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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo. Ich habe eine kleine Tochter von 20 Monaten und keine Betreungs möglich kein für sie. Die ARGE zwingt mich jetzt aber einen Job auf zunehmen, aber ich habe keine Chamce auf einen Krippen platz. Hatte heute ein gespräch beim Jugendamt wegen Krippe, und die sind der Meinung das die mich nicht zwingen können da mir ja drei Jahre Elternzeit zu stehen. Kann mir jemad helfen da ich morgen ein Termin habe? lg Simone |
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#2
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| Zitat:
"§ 10 Zumutbarkeit (1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass... 3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des des Kindes angeboten wird,"Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung Das heißt: Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes kann dich keiner zur Arbeit zwingen, danach nur, wenn die Betreuung sichergestellt ist.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Hier noch die Hinweise der BA dazu: Die Erziehung des Kindes steht der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme nicht entgegen, es sei denn, dass • das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder • das Kind 3 Jahre und älter ist, aber nicht in einer Tageseinrichtung, in der Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches (Kinder- und Jugendhilfe) oder auf andere Weise, z.B. durch Verwandte, betreut werden kann
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Bei Alleinerziehenden kommt die Arge aber normalerweise nicht auf die Idee. Bist du alleinerziehend? |
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#5
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| Nein ich bin verheiratet, aber mein Mann Arbeitet die ganze Woche. |
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#6
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| Aha. Und geht es jetzt um eine definitive Jobaufnahme oder nur darum, dass du dich zu bewerben hast? |
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#7
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| Die Wollen das ich so schnell wie möglich wieder Arbeit. Die interessiert es nicht das ich keinen für das Kind habe. Bewerben tut ich mich ja, wenn ich das nicht mache bekomme ich ja auch kein geld, den ihre aussage. |
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#8
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| Meine Güte, dann schreib deine Bewerbungen und gut ist es. Spätestens bei einem Vorstellungsgespräch kommt die Sache mit der Kinderbetreuung zur Sprache und dann sagt jeder potentielle Arbeitgeber eben Nein danke. Du hast dann deine Pflicht getan und gut ist es. |
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#9
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| Zitat:
es ist nicht gut, es ist einfach nicht in Ordnung, Simone zu Bewerbungen zu zwingen, solange das Kind noch nicht drei ist. |
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#10
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| Also ich hatte dieses Problem auch anfang des Jahres. Da war meine Kleine auch noch keine drei und ich stand noch im Arbeitsverhältnis bzw. war in angemeldeter Elternzeit bei meinem AG. Habe auch nicht verstanden warum ich mich da bewerben soll da ich ja wenn die kleine 3 ist und in die kita geht meinen alten Arbeitsplatz wieder aufnehme habe es aber einfach getan damit Ruhe ist. Manchmal muss man das nicht verstehen was die von einem möchten ![]() Also Kopf hoch sobald du sagst du hast niemanden fürs Kind stellt dich eh keiner ein und was dagegen sagen können sie ja schlecht weil es ist ja nun mal Fakt, man kann die Kids ja nit in die TK-Truhe packen. |
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