Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Thema geschlossen
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.04.2010, 17:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 2
Standard Erste Sanktion - Unberechtigt! Wie Vorgehen?

Guten Tag wünsche ich!


Ich bin der Neuling in diesem Forum und auch in Sachen Hartz 4. Mit Hilfe von Google.de bin ich auf euer Forum gestoßen und möchte mir hier gerne einige Tipps und Anregungen einholen.


Worum geht es?
Ich bin nun fast 22 Jahre alt und habe Abitur mit einem Durchschnitt von 1,9. Nach dem Abitur habe ich einige Zeit Musikunterricht an einer Musikschule für Klavier, Keyboard und Orgel gegeben und dort nebenbei einige Kompositionen geschrieben. Zwischenzeitlich haben sich meine Eltern getrennt und die Scheidung wurde nun vor einigen Monaten vollzogen. Da mein Vater das Haus verkaufen musste und ich bei meiner Mutter nicht wohnen kann, habe ich beschlossen in eine andere/fremde Stadt zu ziehen und fange hier von Grund auf neu an. Ab August/September 2010 werde ich ein Musikstudium beginnen und bis dato beziehe ich leider Hilfe vom Staat.


Seit 01. Februar 2010 bis voraussichtlich 31. Juli bekomme ich ALG2/Hartz 4. Nebenbei möchte ich aber immer noch Musikunterricht geben. Alle Anfragen bei der Musikschule in der Stadt laufen bereits auf Hochtouren und zugleich strebe ich an, Werbung für Unterricht in meiner privaten Wohnung zu machen. Aber alles braucht eben so seine Zeit, da ich mir hier in der neuen Stadt auch erst mal einen „Namen“ machen muss.


Und wo ist nun das Problem?
Das Problem ist, dass ich am Freitag mein Schreiben der Arge über eine Sanktion erhalten werde, da ich meine Arbeitsstelle gekündigt habe. Allerdings tat ich dies aus Sicherheitsgründen zum Schutz meiner eigenen Person!


Im Januar 2010 beantragte ich mir ALG2/Hartz 4 welches auch 3 Wochen später anstandslos bewilligt wurde. Mitte Februar 2010 bekam ich dann einen Termin bei der Arge, da man mir ein Jobangebot unterbreiten wollte. Im Vorfeld hatte ich aber schon angekündigt, dass ich schnellstmöglich etwas in der Musik machen werde. Also ging ich bei dem Termin fest davon aus, dass man mir in dieser Sache entgegenkommen wollte.


Leider war dem nicht so! Man legte mir damals eine EGV auf den Tisch welche ich noch vor Ort unterzeichnen musste. Sollte ich dies nicht machen, wäre es ein Grund zur Sanktion, sodass ich so gesehen unterzeichnen musste! Zudem hatte ich aber auch keine Chance, mir die EGV komplett durchzulesen. Eine Abschrift dieser EGV bekam ich 3 Wochen später via Post zugesandt.


Zurück zu dem Termin: Ich saß nun also bei der Sachbearbeiterin im Büro und diese sagte mir, ich werde (!) nächsten Montag in einem Altenpflegeheim als Haustechniker arbeiten. Über die Bezahlung sagte man mir nichts. Man teilte mir mit, dass ich am Montag 8.00 Uhr zu erscheinen habe! Gut, ich ging dort hin und fing mit meiner mir zugeteilten Arbeit an.


Einige Wochen später wurde ich von manchen Mitarbeitern gefragt, warum ich denn so viel Gehalt bekomme. Ich bekam eben nur meine Miete, die Grundsicherung (351,00 Euro) und 581,41 Euro dafür, dass ich in diesem Altenpflegeheim arbeite. Die Mitarbeiter sagten mir dann erstaunt, dass die Arge mir zu viel Leistungen zahlen würde und ich dort jede Woche eine Bescheinigung darüber abgeben muss, wie viel ich gearbeitet habe (eine Art Stunden/Wochenzettel).


Über diese ganzen Informationen war ich dann erstmal sehr erschrocken und somit hatte ich mir für den nächsten Tag frei genommen um mir einen Termin bei der Arge zu holen. Als ich am nächsten Tag dann zur Arge gefahren bin, wollte ich von meiner Sachbearbeiterin gerne wissen was nun Sache ist. „Was verdiene ich genau?“ „Welche Nachweise muss ich erbringen?“ „Um welchen Satz werden meine Grundleistungen bei dieser Arbeitsstelle gekürzt?“


Meine Sachbearbeiterin ist etwas labil und hat sehr wenig Selbstbewusstsein was sich daran bemerkbar macht, dass ihr schnell die Argumente ausgehen und sie nicht mehr weiß was sie machen soll = Sanktion bzw. ungerechte Behandlungsweise.


Auf meine Fragen konnte sie mir keine Antworten geben, da sie es selbst nicht genau wüsste. Ich müsste dazu einen Termin in der Leistungsabteilung machen. Als ich sie darum gebeten hatte mir einen zu machen (das wird sie ja wohl hinbekommen) meinte sie auch hier: „Nein, das kann ich leider nicht. Das müssen sie selbst machen.“ OMG, mir ist da fast die Hutschnur geplatzt, dennoch blieb ich äußerlich ruhig und bestimmt.


Ich bin dann erstmal wieder nach Hause gefahren und habe mich dann mit dem Altenpflegeheim in Verbindung gesetzt, dass ich mein dortiges Arbeitsverhältnis auflösen werde. Es ist eben zu meiner eigenen Sicherheit und das konnte die Chefin des Altenpflegeheims sehr gut nachvollziehen. Niemand kann mir bei der Arge (zumindest meine Sachbearbeiterin nicht) sagen, was nun genau Sache ist. Nachher bekomme ich böse Schreiben in mein Haus in dem man eine Rückzahlung von mir erwartet, da man mir zu viel Leistungen gezahlt hat oder was? Nein, so geht das nun mal nicht! Ich möchte – egal was ich mache – bei allen Dingen im Leben eine vernünftige Auskunft darüber haben, was ich bekomme und was ich machen muss. Ich bin keines Wegs faul oder doof, doch so geht es eben nicht! Ich fange sofort wieder im Altenpflegeheim an, aber eben nur dann wenn diese Dinge geklärt wurden.


Nun kommt das Problem:
Meine Sachbearbeiterin rief mich heute an und sagte mir, dass sie heute meine Kündigung (ich hatte vor fast 2 Wochen gekündigt) erhalten hat. Sie wird aufgrund Dessen eine Sanktion veranlassen. Wie hoch diese sein wird konnte sie mir am Telefon aber nicht sagen – wie sollte es auch anders sein. Sie ist der Meinung, ich kenne die Folgen und die Rechtsbelehrungen und weiß genau, dass ich nicht einfach kündigen kann. Doch wann und wo wurde ich belehrt? Ich konnte mir noch nicht mal die EGB durchlesen und bekam diese erst nach 3 Wochen via Post zugesandt. Sie selbst kann mir meine – für mich normale – Fragen nicht beantworten. Hinzu kommt, dass mir die EGV aufgezwungen wurde. Meine Sachbearbeiterin wusste am Telefon schon nicht mehr was sie sagen sollte, da ich wohl so in Grund und Boden geredet hatte, dass sie einfach auflegte. Aber ich versichere: Ich habe in diesem Telefonat keine Schuldzuweisung betrieben und ich bin stets sachlich und beim Thema geblieben.


Die Frage ist nun eben die, wie man am besten auf solch eine Sanktion reagiert. Leider habe ich keine Ahnung über die ALG2/Hartz 4 Gesetzte da ich noch nie etwas mit ALG2/Hartz 4 zu tun hatte. Ich werde aber nochmals bei Google.de suchen, erhoffe mir hier dennoch einige Antworten. Google.de sagte mir bislang folgendes:


Eine Sanktion kann nicht durchgeführt werden, wenn man den Kunden vorher nicht über die Folgen und Rechte belehrt. Genau dies ist bei mir der Fall. Doch wer sitzt am längeren Hebel? Ich hatte dort auch noch von einer Frau gelesen die mit der Arge vor Gericht ging, da die Arge ihr eine 70m² Wohnung für 420,00 Euro ablehnte, eine 45m² Wohnung für 490,00 Euro allerdings zustimmte. Einfach nur Schwachsinn! Natürlich bekam die Frau Recht zugesprochen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #2  
Alt 28.04.2010, 20:17
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wer hier labil ist, fragt sich...

Zitat:
Einige Wochen später wurde ich von manchen Mitarbeitern gefragt, warum ich denn so viel Gehalt bekomme. Ich bekam eben nur meine Miete, die Grundsicherung (351,00 Euro) und 581,41 Euro dafür, dass ich in diesem Altenpflegeheim arbeite. Die Mitarbeiter sagten mir dann erstaunt, dass die Arge mir zu viel Leistungen zahlen würde und ich dort jede Woche eine Bescheinigung darüber abgeben muss, wie viel ich gearbeitet habe (eine Art Stunden/Wochenzettel).
Die Aufnahme der Erwerbstätigkeit und der Lohnzufluss wurde also nicht angezeigt. Und dass trotz der Tatsache, dass ein Abiturient sicherlich des Lesens mächtig ist und den Satz unter jedem Bescheid und jeden Antrag, dass Veränderungen, insbesondere in den Einkommensverhältnissen, unverzüglich anzuzeigen sind. Nun, da hoff ich doch, man belohnt dich mit einer netten Betrugsanzeige!

Zitat:
Auf meine Fragen konnte sie mir keine Antworten geben, da sie es selbst nicht genau wüsste. Ich müsste dazu einen Termin in der Leistungsabteilung machen. Als ich sie darum gebeten hatte mir einen zu machen (das wird sie ja wohl hinbekommen) meinte sie auch hier: „Nein, das kann ich leider nicht. Das müssen sie selbst machen.“ OMG, mir ist da fast die Hutschnur geplatzt, dennoch blieb ich äußerlich ruhig und bestimmt.

Ist ja wohl logisch. Du kannst doch den Müller auch nicht fragen, wie der Bäcker seine Brötchen backt. So und nicht mehr sind nämlich Vermittlung und Leistung miteinander verflochten. Die Vermittlerin muss keine Ahnung haben, was die Vermittlung braucht und wie sie rechnet. Dann wäre sie nämlich keine Vermittlerin sondern eine Leistungssachbearbeiterin. Sie ist aber nunmal Vermittlerin. Und zur Terminvergabe: Sorry, du kannst ja wohl kaum zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt gehen und von dem verlangen, dass er für dich einen Termin beim Augenarzt macht! Das ist weder Aufgabe der Vermittlerin noch hat die den Zugriff auf irgendwelche Termine der Leistung! Dafür gibt es entsprechendes Personal (Eingangszone, Servicecenter)! Also ehrlich, mir platzt eher die Hutschnur, wenn ich so einen Stuss lese.

Zitat:
Ich bin dann erstmal wieder nach Hause gefahren und habe mich dann mit dem Altenpflegeheim in Verbindung gesetzt, dass ich mein dortiges Arbeitsverhältnis auflösen werde. Es ist eben zu meiner eigenen Sicherheit und das konnte die Chefin des Altenpflegeheims sehr gut nachvollziehen. Niemand kann mir bei der Arge (zumindest meine Sachbearbeiterin nicht) sagen, was nun genau Sache ist. Nachher bekomme ich böse Schreiben in mein Haus in dem man eine Rückzahlung von mir erwartet, da man mir zu viel Leistungen gezahlt hat oder was? Nein, so geht das nun mal nicht! Ich möchte – egal was ich mache – bei allen Dingen im Leben eine vernünftige Auskunft darüber haben, was ich bekomme und was ich machen muss. Ich bin keines Wegs faul oder doof, doch so geht es eben nicht! Ich fange sofort wieder im Altenpflegeheim an, aber eben nur dann wenn diese Dinge geklärt wurden.
Witzig. Brauchst du jemanden, der dich ans Händchen nimmt und durchs Leben führt oder wie hattest du dir dein weiteres Leben als Teil einer BILDUNGSELITE vorgestellt? Wenn heute 1. April wäre, würd ich meinen, hier will uns jemand veralbern. So aber bin ich wieder mal am rätseln, ob die Jugend heutzutage lebensuntüchtig geboren oder lebensuntüchtig erzogen wird.

Die Vermittlerin hat dich an die Leistung verwiesen, du warst zu faul, dir dort einen Termin zu holen, aber den Job kannst du kündigen, das bekommst du auf die Reihe. Wow. Du bist echt gut. Wie was das mit "ich bin nicht faul und dumm"?! Meine ehrliche Meinung dazu möchtest du bestimmt nicht hören...

"Zur eigenen Sicherheit". Jepp, man ist schon auf der wesentlich sicheren Seite, wenn man seine Arbeit kündigt. Das sollten mal alle Mitarbeiter des Amtes machen. Dann bekommst du zwar keine Sanktion mehr, aber unter Garantie auch kein Geld... So einen Blödsinn, dass man "zur Sicherheit" den Job kündigt, weil man das Geld ja ggf. angerechnet bekommt und dann -weil man zu blöd war, den Job zu melden - eine Rückforderung bekommt: auf so eine Idee muss man erstmal kommen. Da gehört echt Intellligenz dazu...

Zitat:
Meine Sachbearbeiterin rief mich heute an und sagte mir, dass sie heute meine Kündigung (ich hatte vor fast 2 Wochen gekündigt) erhalten hat. Sie wird aufgrund Dessen eine Sanktion veranlassen. Wie hoch diese sein wird konnte sie mir am Telefon aber nicht sagen – wie sollte es auch anders sein. Sie ist der Meinung, ich kenne die Folgen und die Rechtsbelehrungen und weiß genau, dass ich nicht einfach kündigen kann. Doch wann und wo wurde ich belehrt?
Tja, Haselschnäuzchen... Schlechte Meldung: Du hast SELBST GEKÜNDIGT. Das heißt, du erfüllst einen SPERRZEITTATBESTAND. Und das bedeutet, dass du eine Sanktion nach § 31, Abs. 4 Nr. 3b SGB II bekommen wirst. Und das ist einer der wenigen Sanktionstatbestände, der KEINER VORHERIGEN Rechtsfolgebelehrung bedarf... Schön, gell? Armes Haselschnäuzchen....

Zitat:
Eine Sanktion kann nicht durchgeführt werden, wenn man den Kunden vorher nicht über die Folgen und Rechte belehrt. Genau dies ist bei mir der Fall.
Nö, das ist bei dir eben nicht der Fall.

Zitat:
Doch wer sitzt am längeren Hebel?
Das merkst du schon noch....

Das wird jedenfalls lustig für dich. Rückforderung wegen nicht angegebenem Einkommen, Bußgeld oder Betrugsanzeige wegen Verschweigens der Arbeitsaufnahme und jetzt auch noch eine schöne Sanktion von 100% des Regelsatzes (du bist ja U25) für 3 Monate. Das hast du prima gemacht... Du kannst stolz auf dich sein.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #3  
Alt 28.04.2010, 21:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 2
Standard

Was bist Du denn bitte für ein Spinner?! Heute irgendwie mit dem falschen Fuß aufgestanden?

Ich wollte mir einfach mal einige Tipps einholen und hier nicht angemacht und für dumm erklärt werden. Du stellst mich hier an die Wand als wenn ich an allem Schuld bin. Das kannst Du mit jemand anderen machen aber nicht mit mir, da verstehen wir uns wohl?!

Wie ich bereits sagte, kenne ich mich mit dem H4-Gesetzt nicht sonderlich gut aus, da es auch nur bis August als Überbrückung gedacht ist. Nun befasse ich mich dennoch mehr damit, um nicht ganz auf die Nase zu fallen! Das Jobangebot kam doch direkt von der Arge und ich gehe mal davon aus, dass die genau wussten was ich dort verdienen werde. Das hat mit einer Betrugsanzeige nichts zu tun. Hier wurde niemand betrogen, zumal die Schuld nicht mal festgestellt ist.

Grundsätzlich habe ich eine schlechte Sachbearbeiterin, die sehr sehr schnell aus dem Konzept kommt. Wie soll ich mich mit so einem Menschen denn einigen? Sollte man nicht "zusammen" eine Lösung finden? Nein, man wird einfach "irgendwo "hineingesteckt und gut...

Die Sicherheit des Kündigends war damit gedacht, dass ich mich vor einer weiteren erhöhten Rückzahlung schütze, sollte diese auf mich zukommen. Der Tatbestand der Sperrzeit ist nicht erfüllt. Da ich nicht ausreichend, konkret als auch vollständig über die Folgen belehrt wurde, ist eine Sanktion rechtswidrig. Hierzu gibt es aber auch ein "neues" Gesetzt als auch eine SG-Entscheidung. Warum also ist es bei mir nicht das Fall, wie Du selbst geschrieben hast?! Das erkläre nun erstmal.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #4  
Alt 28.04.2010, 21:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Du hast doch eine EGV unterschrieben und da dürfte drinstehen, daß eine Sanktion folgt, wenn Du ohne Grund eine Arbeit hinschmeißt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #5  
Alt 28.04.2010, 21:58
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Also nochmal, für ganz Doofe:

Man bietet dir eine Arbeit an. Ob du den Job bekommst und was du da verdienst: stand auf dem Tisch der Vermittlerin vielleicht eine Wahrsagerkugel? Was man ohne Wahrsagerkugel aber sagen kann, ist, dass unter JEDEM deiner Bescheide und unter JEDEM deiner Anträge steht, dass DU VERÄNDERUNGEN ANZUZEIGEN HAST! DU und NIEMAND ANDERS.
Soviel zu Betrug und Rückforderung. Das wird kommen, verlass dich drauf.

Schlechte Sachbearbeiterin? Immer noch nicht kapiert, dass du einen Müller nunmal nach danach fragen kannst, wie der Bäcker seine Brötchen backt?! Eine Vermittlerin vermittelt dir Arbeit und das wars. Das ist der Job. Alles andere ist deine Sache und ggf. die der Leistungsabteilung. Nicht mehr und nicht weniger. Sie hat dir den Job vermittelt, sie hat ihre Arbeit GUT gemacht!

Ein Sperrzeittatbestand ist nicht erfüllt? Sag mal, verstehst du eigentlich, was man dir schreibt? Wenn DU SELBST EINE ARBEIT KÜNDIGST, DANN GIBT ES EINE SPERRZEIT, OHNE DASS ES EINER RECHTSFOLGENBELEHRUNG BEDARF!!! Und beim ALG 2 führt das über § 31 Abs. 4 Nr. 3b SGB II eben zu einer Sanktion, auch wenn eine Sperrzeit nicht eintritt, weil kein ALG 1 Anspruch besteht.

Also quatsche noch zwanzigmal von "wurde nicht belehrt", es wird niemanden interessieren. Weil bei der Sanktionsnorm nunmal KEINE Rechtsfolgenbelehrung notwendig ist. Tja, blöd gelaufen, mein Guter.

Aber du bist ja schlaues Bürschchen, du hast doch Abi. Lies selbst:

§ 144 SGB III (Auszug)

(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn

1.der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),

Steht das was von "trotz Belehrung über die Rechtsfolgen"?! NEIN!

Und zur Sanktion:

§ 31 SGB II (Auszug)

4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend

1. bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert hat, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,

2. bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der trotz Belehrung über die Rechtsfolgen sein unwirtschaftliches Verhalten fortsetzt,

3. bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,

a) dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit den Eintritt einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat oder

b) der die in dem Dritten Buch genannten Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit erfüllt, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

Nichts mit "trotz Belehrung über Rechtsfolgen" in Absatz 4 Nr. 3b... Ach, wie schade aber auch...

Ich sag doch: dumm gelaufen. Für dich. Weil: Dümmer gings nimmer...

And btw: Den "Spinner" kannst du dir schenken. Wer das ist, ist doch wohl bewiesen...

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #6  
Alt 28.04.2010, 21:59
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

@ Vegas: Ist doch gar nicht nötig. Dazu gibt es § 31 Abs. 4 Nr. 3b.. Es bedarf keiner Belehrung.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #7  
Alt 29.04.2010, 08:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 678
Standard

Zitat:
Zitat von DerMusiker Beitrag anzeigen
Der Tatbestand der Sperrzeit ist nicht erfüllt. Da ich nicht ausreichend, konkret als auch vollständig über die Folgen belehrt wurde, ist eine Sanktion rechtswidrig.
Wie solltest du auch konkret belehrt werden, wenn du die Arbeitsaufnahme nicht mitgeteilt hattest Witzig!

Zitat:
Das Jobangebot kam doch direkt von der Arge und ich gehe mal davon aus, dass die genau wussten was ich dort verdienen werde. Das hat mit einer Betrugsanzeige nichts zu tun.
Sie haben dir das Angebot zugeschickt - wie vermutlich 50 anderen Arbeitslosen auch. Aber es ist DEINE Aufgabe, mitzuteilen, ob es geklappt hat!! Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten ... Belehrung steht zB unter deinem Bescheid!

Und dass es zunächst zu einer Rückforderung kommt, weil du das Einkommen nicht mitgeteil hast, ist ja logisch. Aber durch die Freibeträge für Erwerbseinkommen hättest du auf Dauer unterm Strich mehr Geld gehabt als wenn du "nur" ALG II bekommst. Nun hast du weder Einkommen noch ALG II wg der Sanktionen um 100 % der Regelleistung - na, da hat sich die Kündigung aber "gelohnt", was?
__________________
Vernünftige Menschen suchen Lösungen.
Die anderen den Schuldigen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #8  
Alt 29.04.2010, 19:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
@ Vegas: Ist doch gar nicht nötig. Dazu gibt es § 31 Abs. 4 Nr. 3b.. Es bedarf keiner Belehrung.

Turtle
Ich weiß. Ich wollte damit ja nur sagen, daß er nicht behaupten kann, er wußte von nichts.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #9  
Alt 29.04.2010, 20:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 418
Standard

Zitat:
Ich bin nun fast 22 Jahre alt und habe Abitur mit einem Durchschnitt von 1,9.
Himmel hilf!Das unser Bildungsniveau so tief gesunken ist,war mir bisher nicht klar.
Bin ich froh das ich nicht auf Leute wie diesen Musikus angwiesen bin um Rente zu erhalten,denn da sieht es wohl rabenschwarz aus in der Zukunft.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #10  
Alt 29.04.2010, 20:22
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Also mir ist das schon lange klar. Spätestens seit dem Zeitpunkt als mir eine fertig ausgebildete Grundschullehrerin ein Blankoausfertigung ihrer Bewerbungsunterlagen einreichte, war mir klar, dass, wenn unsere Kinder von solchen Personen unterrichtet werden, da nix bei rauskommen kann. Seitdem durchläuft mein Sohn neben der normalen Schulform auch noch Privatunterricht (bei Mama). Nee, ehrlich, ich hatte es ja vorher schon geahnt, aber als ich die Bewerbung sah... Au Backe...

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
110% Sanktion, Kein Darlin, Strom evtl. Gespert Onkelz Hartz IV 4: U 25 25 27.04.2010 18:38
plötzlich sanktion lanlady Hartz IV 4 - ALG II 2 12 02.06.2009 02:56
Sanktion werend Maßnahme DarkSpy Hartz IV 4: U 25 5 27.01.2009 08:43
Hilfe 2te Sanktion und will umziehen. bitter Hartz IV 4 - ALG II 2 6 20.12.2008 22:00


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:50 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0