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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.01.2010, 17:50
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Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 2
Standard Existenzgründung

hallo erstmal ihr lieben,
ich bin ein brandneuer user - lese aber schon länger mit.
Jetzt habe ich eine frage, die sich vergangene tage immer dringender meldet:
Ich beziehe hartzvier und unterziehe mich seit knapp drei monaten einem existenzgründerseminar, welches von seiten der arge gefördert wird, weil ich in eine selbstständigkeit gehen möchte. Jetzt habe ich nur noch zwei kurse und gebe diese woche meinen businessplan ab. Nun zu meinem ding:
als ich mit meinem fallmanager die möglichkeit der selbstständigkeit besprach, war dieser echt begeistert und meinte neben den hinweis auf das pflichtprogramm einer existenzgründergeschichte, dass ich auch zusätzlich zu diesem einstiegsgeld ein darlehen in höhe bis zu 5000.- euro beantragen könne - nur, wenn ich hier im netz danach forsche, erhalte ich keine aussagen dazu... Jetzt bin ich doch verunsichert... Ist das denn von bundesland zu bundesland verschieden? Ich lebe in hessen. Würde mich wirklich über eine antwort freuen!

liebe grüsse
kleisterhexe
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  #2  
Alt 11.01.2010, 17:54
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Lies mal die §§ 16b und 16c SGB II, da findest Du Einstiegsgeld und das Darlehen bzw. den Zuschuß von bis zu € 5.000,00. Beides aber sind Kann-Vorschriften, also musst Du den SB überzeugen.
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  #3  
Alt 11.01.2010, 17:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 2
Standard

herzlichen dank für die schnelle antwort
Mein sb ist ein feiner kerl und wirklich bemüht mich zu unterstützen -
ich denke, das ist das kleinste problem

liebe grüsse
und einen schönen abend!
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