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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallöchen ihr lieben, mein Freund (Koch) und ich (ab sofort hartz 4 empfängerin und schwanger) haben nun einen Antrag beim job center eingereicht, eigentlich ging alles ganz fix. Ich bin nur ein wenig erschrocken über die nur 70€ die wir an Hartz4 bekommen. Mein Freund verdient Brutto 1550€ - ein monatliches Nettogehalt von 1050€. Warm bezahlen wir für unsere Wohnung 425€ und zusätzlich 165€ an das Stadtwerk (gas). Ich weiß jetzt nicht wieviel die da abziehen weil ja warmwasser usw. dabei ist... Ich bin nicht freiwillig Sesselpupserin, habe davor 5 Jahre lang gearbeitet nur ist der Betrieb pleite gegangen und ich wenige Wochen später schwanger (was alles SO NIE geplant war!!!). Wo wir grad beim Thema sind, hab ich einen Mehrbedarf von ca. 50 Euro. Ich rechne also mit: 2 x 323€ = 646€ für uns beide (moah ich kann rechnen )425€ Miete 50€ Mehrbedarf ich lass einfach mal die ganzen 165€ an Nebenkosten weg, da ja jetzt das Sparpaket eintrifft und auch keine Heizkosten mehr gezahlt werden *glaub* Na auf jedenfall komme ich mit der Rechnung auf 1121€. Minus das Gehalt von meinem Freund (1050€) = 71€ Genau das was uns ab nächsten Monat zusteht? Nun habe ich aber gelesen, dass wenn einer Erwerbstätig ist einen gewissen prozentsatz an freibetrag bekommt, wenn ich es richtig gelesen habe wären es bei meinem freund ein anrechnungsbeitrag von 830€. Heißt... uns würden eigentlich noch 220€ zusätzlich zustehen oder nicht? Und bekomme ich nicht eigentlich auch als frische Alg 2 bezieherin noch einen kleinen Zuschlag? Ich mein - ich will nicht als schmarotzerin da stehen und Geld für angeblich "nichts" in Anspruch nehmen, aber es muss sich doch schon lohnen, dass mein Freund 196std. im Monat abrackert und wir dann nur von dem normalen Grundbedarf leben müssen, sprich es keinen Freibetrag für uns gibt? Dann kann ich manch Leute verstehen die sagen, wozu arbeiten, wenn man aufs selbe rauskommt? Ich hoffe jetzt keine doofen Kommentare lesen zu müssen. Ich mag nur gern wissen wie die auf 70€ kommen? Und ob das gerecht ist? LG Stöfchen |
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#2
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| Hast du die 70 Euro jetzt selbst errechnet oder schon einen Bescheid vom Amt? Das mit den Heizkosten betrifft Wohngeld, nicht ALG 2. Berechnung: 323 Euro 323 Euro 425 Euro Kaltmiete 155 Euro Nebenkosten (ich denke mal, da ist "warm" mit drin, deshalb ziehe ich mal 10 Euro für Warmwasserkosten ab) 55 Euro MB Schwanger ------------ 1281 Euro Bedarf 1050 Euro Einkommen - 280 Euro Freibetrag ----------------- 770 Euro Einkommen 511 Euro ALG 2 Anspruch. Wie hoch war dein bisheriges ALG 1 kalendertäglich? Turtle |
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#3
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| Also im Schreiben vom Arbeitsamt steht: folgende Unterlagen werden noch benötigt: um den Mehrbedarf Schwangerschaft bewilligen zu können, legen Sie bitte den Mutterpass Ihrer Partnerin vor. Teilen Sie bitte außerdem mit, ob Sie der Kindesvater sind. Vorläufig erfolgt keine Bewilligung, da ohne den Mehrbedarf im August kein Anspruch und ab September ein Anspruch von 24,00 EUR besteht. Daraus schließe ich, dass wir - wenn ich dann Montag meinen Mutterpass vorlege ab September einen Anspruch von etwa 70€ haben? Ich habe für August noch einen REstbetrag an Arbeitslosengeld 1 bekommen, weshalb uns für da dann nichts zusteht *denk*. Heißt ja eigentlich auch, dass ich für diesen Zeitraum dann gar nicht Krankenversichert werde (rückwirkend) - nuja das ist ein anderes Thema, regel ich schon. Ich hab für den August übrigens 390€ bekommen. Hatte einen Tagessatz von 23,87€. |
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#4
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| Besorg dir die Berechnung des Amtes. Ohne kommt man da anscheinend nicht weiter. Lief dein ALG 1 jetzt normal aus oder wegen Mutterschutz? Wenn du gleich nach Kündigung schwanger wurdest und 1 Jahr ALG 1 Anspruch hattest, müsstest du doch nahtlos in den MuSchu übergehen und Mutterschaftsgeld erhalten? Turtle |
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#5
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| Im August wurde ich arbeitslos, im Dezember schwanger, mir lag nur ein einziger Tag im Weg um Mutterschaftsgeld zu bekommen .Nunja pech... Ich werd heute zum Arbeitsamt - danke dir für deine Antwort, also habe ich ja recht bezüglich eines Freibetrags, mal sehen wie es also endet. LG |
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