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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 24.08.2010, 20:56
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Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 28
Standard erben als Hartz4-ler mit baukredit

hallo ihr lieben,
es ist echt schrecklich, aber vielleicht hat noch mal jemand lust, mir informativ zu helfen. mich stresst die existenzangst so sehr, dass ich vor 7 wochen einen herzinfarkt hatte.

ich, w, 53, geschieden ohne unterhaltsansprüche, seit 1 1/2 jahren Hartz4-aufstocker, lebe im eigenheim mit rest-baukredit.

mein vater, 90, wird mir, so ich ihn überlebe, eine erbschaft rund in höhe des baukredits vermachen.

Seit 1991 habe ich all mein geld in wohneigentum als altervorsorge gesteckt, da ich wenig rente bekommen werde. wie es mir nun scheint, werde ich mein haus verlieren, so ich keine festanstellung finde, was verdammt schwierig, wenn nicht unmöglich ist.
ich hatte heute für 29,-E einen beratungstermin bei einer anwältin für sozialrecht, aber die wirklichen fragen beantwortete sie nicht wirklich, da war die zeit schon abgelaufen und ich wurde vor die tür geschoben.

was tu ich, wenn ich erbe?
wenn ich mich bei der Arge abmelde und die hälfte des kredits abbezahle wären die mtl raten seeehr niedrig und auch später, mit kleiner rente, bezahlbar. vom rest könnte ich ca. 1 1/2 jahre leben - kann ich mich danach, wenn das geld (bis auf das schonvermögen von 150E pro lebensjahr) aufgebraucht ist, wieder bei der Arge als bedürftig melden? gibt es da sperrzeiten?
oder müsste ich dann mein haus verkaufen?
wenn dem so wäre, dann könnte ich im erbfall ja gleich den ganzen kredit abzahlen und das haus verkaufen (zZ mit hohem wertverlust), das geld verleben und dann mittel- und hauslos wieder bei der arge anklopfen.

ach kinners, das ist alles ein schiet!
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  #2  
Alt 24.08.2010, 21:43
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Beiträge: 2.744
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Erbe ist Einkommen und Du mußt davon eine Zeit lang leben. Nicht am Existenzminimum, aber auch das Erbe nicht verprassen. Wenn es aufgebraucht ist, kannst Du wieder H4 beantragen. ABer bis dahin vergeht ja einiges an Zeit, bis dahin kannst Du ja auch wieder eine Arbeit gefunden haben.
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Stichworte
altersvorsorge, eigenheim, erbschaft

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