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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo schön das man hier Hilfe erhält und auch seinen Frust rausschreiben kann. Ich bin ![]() ![]() da ich von meinem Jobcenter oder ARGE einen Anruf bekam, das ich nicht in Elternzeit gehen kann.Doch jetzt kommts: Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft ich arbeite Vollzeit verdiene ca 1100 Euro netto und bekommen noch Zuschuss vom Amt. Wir haben eine gemeinsame Tochter ca 2 1/2 die zur Kita geht. Nun möchte ich für ein Jahr zuhause bleiben damit ich mich auf die Erziehung der Kinder kümmere, damit meine Frau einen Deutschkus besucht um evtl später eine Stelle zu bekommen, so würden wir nur ein Jahr vergeuden. Sie hat auch Rückprobleme gehabt beim ersten Kind doch da waren wir noch bei den Eltern, nun ist es nicht besser geworden. Dann kam der blöde Kommentar das wir doch keine Kinder zeugen sollten was ich natürlich mit das geht in einen feuchten ... an. und ich mir rechtlichen Rat holen werde. Meine Frage ist. Darf das Amt mir meine Elternzeit ablehnen mit der Begründung das ich mich nicht in die Arbeitslosigkeit selber hineinführe. Was würdet ihr tun. Bitte kompetente Antworten. |
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#2
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| Du kannst jederzeit in Elternzeit gehen - sofern du keine weiterführenden Leistungen von der Arge beantragst. Denn die Elternzeit würde eure Hilfebedürftigkeit bewusst und gewollt erhöhen und das ist nicht gewünscht vom Gesetzgeber. |
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#3
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| Du kannst dir deine Elternzeit nehmen, wenn deine Frau eine Stelle hat, die euch ernähren kann. Auch wenn das nicht das ist, was du hören willst, aber so sieht es nunmal aus. |
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#4
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| Da meine Frau ja sowieso Rückenprobleme hat und auch der Hausarzt Sie krankschreiben wird so denke ich doch das es durch die Elternzeit notwendig ist und nicht gewollt ist, da wir sowieso Harz4 Zuschuss bekommen. Danke für die raschen Antworten da lache ich wieder |
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#5
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#6
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| Leider bis unsere Tochter fast ein Jahr alt wurde danach konnte sie laufen. wo sind die Gesetze dazu finde ich nirgens. |
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#7
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| Sorry, aber ich versteh von Deinem letzten Beitrag kein Wort.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| das kind ist 2 1/2 Jahre alt und es hat bisher niemand die Elternzeit beansprucht ? Kein Erziehungs oder Elterngeld bekommen ? Gesamt gibt es maximal 3 Jahre Elternzeit für beide Elternteile gemeinsam. Da das Kind bereits in die Kita geht, frage ich mich warum die Mutter nicht in der Zeit einen Sprachkurs absolviert ? Und es ist Fakt, es gibt so gesehen keinen Grund das du deinen Vollzeitjob aufgibst, die entstehende Lücke wird nicht vom ALGII gedeckt werden. Da gibts als erstes mal eine Sperre. LIebe Grüsse - der nachtvogel - |
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#9
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| Ich verstehe bei dem ganzen Thread nix. Er will in Erziehungsurlaub, um auf die Kinder (wieso Mehrzahl?) aufzupassen und das obwohl die 2,5-jährige Tochter in eine Kita geht. Meines Wissens nach muss Erziehungsurlaub ein wenig eher beim Arbeitgeber angemeldet werden und eine Betreuung dieses Kindes durch den Vater, damit die Mutter einen Deutschkurs besuchen kann, ist wohl unnötig, wenn das Kind bereits in einer Kita betreut wird. |
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#10
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| Zitat:
Werd auch nicht so schlau draus.Da fehlen wohl ein paar Fakten. liebe grüsse - der nachtvogel - |
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