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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo liebe Forengemeinde! Ich lebe mit meiner Partnerin und meinem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft. 1998 habe ich mit meinem Bruder eine Eigentumswohnung von unserer Mutter geerbt. Als ich und meine Partnerin zusammengezogen sind, hatte ich mit meinem Bruder eine Miete für meinen Anteil der Wohnung vereinbahrt. Da mein Bruder dann aus Beruflichen Gründen ausgezogen war und ich dem Job-Center mitgeteilt habe, dass ich von meinem Bruder keine Miete mehr erhalte, hieß es, dass ich Vermögen habe, welches ich zunächst Verwerten müsste. Nun handelt es sich bei den Eigentumswohnungen im Haus nicht um abgetrennte eigene Wohnungen. Das haus ist ein altes stark Sanierungsbedürtiges Fachwerkhau. Die "Wohnung" im Erdgeschoss gehört der ehemaligen Freundin meiner Mutter, mit der sie aber vor ihrem Tod schon eine Weile zerstritten war, die im ersten Obergeschoss gehört mir und meinem Bruder. Da die beiden Wohnungen nicht voneinander getrennt sind, können wir unsere "Wohnung" nicht einzeln verkaufen. Es wäre nur ein Verkauf des kompletten Hauses möglich. Auch muss sehr viel am Haus und der Wohnung gemacht werden. Ich habe dem Job-Center die Situation erläutert und denen auch klargemacht, dass ich da nicht wieder selbst einziehe, da es für eine Familie mit einem Baby aus Gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar wäre. Ich hätte denen das auch mit einem Gutachten bewiesen bzw. denen die Wohnung gezeigt. Aber ein Gutachten bekommt man ja nicht bezahlt und wenn ich mir so ein Gutachten leisten könnte würden wir kein ALG 2 beziehen. Das Job-Center bestand weiterhin darauf, dass ich die Wohnung verkaufen solle und hat uns die ALG 2 Leistungen nur auf Darlehen gewährt, wodurch meine Partnerin dann auch nicht mehr Krankenversichert war. Ich sollte monatlich meine Bemühungen für den Verkauf belegen. Da sich nach sechs Monaten natürlich nichts getan hat, wurden die Leistungen zunächst um weitere sechs Monate auf Darlehensbasis ausgezahlt. In der Zwischenzeit habe ich mich daran erinnert, dass ein Makler sich unsere Wohnung mal angesehen hatte als ich noch da gewohnt hatte und mir damals schon versichert hatte, dass die Wohnung nicht alleine Verkauft werden kann. Der Makler war so freundlich und hat mir das schriftlich bestätigt. Bei unserem leztzen Folgeantrag habe ich dem Job-Center das Schreiben vorgelegt und sie haben dieses Akzeptiert. Nun erhalten wir die Leistungen wieder normal also nicht auf Darlehensbasis. Da ich aber arbeite wurde mein Einkommen während dem Darlehen pauschal mit 1.100 Euro berechnet. Unsere Sachbearbeiterin hat zu uns gesagt, das sie sich irgendwann mal, wenn nicht so viel zu tun ist, gemeinsam mit dem Abteilungsleiter an die Entscheidung setzt, ob das Darlehen komplett gelöscht wird. Das ist nun schon 3 bis vier Monate her und immer wieder höre ich das gleiche. Ich solle mich gedulden, es würde doch nicht so eilen, da wir aktuell ja normale Leistungen bekommen. Nun meine eigentliche Frage: Darf das Job-Center uns so hinhalten und so nach belieben wenn mal nicht so viel zu tun ist entscheiden? Schließlich haben die doch ständig viel zu tun. Oder hätte ich da mehr Erfolg, wenn ich einen Anwalt einschalte? Über eure Antwort würde ich mich sehr freuen. Grüße tmj |
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| anwalt, darlehen, entscheidung, vermögen |
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