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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 13.01.2009, 20:25
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Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 33
Standard Erbschaft in Altersvorsorge umwandeln?

Ein ALG II Empfänger, der zur zeit eine Qualifizierungsmaßnahme mit MAE macht, erwartet in diesem Jahr eine Erbschaft zwischen 5.000 bis 10.000 €.
Diese Erbschaft müsste er ja sicherlich zur Deckung seines Bedarfes einsetzen. Gibt es Möglichkeiten, das Geld sofort nach Erhalt in z.B. eine Altersvorsorge umzuwandeln, damit er das Geld nicht als Einkommen einsetzen muss? wenn ja welche genau?
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  #2  
Alt 13.01.2009, 20:27
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Nein, gibt es nicht. Sobald das Geld geerbt wird, ist es als Einkommen anzurechnen. Man kann es ja erst anlegen wenn man es hat. Und wenn man es hat, ist es bereits zugeflossenes Einkommen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 13.01.2009, 20:33
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Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 33
Standard

ich habe doch aber irgendwo gelesen, das während eines laufenden Leistungsbezuges erworbenes Vermögen in eine private Altersvorsorge umgeschichtet werden darf. Das kann doch nicht völlig falsch sein oder?
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  #4  
Alt 13.01.2009, 20:36
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Ja natürlich darfst Du Vermögen in Altersvorsorge umwandeln. Das Erbe ist aber EINKOMMEN, kein Vermögen! Vermögen ist das, was Du bei Antragstellung bereits hattest. Einkommen ist das, was Dir während des Leistungsbezugs wertmässig zufließt.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 13.01.2009, 20:52
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Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 33
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also siehst du auch keine Möglichkeit, Betrug ausgeschlossen, die Erbschaft zu sparen? natürlich könnte er sich Arbeit suchen, aber es wäre auch schade die Qualifizierungsmaßnahme kurz vor Beendigung abzubrechen und außerdem schwierig für jemanden aus seinem Personenkreis eine Beschäftigung zu finden.
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  #6  
Alt 13.01.2009, 21:42
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Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 33
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@mandy: was hältst du von dieser Diskussion?

Erben als hartz 4 Empfänger - Hartz IV / ALG II
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  #7  
Alt 13.01.2009, 23:08
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Es wurde alles gesagt. Einkommen ist, was man während des Leistungsbezuges wertmäßig dazu erhält. Ergo ist das Erbe Einkommen und es ist als einmalige Einnahme anzurechnen.

Mehr gibt es dazu nun wahrlich nicht zu sagen.

Turtle
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  #8  
Alt 13.01.2009, 23:28
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Beiträge: 33
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wie kommt dann aber das zustande?

Hartz IV Urteil: Erbschaft ist Vermögen Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4
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  #9  
Alt 13.01.2009, 23:46
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Veralbern kann ich mich alleine. Du hast doch selbst den Link zu diesem anderen Forum gesetzt und konntest doch wohl in dem Thread dort nachlesen, dass es sich um die Mindermeinung eines popeligen kleinen Sozialgerichts handelt, welche wohl noch nichtmal rechtskräftig ist, weil es nämlich unter AZ L7 AS 80/07 noch beim LSG NRW anhängig ist.

Turtle
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  #10  
Alt 13.01.2009, 23:54
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Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 33
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ja ok, während weiterer Recherche glaube ich jetzt auch, dass das wohl die absolute Ausnahme ist (wenn überhaupt rechtskräftig). Dann schließen wir den Thread jetzt hier, obwohl ich vielleicht noch eine kleine Möglichkeit gefunden habe...

"Wer allerdings keine Erbstreitigkeiten zu erwarten hat und dessen Bewilligungszeitraum von in der Regel sechs Monaten sich dem Ende neigt, sollte im Hinblick auf das zu erwartende Erbe keinen neuen Alg II-Antrag stellen. Fällt dann das Erbe in die aufgrund eines fehlenden Antrags (§ 37 SGB II Antragserfordernis) leistungsfreie Zeit und ist mindestens ein ganzer Monat seit dem letzten Leistungsbezug vergangen, so gilt die Erbschaft analog der BSG-Entscheidungen zur Steuererstattung als Vermögen."
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