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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin vollkommen neu hier und mir brennen einige Fragen unter den Nägeln. Danke vorab für die Beantwortung der Fragen. 1. Folgende Situation: Ich bin mit 44 Jahren EU-Rentnerin bis zum Rentenalter und allein erziehend mit zwei Kindern 12 und 15 Jahren. Die Kinder bekommen Sozialgeld beim Jobcenter. Ich bin der Antragsteller für die Kinder. Ich beziehe keine weiteren Einkünfte, bekomme auch keine Grundsicherung vom Sozialamt. Ist es richtig, dass den Kindern meine EU-Rente als Einkommen angerechnet wird? 2. Ich erhielt vor zwei Tagen eine Betriebskostengutschrift. Muss ich diese dem Jobcenter zur Verrechnung vorlegen ? Wir beziehen keinen Mietzuschuss. 3. Kann ich persönlich Wohngeld für uns beantragen? Wenn ja, wird dieses, sofern bewilligt, dann als Einkommen beim Jobcenter verrechnet? Das solls erst mal gewesen sein. Gruß EU-Bine |
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#2
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| 1. Natürlich musst du mit deinem Einkommen für deine Kinder aufkommen. Wer ist denn sonst IN ERSTER LINIE dafür zuständig, wenn nicht die Eltern? 2. Die musst du einreichen. Und natürlich wird bei deinen Kindern Miete mit berücksichtigt. 3. ALG 2 Empfänger erhalten kein Wohngeld. Ob Wohngeld ggf. günstiger ist als das Sozialgeld/ALG 2 das deine Kinder momentan erhalten, kann man ohne nähere Angaben zu den sonstigen Einkünften der Kinder (Unterhalt, Kindergeld, Renten etc...) nicht beantworten. PS: Poste bitte demnächst im richtigen Unterforum. Turtle |
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#3
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| Entschuldigung, wie gesagt, ich bin neu hier und habe zu meinen Fragen nicht die passenden Antworten gefunden. Mir ist schon klar, dass ich meine Kinder von meiner Rente unterhalten müsste, wenn sie denn reichen würde. Nur bei 770 € EU-Rente und einer Miete von 510 € plus diverse andere Kosten reicht die Rente nicht aus. Soviel ich weiß, kann ich Wohngeld für mich allein beantragen, weil ich ja keine Sozialleistungen erhalte. Unterhalt erhalten beide Kinder nicht. Aber das Kindergeld. Mehr Einkommen besteht nicht. Danke für deine Antwort. EU-Bine |
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#4
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| Und weil deine Rente nicht reicht bekommen die Kinder ja nochwas vom Jobcenter. Das heißt aber doch nicht, dass du deine ganze Rente für dich behalten kannst. Nur der Teil, für den deine Rente und das Kindergeld nicht reicht, den gibts vom Amt. Logischerweise. Du kannst Wohngeld beantragen. Hat dann aber wohl die Konsequenz, dass mehr von deiner Rente auf die Kinder angerechnet werden kann und das ALG 2 sinkt. Turtle |
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#5
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| Turtle, korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber ist es nicht so, dass eine Mutter immer zu einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Kindern gehört, auch wenn sie selbst nicht individuell hilfebedürftig ist ? Nur Kinder, die ihren Bedarf durch Unterhalt, Kindergeld u.a. vollständig oder zum größten Teil decken können, scheiden aus der Bedarfsgemeinschaft aus (und können für ihrem Mietanteil dann ggfs. Kinderwohngeld beziehen). D.h. die TE wird vmtl. selbst kein Wohngeld erhalten können, es sei denn, das Wohngeld wäre so hoch, dass die Hilfebedürftigkeit auch für die Kinder (und damit für die gesamte Bedarfsgemeinschaft) entfällt. Und bei einer einfachen überschlägigen Berechnung (Regelbedarfe 364 € + 251 € + 291 € + Miete 510 € ./. 770 € Rente = Fehlbedarf 746 €), wird Wohngeld kaum weiterhelfen.
__________________ Schöne Grüße ubu |
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#6
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| Sie selbst ist aber als dauerhaft Erwerbsunfähige vom ALG 2 ausgeschlossen. Demnach dürfte sie wohngeldberechtigt sein. Turtle |
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#7
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| @ubu: den Fall, den du schilderst, hatte ich, bevor mein ältester Sohn 15 Jahre alt war. Somit galten wir drei als eine Bedarfsgemeinschaft und bezogen Grundsicherung durch das Sozialamt. Durch den 15. Geburtstag zählt mein Sohn zu den Erwerbsfähigen und bekommt mit seinem jüngeren Bruder beim Jobcenter Sozialgeld. Ich bin nur der Antragsteller, da ich, wie turtle schon bemerkte, dauerhaft EU-Rente beziehe. Ich bleibe somit beim Sozialamt gemeldet, beziehe aber keine Leistungen. Danke für deine Antwort. Lieben Gruß EU-Bine |
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| Stichworte |
| betriebskostenabrechnung, eu-rente, grundsicherung, wohngeld |
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