Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.02.2010, 15:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 19
Standard erleichterte Bedingungen 58er-Regelung

Guten Tag.
Ich bekomme zurzeit Arbeitslosengeld 2 und wurde letztes Jahr 61 Jahre alt. Ich besitze nicht die deutsche Staatsangehörigkeit sondern eine Unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Bei der ARGE wurde mir vorgeschlagen die 58er-Regelung zu unterschreiben.

Meine Frage:
Wo sind die Vor- und Nachteile der 58er-Regelung?
Was meint Ihr, soll ich die 58er-Regelung unterschreiben?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.02.2010, 15:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 509
Standard

Ich bin verwirrt. Die 58-Regelung ist meines Wissens nach bereits seit 2 Jahren unwiederruflich ausgelaufen.
Ich würde daher genau prüfen, was da unterschrieben werden soll...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.02.2010, 17:42
Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 82
Standard

Soweit die Regelvoraussetzungen auf Inanspruchnahme der 428er-Regelung schon vor dem 01.01.2008 erfüllt wurden, dann kann die Inanspruchnahme meines Wissens auch heute noch angeboten werden.

Genau heißt es ja in § 428(1) S.3 SGBIII:
"Vom 1. Januar 2008 an gilt Satz 1 nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist und der Arbeitslose vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat."

Ein endgültiger Ausschluß für "neue Altfälle" ist da m.W. nicht vorgesehen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 12.02.2010, 06:08
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
Standard

Zitat:
Zitat von ichbin24 Beitrag anzeigen
Meine Frage:
Wo sind die Vor- und Nachteile der 58er-Regelung?
Was meint Ihr, soll ich die 58er-Regelung unterschreiben?
Der Vorteil besteht darin, dass man nicht mehr nach Arbeit suchen muss und 17 Wochen im Jahr ortsabwesend sein darf (muss aber trotzdem gemeldet werden). Der Nachteil besteht darin, dass man zu dem Zeitpunkt, zu dem man Anspruch auf ungeminderte Rente hat, diese auch nehmen muss, auch wenn sie niedriger als Alg II ist. Da aber heute kaum noch einer vor 65 Anspruch auf ungem. Rente hat, ist dieser Nachteil in der Praxis unrelevant.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 15.03.2010, 20:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Südbayern
Beiträge: 10
Standard Ortsabwesenheit in der ´"58er-Regelung"

Da hätte ich mal eine Frage an den Moderator Gerald:

Ich habe einen Bekannten, der im ALG II-Bezug (mit besagter 58er-Regelung) steht, im April 65 Jahre alt wird und dann zum 1. Juni in die Altersrente - daher auch ohne Abschläge - geht.
Er übt derzeit noch einen 400 Euro-Job aus, natürlich gemeldet und zu der üblichen Anrechnung auf sein ALG II.
Nun möchte er im April für drei Wochen (diese Reise kann er nur in diesem Monat antreten) verreisen. 17 Wochen könnte er ja rein theoretisch ohnehin. Bezüglich seiner geringfügigen Nebentätigkeit bekommt er die drei Wochen.
Nun meine Frage:
Muss er sich denn noch zusätzlich bei der ARGE abmelden, da er dort ohnehin keinen Verpflichtungen mehr nachzukommen braucht?
Sein Arbeitgeber gibt ihm doch die drei Wochen frei, das sollte eigentlich reichen. Und im Juni ist er ohnehin raus aus dem Leistungsbezug.

Gruß, Karina
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 15.03.2010, 20:43
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Er ist doch 1945 geboren, wieso erst Juni? Er hat Anspruch bis zur Vollendung des 65. LJ, demnach wird sein ALG 2 genau zu dem Tag, an dem er 65 wird, eingestellt, also im April.

Daher dürfte der April eine äußerst ungünstige Zeit zum Verreisen sein, da er ggf. für die Zeit zwischen ALG 2 und Rente einen Antrag auf Grundsicherung stellen muss.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 16.03.2010, 19:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Südbayern
Beiträge: 10
Standard ALG-II Bezug bis zur Rente

da scheine ich was falsch mitbekommen zu haben, müsste nochmal nachfragen.
Danke für Deine Antwort

Karina
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
58er Regelung tiada Hartz IV 4 - ALG II 2 7 14.02.2010 13:22
58er Regelung bei Umzug mitnehmen? Softwareguru Hartz IV 4 - ALG II 2 2 09.12.2009 10:27
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) 58er Regelung und HartzIV Michael47 Ehegattenunterhalt 1 09.11.2009 08:37
58er Regelung und trotzdem HartzIV? dragonson Hartz IV 4 - ALG II 2 4 16.07.2009 16:22
58er Regelung nach erneuter Arbeit Dendemann Arbeitslosengeld I - ALG 1 3 15.04.2009 22:51


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:48 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0