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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo liebe Mitglieder dieses Forums! Seit Februar 2012 bin ich nicht mehr im ALG II Bezug. Ich übe seit längerer Zeit einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob sowie einen 400€ Job aus (bei dem jedoch nur unregelmäßig Arbeit anfällt ergo unregelmäßig Einkommen erzielt wird). Nun habe ich von meinem Hauptjob die Lohnzahlung für Januar 2012 erst am 01.02.2012 auf dem Konto gehabt. Von meinem Nebenjob gab es keine Lohnzahlung. Abgemeldet bin ich (freiwillig) zum 31.01.2012 (habe auch schon die Abmeldung erhalten). Da ich nun also im Januar KEINERLEI Einkommen hatte (wie gesagt, Geld vom Hauptjob für Januar 2012 ging erst am 01.02.2012 auf meinem Konto ein, laut Arbeitsvertrag hat der Arbeitgeber auch bis zum 03. eines Monats Zeit damit), wie sieht es nun mit der Nachzahlung von Seiten des JobCenters aus (diese haben pauschal mein Einkommen vom Hauptjob sowie ein fiktives Einkommen aus dem Nebenjob als Gesamteinkommen berücksichtigt)? Gilt im Allgemeinen das Zuflussprizip? Was ja dann bedeuten würde, dass ich den vollen Regelsatz plus KdU für Januar 2012 nachgezahlt bekommen müsste? Oder täusche ich mich? Herzlichen Dank für Eure Hinweise, Auskünfte vom Nicht-Mehr-ALGII-Bezieher. Grüße Chris |
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#2
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| Du schreibst selber, dass du ab Februar aus dem Alg2-Bezug abgemeldet bist und paar Sätze später fragst du, ob dir für Januar noch Alg2 zusteht?? Hast du denn Ende Dezember/Anfang Januar nicht das Alg2 für Januar bekommen?
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Es gilt das Zuflußprinzip. Wenn man Dir pauschal im Januar Lohn angerechnet hat, der da aber nicht zugeflossen ist, dann muß das korrigiert werden.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#4
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| Ich habe bis zum 31.01.2012 ALG II (ergänzend, da 2 Jobs vorhanden, wie beschrieben) bezogen. Es wurde immer mein Gehalt von dem Hauptjob (welches fest ist) sowie ein fiktives Einkommen aus dem 400€ Job als Gesamteinkommen herangezogen (nachträglich habe ich dann mal Geld zurückzahlen müssen, mal wurde mich welches nachgezahlt / war recht konfus, da der 400€-Job eben nicht regelmäßig Einnahmen gebracht hat, Einsätze nur nach Bedarf des Arbeitgebers stattfanden). Für Januar 2012 habe ich natürlich Ende Dezember ALG II Geld erhalten (unter 50€), jedoch, nochmals, habe ich im Januar KEINEN LOHN bekommen, sondern diesen (für Januar, Hauptjob / im Nebenjob kam es aufgrund keiner Einsätze zu keinem Einkommen) erst am 01.02.2012 auf meinem Konto gehabt. Sollte das Zuflussprinzip gelten (und dies war eigentlich meine Frage), so müsste ich ja für Januar 2012 den vollen Regelsatz plus KdU erhalten. Wie dem auch sei, in den nächsten Tagen werde ich Post vom JobCenter,eine Nachricht diesbezüglich erhalten. Nochmals, DANKE! Grüße |
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