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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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Alt 26.01.2012, 14:41
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Beiträge: 1
Standard Erziehungszeit und Elternzeit parallel

Hallo

Vorgeschichte:
Damit meine Frau ihr Studium beenden kann, war ich über die Elterngeldzeit hinaus für unsere Tochter in Erziehungszeit. Über die Semesterferien hatte ich für 6 Wochen einen Job (3000 € brutto). Gegen Ende ihres Studiums hatte meine Frau auch einen Aushilfsjob (1700 € brutto). Mit Beendigung ihres Studiums hatte meine Frau die Erziehungszeit übernommen, so dass ich wieder für den Arbeitsmarkt zu Verfügung stand. Von da ab habe ich reichlich Bewerbungen geschrieben, aber leider keinen Erfolg gehabt. Nun ist bei mir die Erkenntnis gekommen, dass ich ab Sept. 2012 ein Studium anfangen will.
Im Januar ist unser zweites Kind geboren und wir stellen den Antrag auf Elterngeld. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten. Da wir immer noch beide beim Jobcenter sind, zählt jeder Euro. Wenn meine Frau die ersten 12 Monate Elterngeld beantragt, werden durch die Regelung "Elterngeldfreibetrag" 110 € von den 375 Euro (300 € Mindestbetrag + 75€ Geschwisterbonus) nicht als Einkommen angerechnet. Wenn ich Elterngeld beantrage, bekommen wir statt 110 ca. 190 € nicht angerechnet. Es mach daher Sinn, dass ich die überwiegenden Teile der Elternzeit in Anspruch nehme.
Da ich wie gesagt ab September in der Uni bin und damit aus der BG herausfalle (und keinen Alleinverdienerjob haben werde) muss meine Frau wieder in die Erziehungszeit.

Deswegen (nach langem reden) die Frage: Wenn ich ab dem 3. Lebensmonat unseres zweiten Kindes in Elterngeld gehe, kann meine Frau die Erziehungszeit für die 2 Jahre alte Tochter weiter "in Anspruch" nehmen? Oder muss sie sich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen um Leistungen zu beziehen, wenn wir jetzt schon wissen, dass im Sept. sich wieder alles ändert?
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  #2  
Alt 26.01.2012, 14:54
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Beiträge: 5.840
Standard

Die Weisungen der BA zum § 10 sagen:

"Die Eltern sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung über-nimmt. Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher Elternteil Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.
Auch in den Fällen, in denen sich beide Partner dafür entscheiden, gleichzeitig Elterngeld zu beziehen, bleibt es bei dem Grundsatz, dass sich nur ein Partner auf Unzumutbarkeit wegen Kinderbetreuung berufen kann. "
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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Stichworte
beide partner, elternzeit, erziehungszeit

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