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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ein ALG II Empfänger, der zur zeit eine Qualifizierungsmaßnahme mit MAE macht, erwartet in diesem Jahr eine Erbschaft zwischen 5.000 bis 10.000 €. Diese Erbschaft müsste er ja sicherlich zur Deckung seines Bedarfes einsetzen. Gibt es Möglichkeiten, das Geld sofort nach Erhalt in z.B. eine Altersvorsorge umzuwandeln, damit er das Geld nicht als Einkommen einsetzen muss? wenn ja welche genau? |
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#2
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| Nein, gibt es nicht. Sobald das Geld geerbt wird, ist es als Einkommen anzurechnen. Man kann es ja erst anlegen wenn man es hat. Und wenn man es hat, ist es bereits zugeflossenes Einkommen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| ich habe doch aber irgendwo gelesen, das während eines laufenden Leistungsbezuges erworbenes Vermögen in eine private Altersvorsorge umgeschichtet werden darf. Das kann doch nicht völlig falsch sein oder? |
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#4
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| Ja natürlich darfst Du Vermögen in Altersvorsorge umwandeln. Das Erbe ist aber EINKOMMEN, kein Vermögen! Vermögen ist das, was Du bei Antragstellung bereits hattest. Einkommen ist das, was Dir während des Leistungsbezugs wertmässig zufließt.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| also siehst du auch keine Möglichkeit, Betrug ausgeschlossen, die Erbschaft zu sparen? natürlich könnte er sich Arbeit suchen, aber es wäre auch schade die Qualifizierungsmaßnahme kurz vor Beendigung abzubrechen und außerdem schwierig für jemanden aus seinem Personenkreis eine Beschäftigung zu finden. |
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#6
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#7
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| Es wurde alles gesagt. Einkommen ist, was man während des Leistungsbezuges wertmäßig dazu erhält. Ergo ist das Erbe Einkommen und es ist als einmalige Einnahme anzurechnen. Mehr gibt es dazu nun wahrlich nicht zu sagen. Turtle |
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#8
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| wie kommt dann aber das zustande? Hartz IV Urteil: Erbschaft ist Vermögen Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4 |
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#9
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| Veralbern kann ich mich alleine. Du hast doch selbst den Link zu diesem anderen Forum gesetzt und konntest doch wohl in dem Thread dort nachlesen, dass es sich um die Mindermeinung eines popeligen kleinen Sozialgerichts handelt, welche wohl noch nichtmal rechtskräftig ist, weil es nämlich unter AZ L7 AS 80/07 noch beim LSG NRW anhängig ist. Turtle |
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#10
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| ja ok, während weiterer Recherche glaube ich jetzt auch, dass das wohl die absolute Ausnahme ist (wenn überhaupt rechtskräftig). Dann schließen wir den Thread jetzt hier, obwohl ich vielleicht noch eine kleine Möglichkeit gefunden habe... "Wer allerdings keine Erbstreitigkeiten zu erwarten hat und dessen Bewilligungszeitraum von in der Regel sechs Monaten sich dem Ende neigt, sollte im Hinblick auf das zu erwartende Erbe keinen neuen Alg II-Antrag stellen. Fällt dann das Erbe in die aufgrund eines fehlenden Antrags (§ 37 SGB II Antragserfordernis) leistungsfreie Zeit und ist mindestens ein ganzer Monat seit dem letzten Leistungsbezug vergangen, so gilt die Erbschaft analog der BSG-Entscheidungen zur Steuererstattung als Vermögen." |
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