine interne Durchführungsverordnung des Kreises.
Kann ich aber leider nicht beweisen. Hab sie aber bei meiner Sachbearbeiterin gesehen.
Sie hat wörtlich daraus zitiert.

Gruss
Normi
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  #5  
Alt 10.10.2009, 09:48
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Wenn Du diese 6 Cent irgendwie belegen könntest, vielleicht gelingt es Dir ja eine Kopie der Anweisung zu bekommen, dann würde ich (und das ist das erste Mal seit ich mich in ALG-Ratgeber Foren rumtreibe, das ich den Gang anrate) zur Staatsanwaltschaft traben und Anzeige gegen den Leiter des Amtes und gegen den Stadtdirektor/Bürgermeister wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) erstatten. Das wäre ja wohl der Gipfel. Die € 0,2 sind eindeutig in § 6 Abs 3 Ziff b) der ALG II-V festegeschrieben, also in einer auf Grund entsprechend im SGB II verankerter Ermächtigung erlassenen Verordnung.

Wenn da jetzt irgend ein Amtsleiter, Stadtdirektor oder sonstiger Hansel ankommt und sagt - Gesetz interessiert mich nicht ich klöppel mir mein eigenes Gesetz zum Nachteil der ALG II Empfänger, dann ist das nach meiner Auffassung ganz eindeutig Rechtsbeugung - und darauf steht Haftstrafe und die schöne Beamtenpension kann er sich dann auch von der Backe wischen.
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  #6  
Alt 10.10.2009, 10:09
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hab gestern abend die Sachbearbeiterin nochmal angemailt und hoffe das es sich bei Ihrer Aussage um ein versehen handelt.
Was allerdings Fakt ist, dass Sie aus einer Arbeitsanweisung zitiert hat und handschriftlich die Fahrtkosten auf meinem Widerspruch geändert hat.

Ich warte jetzt meinen neuen Bescheid ab und falls lediglich 0,06 angerechnet werden maile ich dich nochmal an.

Gruss Normi
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  #7  
Alt 10.10.2009, 10:29
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Tu das bitte, es gibt eventuell Möglichkeiten, wie Du an diese merkwürdigen Arbeitsanweisung rankommen könntest.
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  #8  
Alt 10.10.2009, 10:54
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alles klar werde so vorgehen.

gruss Normi
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  #9  
Alt 10.10.2009, 10:56
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
Frage an Clownfisch

Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Wenn Du diese 6 Cent irgendwie belegen könntest, vielleicht gelingt es Dir ja eine Kopie der Anweisung zu bekommen, dann würde ich (und das ist das erste Mal seit ich mich in ALG-Ratgeber Foren rumtreibe, das ich den Gang anrate) zur Staatsanwaltschaft traben und Anzeige gegen den Leiter des Amtes und gegen den Stadtdirektor/Bürgermeister wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) erstatten. Das wäre ja wohl der Gipfel. Die € 0,2 sind eindeutig in § 6 Abs 3 Ziff b) der ALG II-V festegeschrieben, also in einer auf Grund entsprechend im SGB II verankerter Ermächtigung erlassenen Verordnung.
Zitat:
(2) Sofern die Berücksichtigung des Pauschbetrags nach Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b im Vergleich zu den bei Benutzung eines zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittels anfallenden Fahrtkosten unangemessen hoch ist, sind nur diese als Pauschbetrag abzusetzen.
Kann das die Lösung sein?
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  #10  
Alt 10.10.2009, 11:00
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Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Kann das die Lösung sein?
Welches öffentliche Verkehrsmittel fährt für 6 Cent pro Kilometer und gibt die Rückfahrt noch gratis dazu? Ich glaube nicht, dass dies die Lösung ist, denn dann könnten hier keine Kilometerkosten stehen sondern Ticketpreise.
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