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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 30.09.2009, 17:08
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Ausrufezeichen Ex-Studentin - Anspruch auf was?

Hallo,
ich bin ab morgen (1.10.) keine Studentin mehr. Ich arbeite nebenbei seit über sechs Jahren (Studentenjob). Dort werde ich auch ab morgen eine befristete Festanstellung antreten. Leider ist diese Arbeit nun in einen befristeten 3-Monatsvertrag geändert worden. Grund ist ein Eklat mit meinen Chefs. Bis vor 3 Tagen sollte das eine unbefristete Festanstellung werden..Ich bin jetzt willig, diesen Vertrag zu erfüllen, aber ich glaube nicht, dass das Verhältnis sich bessert. Insofern wird der Vertrag vermutlich nicht verlängert, auch mein Vertrauen ist dahin, so dass ich auch nicht wirklich interessiert bin an einer Fortsetzung. Ich werde also zum 1.1.2010 einen neuen JOb suchen. Nun meine Frage:
Ich habe noch keinen Vertrag unterschrieben, inwieweit muss ich mich jetzt beim Arbeitsamt melden?
Des Weiteren ist meine Frage, wenn es mir nicht gelingt, rechtzeitig eine neue Anstellung zu finden, auf was habe ich dann Anspruch? Wie gesagt, habe ich diesen Job über 6 Jahre (nur leider zahlt man ja nur in die Rente aber nicht Arbeitslosenversicherung) Vor meinem Studium habe ich 2,5 Jahre eine Ausbildung gemacht, dort habe ich eingezahlt.. aber das ist nun ja zu lange her.. Bin ich dann direkt HartzIV Empfängerin? Ich wohne mit meinem Freund (auch Student) zusammen auf 79m². Ich habe Angst, dass ich dann ausziehen muss...
Danke für die Hilfe...
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  #2  
Alt 30.09.2009, 18:19
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Beiträge: 3.120
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Du musst Dich sofort arbeitssuchend melden.

Ob Dir ALG I zusteht - keine Ahnung, aber im Zweifel steht Dir ALG II zu. Da werden dann auch 50% der Unterkunftskosten übernommen, wobei mir eine 79m² Wohnung etwas üppig erscheint.

So weit die Theorie. Man wird Dich aber vermutlich sofort mit Deinem Freund als Bedarfsgemeinschaft einstufen, damit fließt Euer Einkommen erst mal in den großen Gemeinschaftstopf, aus dem ihr dann gemeinsam löffeln dürft. Bei Studenten gibt es da aber "Feinheiten" zu beachten.
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  #3  
Alt 30.09.2009, 18:33
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Beiträge: 2
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Wenn ich nun aber morgen schon zum Amt gehe, was muss ich denn mitnehmen? Ich habe ja noch nicht mal einen unterschriebenen Vertrag aus dem hervorgeht, dass ich 3 Monate beschäftigt bin. Ich kenne auch meine Chefs, da kann ich noch ewig drauf warten. Wenn ich sie morgen darauf anspreche, dann wird mir das Leben noch schwerer gemacht, weil sie dann wissen, dass ich selbst gar nicht über die Zeit hinausgehend dort arbeiten möchte. Wie gesagt, sie sind sehr schwierig, und die momentane Situation ist mehr als angespannt.

Ach und noch eine Frage zur Wohnung: wenn ich mit meinem Freund als Bedarfsgemeinschaft gesehen werde, dann kann man mich ja nich zwingen auszuziehen, man würde ihn dann ja ebenfalls zum Auszug zwingen. Also sehe ich es richtig, dass ich da wohnen bleiben darf, es letztlich nur mein Problem ist, wie ich die Mietdifferenz aufbringe?

Nochmals danke..
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  #4  
Alt 30.09.2009, 19:46
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Du meldest Dich ja auch nicht arbeitslos, sondern arbeitssuchend, ich denke mal, das geht ohne Vertrag. Und die Chefs müssen davon nichts wissen.

Niemand kann Dich zum Auszug zwingen, es ist letztlich eine Frage der Mietdifferenz, wobei man Dir aber bis zu 6 Monate Zeit geben muss, eine "angemessene" Wohnung zu finden.
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Stichworte
anspruch, arbeitslos, exmatrikuliert, studentin

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