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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, Wird über den Antrag schon entschieden bevor man das Mietangebot der Wohnung abgegeben hat ? Bin Ü25. Der Auszug ist ja Voraussetzung für den Bescheid. Aber den Bescheid will der Vermieter sehen. Und dann kann er die Wohnung nicht frei halten. Können dann die Sachbearbeiter den Bescheid auch kurzfristig ausstellen ? Gruß Manuel |
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#2
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| musst zuerst den Antrag auf Umzug stellen, wenn der genehmigt wurde, also die Kostenübernahme bestätigt, kannst du dir vom Vermieter ein Angebot holen. Damit musst du dann wieder zum Amt und die müssen dann die Wohnung für angemessen halten und du kannst ausziehen. Alles was du vor der Bestätigung vom Amt machst musst du selber zahlen. Habe das Ganze gerade durch. |
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#3
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| Hallo, sehe ich das richtig dass die Genehmigung zum Umzug und der Bescheid zwei verschiedene Dinge sind ? Ich habe ein Zusatzblatt KdU. Soll ich dort die Adresse meiner Eltern angeben oder die des Mietangebots wenn es geprüft wurde ? Gruß Manuel |
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#4
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| Alles was du jetzt ausfüllst bezieht sich auf die Wohnung deiner Eltern. Auch hier steht dir anteilig eine Zahlung zur Miete zu. Nach deinem Auszug stellst du dann einen Änderungsantrag. Du wirst noch eine Menge Unterlagen deiner Eltern einreichen müssen, da ihr eine Haushaltsgemeinschaft seid aber da gibt dir das Amt eine Liste. Es wird nach Abgabe des Antrages auf H4 und Umzug ca. 2-3 Wochen dauern bis alles durch ist. Sobald du die Genehmigung hast, kannst zu einem Vermieter gehen und dir ein Angebot holen. Bei mir steht in der Genehmigung drin, dass ich mit einem angemessenen Angebot zur Arge gehen soll und dann wird weiter entschieden ob ich die Wohnung nehmen darf. Dann erst kann ich den Mietvertrag unterschreiben. LG Nici |
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