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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 18.07.2009, 17:05
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Registriert seit: 12.07.2009
Ort: im Wald
Beiträge: 5
Frage Erwerbsminderungsrente+ALG2 Freibeträge?

Hallo,
Mein Mann bekommt 470€ Berufsunfähigkeitsrent, den Rest des Bedarfs bekommen wir von der Arge.
Frage:
gibt es einen Freibetrag für die Rente?
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  #2  
Alt 18.07.2009, 17:17
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Bekommt er jetzt Erwerbsunfähigkeitsrente (befristet oder unbefristet?) wie im Threadtitel oder Berufsunfähigkeitsrente?

Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird bis auf die Versicherungspauschale voll als Einkommen angerechnet soweit ich weiß.
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  #3  
Alt 19.07.2009, 16:40
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Registriert seit: 12.07.2009
Ort: im Wald
Beiträge: 5
Frage

Danke für die schnelle Antwort,
er bekommt noch die Berufsunfähigkeitsrente nach dem alten Recht, da er 1951 geb. ist. Die Rente ist bewilligt bis 2016, dann käme ja der normale Ruhestand.
Eine Versicherungspauschale erhalten wir nicht, auch nicht für KFZ.
Wir haben damals gefragt ob irgendetwas abzugsfähig sei, die Antwort war:nein!
Wie müssen wir das denn jetzt beantragen? Und gibt es dann auch eine Nachzahlung?
Danke im Voraus
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  #4  
Alt 19.07.2009, 20:54
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.305
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Die Pauschale beträgt 30€.

Steht nichts von einer Einkommensbereinigung um diesen Betrag in dem Bescheid?
Weiteres Einkommen Minijob o.ä. hat Dein Mann nicht?

Wenn beides mit nein beantwortet werden würde, würde ich einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X stellen.
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  #5  
Alt 23.07.2009, 13:41
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Registriert seit: 12.07.2009
Ort: im Wald
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Die Pauschale beträgt 30€.

Steht nichts von einer Einkommensbereinigung um diesen Betrag in dem Bescheid?
Weiteres Einkommen Minijob o.ä. hat Dein Mann nicht?

Wenn beides mit nein beantwortet werden würde, würde ich einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X stellen.
beides "nein" und DANKE
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freibeträge, rente

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