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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 09.10.2009, 23:50
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Registriert seit: 09.10.2009
Beiträge: 5
Standard Exmatrikulation -> Harz4 + erste echte Wohnung

Hallo zusammen!

Long Story Short:
Da ich aus meinem HIWI Job nicht uebernommen werde und mein Vertrag zum 31.10. endet steht ich zum 1.11.mit 27 Jahren ohne Einkommen da.
Werde zum 31.10. die Exmatrikulation anstreben (kein Geld/Abschluss nicht in reichweite, Angst vor Schulden)

Mit der Exmatrikulation fliege ich auch aus dem Studentenwohnheim raus, neue Wohnung in ein anderen Stadt ist schon gefunden und Vertrag unterschrieben zum 1.11. (Freundin in der Naehe, bessere Anbindung an den OEPNV usw.) 40qm 240E kalt.

Dank eines Rechtsstreits und 1em Jahr ohne BAFoeG/Unterhalt in Enschede/Niederlande habe ich kein finanzielles Polster mehr. (1.600E in einem Bausparvertrag gebunden, Konto nahe 0, ca. 5.000E BAFoeG und 1.600E Prozesskostenbeihilfe an Schulden)

================================================

So, wenn ich richtig verstanden habe und alles vergessen was man mit bei der ARGE/Arbeitsagentur fuer einen Mist erzaeht hat dann sollte ich:

1. Mich schnellstens bei der Arbeitsagentur zum 1.11. Arbeitssuchend melden (Habe eine abgeschlossene Ausbildung aber nie SV/AV gezahlt als Student).
2. Antrag auf ALG II bei der ARGE stellen.
3. Antrag auf Erstausstattung stellen (ARGE)(Tisch, Stuhl, Kleidung, Matratze habe ich, alles andere fehlt da nie besessen bzw. Eigentum des Studentenwerks (lasse ich mir besser noch schriftlich geben!)
4. Wohngeld beantragen.

================================================

Die lokale ARGE/Arbeitsagentur windet sich und weigert sich mich als Kunde anzuerkennen da ich hier in Aachen ja nie arbeitslos sein werde und ich kann/will nicht bis nach meinem Umzug warten und dann ohne Kuehlschrank, Herd, WaMa und Bett in einer fast leeren Wohnung hausen und auf Unterstuetzung hoffen die irgendwann mal kommt oder sich ueber Monate hinzieht (via Google mehr Horrorstorys als hilfreiche Tipps gefunden)

Ich koennte das Bausparkonto beleihen und mir davon nen Herd/WaMa/Kuehlschrank kaufen... allerdings habe ich Angst das mir damit der Anspruch auf Erstausstattung fuer diese Geraete abgesprochen wird da die Bezahlung der Geraete sicherlich vor dem 1.11. geschehen wird.

Leider habe ich noch keinen Sachbearbeiter den ich nerven kann, dankbar fuer jeden Tipp!

Euer Bauwau
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  #2  
Alt 10.10.2009, 00:00
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.091
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Wohngeld und ALG2 schliessen sich aus.

Wenn Du gar kein Einkommen hast, kannst Du Dir den Wohngeldantrag sparen.

Ausnahme Du hast vor in eine/n Kommune/Kreis whatever zu ziehen, wo Regelleistung von der Arge und KDU (Kosten der Unterkunft) von der/m Kommune/Kreis kommen.

Ist die neue Wohnung angemessen, sprich hast Du Dich schonmal über die Angemessenheitskriterien bei der neuen Arge (jedes Kuhdorf hat da eigene Angemessenheitsrichtlinien) informiert?

Ansonsten ist es m.W.n. so, dass wenn Du einen Antrag auf Erstausstattung gestellt hast, Du auch erstmal mit Deinem Vermögen in Vorleistung gehen kannst ohne einen evtl. Anspruch zu verlieren.
Dieser Anspruch besteht aber i.d.R. nur bei direktem Auszug aus dem Elternhaus.
Bist Du vom Elternhaus direkt ins Studentenwohnheim gezogen oder gab es Zwischenstationen?
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  #3  
Alt 10.10.2009, 00:37
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Registriert seit: 09.10.2009
Beiträge: 5
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Danke Floeckchen, du hast mir schon einiges an Lauferei erspart.

Zitat:
Ist die neue Wohnung angemessen
Laut der Homepage Krefeld.de gibt es max. 45qm zu je 4,86E ... bin ich mit 40qm und 240E also drueber ... koennte mich auch etwas spaeter exmatrikulieren wenn das hilft Probleme zu vermeiden.

Zitat:
Bist Du vom Elternhaus direkt ins Studentenwohnheim gezogen oder gab es Zwischenstationen?
Es gab 2 Zwischenstation (je Zweitwohnsitz) eine WG und 2 Monate ein 1 Zimmer Apartment, je mit "Kueche" und Elektrogeraeten vom Vermieter gestellt, alle in der Studiums-Zeit.
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  #4  
Alt 20.11.2009, 14:55
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Registriert seit: 09.10.2009
Beiträge: 5
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Kleines Update.

KDU: Kaltmiete unangemessen teuer mit 240Euro anstelle von 218.70 Euro.

Leistungen fuer die Heizung: Zahle im Moment 60E, Altbau, Vormieterin war eine junge Dame mit chronischen Eisfuessen , ARGE haelt "ohne weitere Pruefung" 48 Euro fuer angemessen.

Ich soll doch bitte ueber eine Zwischenablesung feststellen lassen/verhandeln ob man die Abschlagszahlungen nicht senken kann.
... Ich hoffe das ist nur nen Vordruck

Ich wohne hier erst seit dem 1en 11en und Heize einen Raum wirklich auf der hoechsten Stufe weil ich noch auf dem Boden schlafe und von meinem "Antrag auf Erstausstattung" noch nichts gehoert habe.

Mal sehen ob ich es Montag hinbekomme zur ARGE zu flitzen und mich beim Arbeitslosenzentrum Krefeld beraten zu lassen.
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