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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.01.2012, 09:30
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Beiträge: 1
Standard Erbe ausschlagen als Gefahr für späteren Hartz IV-Anspruch?

Hallo zusammen,

ich wollte fragen, was passiert, wenn man ein Erbe ausschlägt und später einmal auf Hartz IV angewiesen sein sollte.

Ist es nicht so, dass die ARGE Vermögen, das man verschenkt hat bis 10 Jahre zurück noch als eigenes Vermögen anrechnet? Gibt es eine ähnliche Frist für ein ausgeschlagenes Erbe?

Der Gestorbene wollte seine Frau als Alleinerbin des gemeinsamen Hauses, weil sie noch drin wohnt. Ich möchte deswegen gern das Erbe an dem Haus ausschlagen, also auch auf meinen Pflichtteil verzichten. Nun habe ich aber Angst, dass ich doch mal auf Alg II angewiesen sein werde, weil meine jetzige Stelle befristet ist und nicht so gut bezahlt. Und man weiß ja nie was in den nächsten 10 Jahren passiert.

Wie lange habe ich dann also keine Möglichkeit Alg II zu beantragen, weil das ausgeschlagene Erbe noch als Vermögen angerechnet wird?

Ich hoffe auf eure Hilfe, weil mich die Entscheidung beunruhigt.

Gruß
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  #2  
Alt 11.01.2012, 09:52
Benutzerbild von anabell
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 632
Standard

Hallo Bachstubenzwerg,

nur zur Klärung: In welchem Verhältnis stehst du zum Verstorbenen und in welchem Verhältnis stehst du zur Witwe?

Gruß anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
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  #3  
Alt 11.01.2012, 09:59
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von backstubenzwerg Beitrag anzeigen
Der Gestorbene wollte seine Frau als Alleinerbin des gemeinsamen Hauses, weil sie noch drin wohnt.
Dann hat der Verstorbene mit seiner Frau hoffentlich ein Berliner Testament gemacht.

Wenn es sich bei dir um ein Kind des Erblassers und der Witwe handelt, musst du nicht zwingend deinen Pflichtteil ausschlagen, es reicht vorerst, wenn du ihn nicht geltend machst. Zumal der Witwe ohne Testament ohnehin 3/4 des Hauses gehört.
__________________
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erbe, hartz iv, vermögen

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