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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! ich habe ein gewaltiges problem und hoffe mir kann jemand helfen! Ich wohnte mit meinem Freund zusammen der seit gestern Ex ist. Er ist seit november 08 Arbeitslos hat sich aber aus lauter faulheit nicht arbeitslos gemeldet. ich habe ihn immer wieder aif gut deutsch in den Arsch getreten das er sich meldet. Nun sind mietrückstände entstanden. Ich habe mit dem vermieter kontakt aufgenommen und er uns die adresse der Stelle für Wohnungsnotfälle gegeben. Mein Ex sollte nun zum Arbeitsamt und arbeitslosengeld beantragen damit die Rückstände von dort übernommen werden können. Er hat sich um nichts gekümmert sich statdessen eine neu freundin mit wohnung gesucht und sich aus den staub gemacht. Ich erreiche ihn nicht mehr telefonisch und weiß auch nicht wo seine neue Freundin wohnt. Der vermieter ist stinksauer was ich auch verstehen kann. Nun hat der Vermieter mir heute am telefon mitgeteilt das er die faxen dicke hat und die Räumung der Wohnung einleiten wird. Das Problem wir stehen beide im mietvertrag ich kann alleine nichts unternehmen. Es ist bereits letzte woche ein Vollstreckungsbescheit über die rückstände summe ins haus geflattert. Wie lange dauert es in der regel bis es zur Räumung kommt? Ich bin völlig am ende. Weil ich selber Alg 2 beziehe. Ich hatte für die hälfte der Kaution damals ein darlehn bekommen was ich zurück zahle und nun ist die kaution weg, ich finde keine neue wohnung aufgrund des eintrags in der schufe und mein ex freut sich und lacht sich einen das ich bald auf der straße sitze. Ich brauche dringend hilfe. Ich habe mich in meiner verzweiflung heute morgen schon an das diakonisch werk gewand dort gibt es sogenannte Ämterlotsen aber die Frau hat bis jetzt noch nicht zurück gerufen. ich bin für jede antwort dankbar.. |
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#2
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| Du sagst, dass Du ALG II erhälst. Wenn Du mit Deinem EX zusammengewohnt hast, ist es unlogisch, dass er nichts erhalten hat, denn Ihr habt dann ja eine Bedarfsgemeinschaft gebildet. Vielleicht könntest Du das mal erklären. Und ansonsten: Sofort mit den vorliegenden Unterlagen zur ARGE und prüfen lassen, ob Übernahme der Mietschulden möglich ist. Ich habe da allerdings meine Zweifel, weil Deine jetzige Wohnung vermutlich für eine Einzelperson nicht angemessen sein wird. Von daher würde für Dich ohnehin Wohnungssuche anstehen. |
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#3
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| Hallo! er hat kein Alg 2 erhalten weil er bis novermber gearbeitet hat. Ich war bis november bei ihm als untermieter im vertrag. Dann kamen wir zusammen und ich wurde richtig in den mietvertrag mit aufgenommen. nun habe ich den salat. weil er sich nicht arbeitslos gemeldet hat weil er einfach zu faul war. Die wohnung ist für eine person zu groß. 3 Zimmer 75 qm Zudem kommt jetzt noch der ärger mit dem vermieter der meinen Ex nicht mehr erreicht. ich war beim Amt für Wohnungsnotfälle die können mir nicht helfen solange keine unterlagen von meinem ex da sind das die mietzahlungen in zukunft gesichert sind. ich stehe da jetzt irgendwie hilflos da. Ich habe gerade einen Termin bei meiner leistungsbearbeiterin beim Arbeitsamt gemacht allerdings kann sie mir erst einen termin nach ostern geben und meinte schon am telefon das sie da nicht viel machen kann, weil ja seine mietzahlungen fehlen und nicht meine. |
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#4
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| Für eine unangemessene Wohnung wird die ARGE keine Mietschulden übernehmen. Daher solltest Du nach einer neuen Wohnung suchen und ansonsten eine Schuldnerberatung aufsuchen. |
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#5
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| Zitat:
Und wie kann man sich innerhalb eines Tages (du schreibst seit gestern Ex) eine neue Freundin und eine neue Wohnung suchen und sich gleich so aus dem Staub machen, das der Vollstreckungsbescheid von letzter Woche ihn nicht mehr erreicht? Der Vermieter wird dich jetzt in die gesamtschuldnerische Haftung nehmen. Du solltest dennoch vorrangig das Gespräch mit der Arge suchen, damit ggf. eine Räumungsklage vermieden werden kann. |
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